Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,7 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
27.06.08, 21:41
Aktualisiert
27.06.08, 21:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2004/2009)
am 19.06.2008:
4.
Mitgliedschaft der Gemeinde Leopoldshöhe in den beiden Leopoldshöher
Werbegemeinschaften
BM Schemmel verweist auf die zu diesem Tagesordnungspunkt erstellte Drucksache und erläutert kurz,
aus welchem Grund er die Mitgliedschaft der Gemeinde Leopoldshöhe in den beiden Leopoldshöher
Werbegemeinschaften befürworte.
In der sich nun anschließenden Diskussion erklärt AM Gräfe, dass seine Fraktion den Beitritt der
Gemeinde Leopoldshöhe zu den beiden Leopoldshöher Werbegemeinschaften nicht begrüße, da ein
Beitritt eine gewisse Bindung zur Folge habe. Aus seiner Sicht sollten die Werbegemeinschaften jedoch
unabhängig bleiben.
Dem schließt sich AM Frau Asemissen im Folgenden an. Ihrer Auffassung nach mache eine
Mitgliedschaft keinen Sinn und könne zudem zu Problemen führen. Aus diesem Grund sollten die
Werbegemeinschaften wie bisher auch ohne rechtliche Bindung unterstützt werden.
Im weiteren Verlauf der Diskussion erklärt GOAR Taron, dass ein Beitritt der Gemeinde Leopoldshöhe
zu den Leopoldshöher Werbegemeinschaften satzungsrechtlich möglich sei. Durch eine Mitgliedschaft
könnten die Vertreter der Gemeindeverwaltung dann in den Sitzungen nicht nur als Gast, sondern auch
als Partner sprechen, was für die Effektivität der Arbeit sicherlich von Vorteil wäre.
AM Puchert-Blöbaum spricht sich für die SPD-Fraktion für einen Beitritt aus, da die Gemeinde
Leopoldshöhe in diesem Falle als gleichberechtigter Partner mitdiskutieren könne.
AM Hachmeister sieht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls einen Interessenkonflikt für die
Verwaltung. Fraglich wäre z. B. wie sich die Verwaltung verhalten solle, wenn der Rat der Gemeinde
Leopoldshöhe einen Beschluss zu Ungunsten der Werbegemeinschaften fasse. Aus diesem Grund
werde seine Fraktion einem Beitritt nicht zustimmen. Im Übrigen müsse die Gemeinde dann im Zuge
der Gleichberechtigung Mitglied in jedem Verein werden, so AM Hachmeister abschließend.
BM Schemmel stellt sodann klar, dass die Gemeinde Leopoldshöhe bereits in einer Vielzahl von
Vereinigungen Mitglied sei, so z. B. bei „Pro Bahn e. V.“, dem „Klimabündis“ und dem „Umweltzentrum
Heerser Mühle“. Er halte dies auch für wichtig, da Rat und Verwaltung so ihre Unterstützung zu der
Gesamtidee zum Ausdruck bringen und sich für die Belange unserer Gemeinde einsetzen.
Im weiteren Verlauf stellt AM Fiedler fest, dass die Mitgliedschaft bei den eben genannten
Vereinigungen anders zu sehen sei. Die CDU-Fraktion jedenfalls habe größte Bedenken hinsichtlich
eines Beitritts der Gemeinde Leopoldshöhe zu den beiden Leopoldshöher Werbegemeinschaften. Im
Übrigen wäre eine Mitgliedschaft gegenüber den übrigen Vereinen ungerecht. Abschließend erinnert
AM Fiedler in diesem Zusammenhang an die Initiative „Pro Leo“ und schlägt vor, dass die Gemeinde
hier verstärkt mitarbeiten solle. Schließlich könne man so alle Leopoldshöher Vereine und Verbände
erreichen.
Auf Nachfrage von AM Baltschun erklärt BM Schemmel, dass die Gemeinde Leopoldshöhe auch im
Falle einer Mitgliedschaft keine aktive Rolle in den beiden Leopoldshöher Werbegemeinschaften
übernehmen werde. Im Anschluss an seine Ausführungen lässt BM Schemmel über den folgenden
Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Beitritt der Gemeinde Leopoldshöhe zu der
Leopoldshöher Dorfgemeinschaft des Handels, Handwerks und Gewerbes e. V. sowie zu der
Werbegemeinschaft Asemissen-Bechterdissen-Greste. Die erforderlichen Mittel werden im Produkt
„Wirtschaftsförderung/ Stadtmarketing“ unter der Haushaltsposition „sonstige ordentliche
Aufwendungen“ durch Umschichtungen bereit gestellt.
Beratungsergebnis:
- 7 Ja-Stimme(n), 8 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) –
Damit wurde der Beitritt der Gemeinde Leopoldshöhe zu der Leopoldshöher Dorfgemeinschaft
des Handels, Handwerks und Gewerbes e. V. sowie zu der Werbegemeinschaft AsemissenBechterdissen-Greste abgelehnt.