Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
30.05.12, 06:31
Aktualisiert
30.05.12, 06:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 27.03.2012
19
Bebauungsplan Nr. 169, E. - Friesheim, Kindergarten Bolzengasse;
Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (68/2012)
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte
Bebauungsplanvorentwurf nebst Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 169, E. - Friesheim,
Kindergarten Bolzengasse, beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3 Abs. 2
BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)