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Beschlußtext (Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,8 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
27.06.08, 21:41
Aktualisiert
27.06.08, 21:41
Beschlußtext (Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 19.06.2008: 6. Ortsrecht der Gemeinde Leopoldshöhe 6.2 Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen der Gemeinde Leopoldshöhe Einleitend erläutert BM Schemmel, dass nach den Vorgaben des Schulgesetzes NRW die Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche ab dem 01. August 2008 abgeschafft werden. Infolge dieser Änderung des Schulgesetzes verliere die Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen der Gemeinde Leopoldshöhe ihre Gültigkeit und könne somit aufgehoben werden. AM Frau Ostmann erinnert sodann an die Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport vom 13. Juni 2007, in der die Mitglieder des Ausschusses bereits verwaltungsseitig über diese Angelegenheit informiert worden waren. Weiter führt Frau Ostmann aus, dass die Mitglieder des zuständigen Fachausschusses die Ausführungen der Verwaltung zwar zur Kenntnis genommen hatten, es jedoch nicht nur positive Stimmen zu der Thematik gegeben habe. AM Puchert-Blöbaum ergänzt, dass es sich bei der Abschaffung der Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche um einen gesamtpolitisch falschen Weg handele. Aus diesem Grund werde seine Fraktion einer Abschaffung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen der Gemeinde Leopoldshöhe nicht zustimmen. Gleichwohl, so AM PuchertBlöbaum weiter, sei ihm klar, dass diese Ablehnung keine Auswirkung auf die Abschaffung der Rechtverordnung haben werde. Auch AM Frau Asemissen verweist auf die Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport vom 13. Juni 2007, stellt jedoch ebenfalls fest, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Aufhebung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen der Gemeinde Leopoldshöhe zur Kenntnis nehmen müsse. Beschluss: Entsprechend der Empfehlung der Verwaltung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Gemeinderat, der Aufhebung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 24. März 1977 zuzustimmen. Beratungsergebnis: - 7 Ja-Stimme(n), 6 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) -