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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg, 5. Änderung - Leitweg - Zwischen den Lindchen - hier: a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
86 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
19.11.14, 18:09
Aktualisiert
27.01.15, 18:03
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg, 5. Änderung
- Leitweg - Zwischen den Lindchen -
hier:
a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg, 5. Änderung
- Leitweg - Zwischen den Lindchen -
hier:
a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg, 5. Änderung
- Leitweg - Zwischen den Lindchen -
hier:
a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 1. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 30.09.2014. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: 20:50 Uhr TOP Betreff 5 Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg, 5. Änderung - Leitweg - Zwischen den Lindchen hier: a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Frau Hero vom Planungsbüro MWM-Aachen erläuterte den Planentwurf mit Hilfe eines Powerpoint-Vortrages. Herr Speuser fragt nach, wie breit die beiden Stichstraßen im südlichen Bereich des Plangebietes sind. Frau Hero teilt mit, dass diese lediglich drei Meter breit sind und dass dieses Maß für die Erschließung der wenigen Grundstücke ausreiche. Herr Nitsche weist darauf hin, dass im neuen Plangebiet lediglich ein Spielplatz mit einer Fläche von 600 m² vorgesehen sei und hält diese Fläche für etwas zu gering, da die dort jetzt vorhandene Spielplatzfläche größer sei. Frau Hero erklärt, dass es vorgesehen sei, die Spielplatzfläche auf die Größe einer zukünftigen Grundstücksfläche zu definieren, um diese bei später wegfallendem Bedarf als Wohnbaufläche zu vermarkten. Zudem sei geplant, die neue Spielplatzfläche mit den gleichen Spielgeräten wie bisher zu bestücken. Herr Schnäpp (stellv. Ausschussmitglied) gibt zu bedenken, dass die vorhandene Spiel- und Bolzplatzfläche für die Offenbach- und Brucknerstraße mit einer hohen Einwohnerdichte, derzeit mit 1.200 m² eingerichtet ist. Zukünftig sollen durch das Baugebiet aber noch ca. 37 neue Wohnbaugrundstücke in unmittelbarer Nähe hinzukommen. Aus diesem Grunde könne hier nicht die vorhandene Spiel- und Bolzplatzfläche um die Hälfte reduziert werden. Herr Giesen weist darauf hin, dass im Jahre 2010 die letzte Änderung für diesen Bereich „Altengerechtes Wohnen“ vorsah. Er fragt nach, ob für dieses Gebiet keine Interessenten vorhanden sind, oder warum dieses nun in ein „Wohngebiet“ umgewandelt werden soll. Herr Fachbereichsleiter (FBL) Schmeier führt aus, dass der Träger des benachbarten Pflegeheims keinen Bedarf mehr an dieser Optionsfläche habe. Aus diesem Grund habe der Eigentümer dieser Fläche die Entwicklung als zukünftige Wohnbaufläche angeregt, so wie sie auch bereits im Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg dargestellt ist. Herr stellv. FBL Köster erläutert, der benachbarte Träger habe laut eigener Auskunft keine Förderung für weitere Pflegeplätze in Aussicht gestellt bekommen und deshalb auf die Erweiterung verzichtet. Frau Leibl erkundigt sich, ob in der Bebauungskonzeption für das Baugebiet auch Solaranlagen und Blockheizkraftwerke berücksichtigt sind, oder ob diese noch später hinzugefügt wird. Frau Hero erklärt, dass Blockheizkraftwerke mit dem regionalen Stromversorger abzustimmen sind. Frau Leibl erkundigt sich, ob die Lärmbelästigung durch die Autobahn geprüft wurde. Frau Hero weist darauf hin, dass das Baugebiet im sog. „Lärmpegelbereich 2“ liege und dass dieses bereits entsprechende Festsetzungen für die Wohnbebauung gem. „Lärmpegelbereich 3“ vorsehe. Es ist vorgesehen, Schlafräume, die zur Autobahn ausgerichtet werden nur mit geschlossenen Fenstern und einer entsprechenden Belüftungsanlage zuzulassen. Herr Speuser erkundigt sich nach einer möglichen Lösung durch einen Lärmschutzwall. Frau Hero erläutert, dass ein Lärmschutzwall nur an der Lärmquelle (Autobahn) selbst sinnvoll und dort bereits vorhanden sei. Im „Lärmpegelbereich 2 und 3“ reichen entsprechende Lüftungen für Schlafzimmer aus. Herr Speuser hofft, dass dies bei der Vermarktung der Grundstücke keine Probleme bereite. Frau Hero erklärt, dass dies keinen besonderen Aufwand für die Eigentümer darstelle. Für Herrn Nitsche ist die Verringerung der Spielplatzfläche nicht akzeptabel. Er spricht sich für die unbedingte Erhaltung des gleichen Flächenangebotes aus. Zudem bittet er die Verwaltung ein Konzept für ein „generationenübergreifendes Wohnen“ an dieser Stelle auszuarbeiten. Herr FBL Schmeier weist darauf hin, dass der heutige Aufstellungsbeschluss unabhängig von Planungsdetails sei. Die vorgebrachten Anregungen werden nachfolgend mit den entsprechenden Trägern besprochen. Herr stellv. FBL Köster erläutert, dass die „Pro-8-Einrichtung“ eine Pflegeeinrichtung sei und kein generationenübergreifendes Wohnkonzept darstelle. „Altersgerechtes Wohnen“ ist zentral und fußläufig zu den Nahversorgungszentren Bedburg und Kaster sinnvoll platziert. Im betreffenden Bebauungsplangebiet ist das vorliegende Konzept für ein familienfreundliches Wohnen vorteilhafter für die zukünftige Vermarktung. Beschluss: a) Für den Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg, 5. Änderung wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekannt-machung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) gefasst. b) Für den Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg, 5. Änderung wird der Beschluss zur frühzeitigen Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 30.09.2014 Seite 2 Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) gefasst Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 30.09.2014 Seite 3