Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 11 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung - Ortslage Oppendorf – Zur Gaulshütte - hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
65 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
19.11.14, 18:09
Aktualisiert
27.01.15, 18:03
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 11 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung
- Ortslage Oppendorf – Zur Gaulshütte -
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 65 kB

Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 1. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 30.09.2014. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 9 Bebauungsplan Nr. 11 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung - Ortslage Oppendorf – Zur Gaulshütte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB 20:50 Uhr Herr Nitsche beurteilt den vorliegenden Planentwurf negativ und schlägt eine Erweiterung des Plangebietes vor, um den Bestand der benachbarten Hubertusstraße mit einzubeziehen. Herr FBL Schmeier teilt mit, dass nicht alle Anwohner dieses Gebietes mit Gewissheit ein Interesse an der Erweiterung des Plangebietes haben. Herr stellv. FBL Köster führt aus, dass eine weitere Erschließung schwierig sei. Dieser Bereich wurde ausgewählt, da dort bereits eine Hinterlandbebauung vorhanden ist. Darüber hinaus bestehen im bestehenden Bebauungsplan sehr dezidierte Festsetzungen zur Dachgestaltung. Er befürwortet, diese Festsetzungen entsprechend zu lockern und z.B. Dachterrassen zuzulassen, um eine zukünftige Flexibilität von Bauherren zu schaffen. Ratsmitglied Breuer spricht sich dafür aus, zukünftig grundsätzlich Hinterland bebaubar zu machen und schlägt eine Bürgerversammlung vor Einbeziehung der Hubertusstraße in das Plangebiet vor. Beschluss: Für den Bebauungsplan Nr. 11 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) gefasst. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)