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Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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BESCHLUSS
über das Ergebnis der 25. Sitzung des Kreistages am 23.06.2004 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Fraktionsvorsitzende B 90/Grüne, Frau Dr. Danninger, spricht in
ihren Ausführungen die finanziellen Auswirkungen der Neuausrichtung der Wirtschafts- und Arbeitspolitik in NRW auf die hiesige Region an. Während bisher für beschäftigungsorientierte
Maßnahmen eine feste Quotierung und Budgets zur Verfügung
standen, sollen nunmehr entsprechende Fördermittel ausschließlich im Wettbewerbsverfahren vergeben werden. Grundlage für die Mittelvergabe sollen regionale, auf die Stärken und
Schwächen sowie die Kompetenzfelder der Regionen abgestimmte Konzepte sein.
Gerade dieser - von der Landesregierung beabsichtigten - Änderung der Mittelzuweisung bzw. Bewilligungspraxis könne die
CDU-Fraktion nicht ohne Widerspruch zustimmen, betont CDUFraktionsvorsitzender Reidt in seinen Erläuterungen zur vorliegenden Resolution.
Kreistagsabgeordneter Liebmann (SPD) fragt an, ob zwischenzeitlich feststehe, wo die Regionalagentur angesiedelt werden
soll.
Landrat Rosenke teilte dazu mit, dass nach einem Beschluss
des Vorstandes die Regionalagentur bei der Regio Aachen
e. V. angesiedelt werden solle. Dieser Vorstandsbeschluss sei
von der Mitgliederversammlung bestätigt worden.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende die Resolution 6/2004 der CDU-Fraktion, wie auch vom
Kreisausschuss in seiner Sitzung am 15.06.2004 empfohlen
(siehe Z 1/R 6/2004), zur Abstimmung.
Der Kreistag beschließt folgende Resolution:
1. Der Kreistag Euskirchen nimmt die Neuausrichtung der
Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik des Landes NRW und
die damit verbundenen Umstrukturierungen in unserer Region zur Kenntnis.
2. Der Kreistag fordert in diesem Zusammenhang die Landesregierung auf, bei der Fördermittelzuteilung die Gleichbehandlung der Regionen in NRW sicherzustellen, in den vorgesehenen Vergabeverfahren ein Höchstmaß an Transparenz zu gewährleisten und die regionalen Entscheidungen
im Bewilligungsverfahren auf Landesebene zu respektieren.
3. Der Kreistag präferiert dabei weiterhin eine feste Quotierung
und Budgets für die einzelnen Regionen, da sich dieses
Verfahren in den bisherigen Arbeitsmarktregionen bewährt
hat und ein autonomes Entscheidungsrecht über die Bud-
-2getverwendung gewährleistet.
Abstimmungsergebnis:
bei einigen Gegenstimmen und
Enthaltungen
Abstimmungsergebnis: