Daten
Kommune
Bedburg
Größe
75 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
19.11.14, 18:09
Aktualisiert
27.01.15, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 1. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 30.09.2014.
Sitzungsbeginn:
18:05 Uhr
Sitzungsende:
20:50 Uhr
TOP
Betreff
8
Bebauungsplan Nr. 15 / Kaster, 13. Änderung
- Kaster Zentrum - An der Stresemannstraße hier:
a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2
BauGB
Herr Speuser weist auf die Versagung von Garagen in diesem Bereich aufgrund von tektonischen
Störungen in der Vergangenheit hin und fragt die Verwaltung, ob diese für die zukünftige
Sicherheit der Gebäude garantieren könne.
Herr FBL Schmeier erläutert, dass die RWE AG dies zuletzt beim Planverfahren „Waldwichtel“ (BP
30 / Kaster, 3. Änderung) geprüft habe. Es liegt nun eine klare Aussage vom Eigentümer RWE in
Form einer fachlichen Stellungnahme der Markscheiderei vor.
Herr Köster weist auf die ausführlichen Abstimmungen im Vorfeld mit der RWE AG hin. Selbst der
geologische Dienst der Landes NRW verweist zur Konkretisierung der Bodenverhältnisse auf
Aussagen der RWE AG. Er stellt klar, dass Bergschäden im gesamten Stadtgebiet nie
hundertprozentig ausgeschlossen werden können. Auch im vorliegenden Plangebiet müsse die
Stadt Bedburg auf die fachkundigen Aussagen der RWE AG vertrauen.
Beschluss:
Zu a)
Für
den
Bebauungsplan
Nr. 15 / Kaster,
13. vereinfachte
Änderung
wird
der
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) gefasst.
Zu b)
Für den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15 / Kaster, 13. vereinfachte Änderung wird der
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) gefasst.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 30.09.2014
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