Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
150 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
30.05.12, 06:31
Aktualisiert
30.05.12, 06:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 27.03.2012
18
2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23, E. - Friesheim;
Beschluss über die Stellungnahmen
Satzungsbeschluss (75/2012)
I. Über die während der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, der 2.
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23, Erftstadt – Friesheim vorgebrachten
Anregungen und Hinweise (Stellungnahmen) wird wie folgt entschieden:
I.1. Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Postfach 10 07 09 , 44728 Bochum
Die Hinweise bezüglich der im Plangebiet nicht vorhandenen Telekommunikationsanlagen, zu den
eventuell erforderlichen Tiefbaumaßnahmen und zur notwendigen Bekanntmachung des Baus der
Erschließungsmaßnahmen werden zur Kenntnis genommen.
I.2. . Rhein-Erft-Kreis, Amt für Umweltschutz und Kreisplanung, 50126 Bergheim
Den Anregungen des Rhein-Erft-Kreises zum Naturschutz und zur Landschaftspflege wird durch die
Festsetzung einer 1 Meter breiten privaten Grünfläche zwischen den Landesstraßen und dem
Baugrundstück (Flurstück 676) entsprochen, welche mit einer Pflanzbindung für heimische Sträucher
belegt wird. Eine Mauer, eine Lärmschutzwand oder eine sonstige Einfriedung des Baugrundstücks
darf erst auf der als „allgemeines Wohngebiet“ gekennzeichneten Fläche erfolgen. Die private
Grünfläche liegt dabei in Gänze auf dem Flurstück 676.
Den Hinweisen des Rhein-Erft-Kreises zum Wasserschutz kann nicht entsprochen werden, da eine
Versickerung des Oberflächenwassers auf dem Baugrundstück wirtschaftlich nicht darstellbar ist.
Nach §51a Abs. 3 Landeswassergesetz NW ist Niederschlagswasser, das auf Grund einer nach
bisherigem Recht genehmigten Kanalisationsnetzplanung gemischt mit Schmutzwasser einer
öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage zugeführt wird oder werden soll, von der Verpflichtung der
Versickerung ausgenommen, wenn der technische oder wirtschaftliche Aufwand unverhältnismäßig
ist.
I.3 Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6, Bergbau und Energie in NRW Postfach, 44025
Dortmund
Die Hinweise der Bezirkregierung Arnsberg zur aktuellen Grundwassserabsenkung und zum
erwartenden Grundwasserwiederanstieg werden zur Kenntnis genommen. Die Firma RWE
Power AG und der Erftverband wurden ebenfalls im Verfahren beteiligt, trugen jedoch keine
Bedenken vor.
I.4. Bezirksregierung Düsseldorf – Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD), Postfach 300865,
40408 Düsseldorf
Den Hinweisen der Bezirksregierung Düsseldorf bezüglich des Verdachts von Kampfmitteln im
Plangebiet wird durch Aufnahme von entsprechenden Hinweisen im Bebauungsplan Rechnung
getragen.
I.5. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) Postfach 120161, 53874
Euskirchen.
Dem Hinweis des Landesbetriebs Straßenbau zur nicht zulässigen Erschließung des Baugrundstücks
(Flurstück 676) über die beiden Landesstraßen ist entsprochen; die Erschließung des
Baugrundstücks ist über die bestehende Erschließungsstraße (Von-Droste-Hülshoff-Straße)
vorgesehen. Zusätzlich wird zwischen den Landesstraßen und dem Baugrundstück eine private
Grünfläche festgesetzt, über die keine Erschließung erfolgen kann. Der geforderte Abstand von 20 m
wird durch die Lage der Baugrenzen eingehalten. Die erforderlichen Sichtfelder der
Landesstraßeneinmündung nach den Straßenbaurichtlinien (RAS-K1) liegen nicht im Bereich der 2.
Vereinfachten
Änderung
des
Bebauungsplans
Nr.
23.
Den Hinweisen zu den
Lärmsschutzmaßnahmen wurde durch die Anfertigung eines Schalltechnischen Gutachtens und den
daraus resultierenden Festsetzungen von Lärmpegelbereichen Rechnung getragen.
II. Gem.
2 des
und
13vom
Baugesetzbuch
Beschluss
der §§
Sitzung
Rates
27.03.2012
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
Seite vom
2
23.09.2004 (BGBl.S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, sowie in Verbindung mit §§ 7 und
41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 27.03.2012
Seite 3