Daten
Kommune
Bedburg
Größe
86 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
19.11.14, 18:09
Aktualisiert
27.01.15, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 1. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 30.09.2014.
Sitzungsbeginn:
18:05 Uhr
Sitzungsende:
20:50 Uhr
TOP
Betreff
5
Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg, 5. Änderung
- Leitweg - Zwischen den Lindchen hier:
a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Frau Hero vom Planungsbüro MWM-Aachen erläuterte den Planentwurf mit Hilfe eines
Powerpoint-Vortrages.
Herr Speuser fragt nach, wie breit die beiden Stichstraßen im südlichen Bereich des Plangebietes
sind.
Frau Hero teilt mit, dass diese lediglich drei Meter breit sind und dass dieses Maß für die
Erschließung der wenigen Grundstücke ausreiche.
Herr Nitsche weist darauf hin, dass im neuen Plangebiet lediglich ein Spielplatz mit einer Fläche
von 600 m² vorgesehen sei und hält diese Fläche für etwas zu gering, da die dort jetzt vorhandene
Spielplatzfläche größer sei.
Frau Hero erklärt, dass es vorgesehen sei, die Spielplatzfläche auf die Größe einer zukünftigen
Grundstücksfläche zu definieren, um diese bei später wegfallendem Bedarf als Wohnbaufläche zu
vermarkten. Zudem sei geplant, die neue Spielplatzfläche mit den gleichen Spielgeräten wie
bisher zu bestücken.
Herr Schnäpp (stellv. Ausschussmitglied) gibt zu bedenken, dass die vorhandene Spiel- und
Bolzplatzfläche für die Offenbach- und Brucknerstraße mit einer hohen Einwohnerdichte, derzeit
mit 1.200 m² eingerichtet ist. Zukünftig sollen durch das Baugebiet aber noch ca. 37 neue
Wohnbaugrundstücke in unmittelbarer Nähe hinzukommen. Aus diesem Grunde könne hier nicht
die vorhandene Spiel- und Bolzplatzfläche um die Hälfte reduziert werden.
Herr Giesen weist darauf hin, dass im Jahre 2010 die letzte Änderung für diesen Bereich
„Altengerechtes Wohnen“ vorsah. Er fragt nach, ob für dieses Gebiet keine Interessenten
vorhanden sind, oder warum dieses nun in ein „Wohngebiet“ umgewandelt werden soll.
Herr Fachbereichsleiter (FBL) Schmeier führt aus, dass der Träger des benachbarten Pflegeheims
keinen Bedarf mehr an dieser Optionsfläche habe. Aus diesem Grund habe der Eigentümer dieser
Fläche die Entwicklung als zukünftige Wohnbaufläche angeregt, so wie sie auch bereits im
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg dargestellt ist.
Herr stellv. FBL Köster erläutert, der benachbarte Träger habe laut eigener Auskunft keine
Förderung für weitere Pflegeplätze in Aussicht gestellt bekommen und deshalb auf die
Erweiterung verzichtet.
Frau Leibl erkundigt sich, ob in der Bebauungskonzeption für das Baugebiet auch Solaranlagen
und Blockheizkraftwerke berücksichtigt sind, oder ob diese noch später hinzugefügt wird.
Frau Hero erklärt, dass Blockheizkraftwerke mit dem regionalen Stromversorger abzustimmen
sind.
Frau Leibl erkundigt sich, ob die Lärmbelästigung durch die Autobahn geprüft wurde.
Frau Hero weist darauf hin, dass das Baugebiet im sog. „Lärmpegelbereich 2“ liege und dass
dieses bereits entsprechende Festsetzungen für die Wohnbebauung gem. „Lärmpegelbereich 3“
vorsehe. Es ist vorgesehen, Schlafräume, die zur Autobahn ausgerichtet werden nur mit
geschlossenen Fenstern und einer entsprechenden Belüftungsanlage zuzulassen.
Herr Speuser erkundigt sich nach einer möglichen Lösung durch einen Lärmschutzwall.
Frau Hero erläutert, dass ein Lärmschutzwall nur an der Lärmquelle (Autobahn) selbst sinnvoll und
dort bereits vorhanden sei. Im „Lärmpegelbereich 2 und 3“ reichen entsprechende Lüftungen für
Schlafzimmer aus.
Herr Speuser hofft, dass dies bei der Vermarktung der Grundstücke keine Probleme bereite.
Frau Hero erklärt, dass dies keinen besonderen Aufwand für die Eigentümer darstelle.
Für Herrn Nitsche ist die Verringerung der Spielplatzfläche nicht akzeptabel. Er spricht sich für die
unbedingte Erhaltung des gleichen Flächenangebotes aus. Zudem bittet er die Verwaltung ein
Konzept für ein „generationenübergreifendes Wohnen“ an dieser Stelle auszuarbeiten.
Herr FBL Schmeier weist darauf hin, dass der heutige Aufstellungsbeschluss unabhängig von
Planungsdetails sei. Die vorgebrachten Anregungen werden nachfolgend mit den entsprechenden
Trägern besprochen.
Herr stellv. FBL Köster erläutert, dass die „Pro-8-Einrichtung“ eine Pflegeeinrichtung sei und kein
generationenübergreifendes Wohnkonzept darstelle. „Altersgerechtes Wohnen“ ist zentral und
fußläufig zu den Nahversorgungszentren Bedburg und Kaster sinnvoll platziert. Im betreffenden
Bebauungsplangebiet ist das vorliegende Konzept für ein familienfreundliches Wohnen
vorteilhafter für die zukünftige Vermarktung.
Beschluss:
a)
Für den Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg, 5. Änderung wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2
Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekannt-machung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S.
954) gefasst.
b)
Für den Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg, 5. Änderung wird der Beschluss zur frühzeitigen
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 30.09.2014
Seite 2
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli
2014 (BGBl. I S. 954) gefasst
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 30.09.2014
Seite 3