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Beschlusstext (Antrag der CDU-Fraktion vom 11.02.2015 zur Verbesserung des Zustandes des Bedburger Schlosses und der Außenanlagen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
80 kB
Datum
14.04.2015
Erstellt
19.10.15, 11:33
Aktualisiert
19.10.15, 11:33
Beschlusstext (Antrag der CDU-Fraktion vom 11.02.2015 zur Verbesserung des Zustandes des Bedburger Schlosses und der Außenanlagen) Beschlusstext (Antrag der CDU-Fraktion vom 11.02.2015 zur Verbesserung des Zustandes des Bedburger Schlosses und der Außenanlagen)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 2. Sitzung des Bauausschusses am Dienstag, den 14.04.2015. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:15 Uhr TOP Betreff 7 Antrag der CDU-Fraktion vom 11.02.2015 zur Verbesserung des Zustandes des Bedburger Schlosses und der Außenanlagen Herr Krosch erörtert den Antrag der CDU. Herr Fachdienstleiter Naujock verweist auf dessen Nachfrage nochmals auf die der Sitzungsvorlage beigefügte Stellungnahmen der Unteren Denkmalbehörde und der Stellungnahme des Landeskonservators. Bezüglich der Themen, die im Verantwortungsbereich der Vermieterin liegen, teilt Herr Naujock mit, dass von Seiten der Stadt Bedburg als Mieterin entsprechender Druck auf die Vermieterin ausgeübt wird, um von dort durchzuführende Maßnahmen – z. B. im Bereich der Beleuchtung - zu erwirken. Herr Krosch teilt mit, dass es für ihn unverständlich ist, dass von Seiten der Unteren Denkmalbehörde und des Landeskonservators keine Zustimmung zu erhalten ist. Er fragt, ob es nicht anderweitige Möglichkeiten gibt, mit diesen Stellen Kontakt aufzunehmen, um ein dortiges Einverständnis zu erwirken. Er verweist hierbei auch bezüglich der Pflasterung auf die Verkehrssicherungspflicht. Herr Naujock führt aus, dass hier in Hinblick auf die Situation vor Ort / den Denkmalschutz andere Maßstäbe bezüglich der Verkehrssicherungspflicht bestehen. Er verweist auf den Ortsteil AltKaster, welcher bekanntermaßen flächendeckend mit Kopfsteinpflaster ausgestattet ist. Weiterhin werden bei Veranstaltungen zusätzlich – punktuell bzw. vorübergehend, aber eben nicht dauerhaft – Schilder aufgestellt. Durch die Zuwegung für Rollstuhlfahrer vom hinteren Bereich her konnte schon eine Verbesserung erzielt werden. Mehr ist aber aufgrund der bekannten Stellungnahmen nicht möglich. Herr Olpen nimmt zur Kenntnis, dass es Probleme mit den Denkmalschutzbehörden gibt. Er verweist jedoch beispielhaft auf das Problem, welches Rollator fahrende, gegebenenfalls ältere Menschen haben werden, die aus der Innenstand kommend über den Schlossparkplatz zum Schloss gelangen müssten. Dies stelle eine Zumutung da, da auch nicht jeder mit dem Auto kommt. Es müsse die Verwaltung beauftragt werden, weiter zu verhandeln und gegebenenfalls auch den Rechtsweg zu beschreiten oder die Verantwortlichen zu einem Termin vor Ort zu bewegen. Er verweist auf die Bedeutung des Schlosses für die Stadt, auch als Veranstaltungsstätte und die hieraus resultierende Notwendigkeit, dafür zu sorgen, dass auch in der Mobilität eingeschränkte Menschen auf zumutbare Weise Zutritt zum Objekt erhalten. Herr Horn äußert, dass gegenüber der Vermieterin – auch in Bezug auf die Beleuchtungssituation - weiter Druck von Seiten der Stadt Bedburg aufgebaut werden solle. Als Anregung macht er weiterhin den Vorschlag, mit der Vermieterin darüber zu sprechen, die Lampen vor der Gaststätte in Betrieb zu nehmen. Er regt an, auf dem Schlossparkplatz zwei Behindertenparkplätze dort einzurichten, von wo aus man zum Schloss geht und dort auch ein Hinweisschild anzubringen bezüglich des Weges zum Aufzug. Herr Naujock teilt mit, dass er diese Anregung bezüglich des Behindertenparkplatzes und des Schildes an den zuständigen FD 5 weiterleiten wird. Herr Naujock verweist darauf, dass bezüglich der Verkehrssicherungspflicht der Außenanlagen die Verantwortung – auch im Rahmen der Vertragskonstellation - komplett bei der Schlosseigentümerin liegt. Dies ist nach seiner Kenntnis im Fall einer gestürzten Person im Außenbereich auch durch die Versicherung geprüft und im Ergebnis bestätigt worden. Herr Naujock fasst zusammen, dass er auf Wunsch des Ausschusses die Denkmalbehörde nochmals mit Nachdruck auf die gewünschten Änderungen hinweisen wird mit der Bitte, nochmals Gespräche mit dem Landeskonservator zu führen. Herr Olpen stellt klar, dass der Ausschuss nur beispielhafte Anregungen darlegen kann und darauf baut, „dass die jeweilige Fachverwaltung mit der jeweiligen Fachkompetenz kreative Vorschläge macht“. Denkbar wäre z. B. eine Parallelpflasterung, Teilpflasterung. Herr Naujock äußert, dass in jedem Fall ja ein Eingriff in die Pflasterung erforderlich wäre und hier vom Landeskonservator eindeutig geäußert wurde, dass Änderungen in dem Bereich nicht möglich sind. Frau Dreikhausen teilt mit, dass der Vorhang im Schloss nicht richtig funktioniert und bittet um Überprüfung. Herr Krosch teilt mit, dass die Lüftung im Schloss bei einer hohen Besucheranzahl mit der Zeit an ihre Kapazitätsgrenzen stößt. Herr Herbert Merx regt an, beim Denkmalschutz anzufragen, was aus dortiger Sicht denn möglich und genehmigungsfähig ist, um die Probleme zu beseitigen. Beschluss: Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, gegenüber der Denkmalschutzbehörde / dem Landeskonservator die Haltung bezüglich der Verbesserungsnotwendigkeit der angesprochenen Probleme zu transportieren. Es soll weiter gebeten werden, dass von dort mitgeteilt wird, welche Lösungen genehmigungsfähig wären. Eine Abstimmung mit der Eigentümerin ist hierbei auch vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Bauausschusses vom 14.04.2015 Seite 2