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Beschlusstext (Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg - Bildung einer Auffang-/ internationaler Förderklasse)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
18.11.2014
Erstellt
16.12.14, 14:44
Aktualisiert
16.12.14, 14:44
Beschlusstext (Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg
- Bildung einer Auffang-/ internationaler Förderklasse) Beschlusstext (Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg
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- Bildung einer Auffang-/ internationaler Förderklasse)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 2. Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am Dienstag, den 18.11.2014. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:20 Uhr TOP Betreff 4 Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg - Bildung einer Auffang-/ internationaler Förderklasse Ausschussvorsitzender Schmitz nimmt zur Kenntnis, dass Frau Ehlen aufgrund rechtlicher Hindernisse die beabsichtigte Vorgehensweise nicht weiter verfolgt. Frau Heuser spricht sich weiterhin dafür aus, in Bedburg eine Auffangklasse zu installieren, da sie von weiterhin steigenden Flüchtlingszahlen ausgehe; einen ausdrücklichen Dank richtet sie an Pfarrvikar Dane. Abschließend bittet sie die Verwaltung, ein Konzept für eine der nächsten Sitzungen vorzubereiten. Ausschussvorsitzender Schmitz berichtet, dass bezüglich des `runden Tisches Asyl´ auch die Thematik einer Sprachförderung thematisiert wurde. Soweit keine originären Auffangklassen zustande kämen, sei die dort besprochene Vorgehensweise - u. a. unter Einbindung von Sprachlotsen - gesamtstädtisch zu betrachten und zu entwickeln. Ausschussmitglied Brings bedauert, dass die Schulaufsicht offensichtlich nicht bereit oder in der Lage ist, die Schulen der Stadt Bedburg bei der Einrichtung einer Auffangklasse so zu unterstützen, wie dies möglich und nötig gewesen wäre. So sei etwa in keinem Erlass eine notwendige Schülerzahl von 15 erkennbar; sie geht insofern davon aus, dass dies lediglich eine im Regierungsbezirk Köln gelebte Praxis darstelle. Soweit dies für Vorbereitungsklassen gelte, wäre dies ggf. noch nachvollziehbar; keinesfalls aber für Auffangklassen, in denen Schülerinnen und Schüler gerade unterjährig den Schulen zugewiesen würden. Der Bedarf an individueller Sprachförderung an den Schulen bleibe weiterhin bestehen bzw. werde steigen. Insofern sollte jedwede Ressource genutzt werden; sie appelliert insbesondere an alle Schulen, Integrationsstellen zu beantragen und weist darauf hin, dass der Erlass für Integrationsstellen nicht nur für `0-Sprachler´, sondern für Sprachförderung allgemein gelte. Im Weiteren führt sie aus, dass die Frist für die Beantragung von Mitteln für die nächsten zwei Jahre zum 31.12. auslaufe; entsprechende Unterlagen könnten im Internet abgerufen werden. Fachbereichsleiter Kramer sieht auch weiterhin einen großen Handlungsbedarf und berichtet über eine Kontaktaufnahme mit dem Kommunalen Integrationszentrum beim Rhein-Erft-Kreis. Er berichtet, dass kurzfristig ein Gespräch mit den Schulleitungen, Vertretern des Kommunalen Integrationszentrums und sonstigen Akteure, wie beispielsweise Ehrenamtlern stattfinden werde; Integration beginne mit dem Spracherwerb, insofern müsse es unser aller Ziel sein, diese wichtige Voraussetzung zu schaffen. Ausschussmitglied vom Berg berichtet, dass Frau Löhrmann, Ministerin für Schule und Weiterbildung in NRW ausweislich eines Radioberichtes zusätzliche 300 Integrationsstellen in Aussicht gestellt habe. Diesbezüglich erläutert Fachbereichsleiter Kramer, dass es nicht angehen könne, dass derartige Stellen nahezu ausschließlich in Großstädte `geschoben´ würden; gleichwohl der Bedarf dort sicher größer sei als im ländlichen Bereich, müsse auch dieser angemessen berücksichtigt werden. Frau Paeßens, Leiterin des Silverberg-Gymnasiums, hinterfragt die Aussage, dass die Zahl der zu fördernden Schülerinnen und Schüler an den Bedburger Grundschulen nie ausreichen würde um zusätzliche Stellen zu erlangen. Sie ist erstaunt, dass seitens die Schulaufsicht wegen eines nicht gedeckten Bedarfes an die Hauptschule herantritt, dann jedoch eine zusätzliche Förderung an einer Mindestschülerzahl von 15 scheitern soll. Fachbereichsleiter Kramer verweist auf eine Aussage von Frau Haushältner-Kettner, Schulrätin beim Rhein-Erft-Kreis, dass eine zusätzliche Stellenzuweisung einen Bedarf von 20 % von Schülerinnen und Schülern mit erheblichen Sprachförderbedarf voraussetze. Ein besonderes Problem sieht er darin, dass bei allen Gesprächen viele Dinge immer vermischt worden seien; so sei in den bisherigen Gesprächsrunden die Begrifflichkeiten `Auffangklassen, internationale Förderklassen und Vorbereitungsklassen´, wenngleich unterschiedliche Vorgaben existieren, oftmals vermengt worden. Hier erhofft er sich mehr Aufklärung durch die Beteiligung des Kommunalen Integrationszentrums. Ausschussvorsitzender Schmitz spricht sich dafür aus, das bisherige Vorhaben weiter zu verfolgen; er bittet die Verwaltung die Rechtslage entsprechend aufzuklären. Ausschussmitglied Steffens bittet zu prüfen, ob externe Kapazitäten genutzt werden könnten, um die geforderte `Klassenstärken´ erreichen zu können. Ausschussmitglied Barbatello zitiert aus dem Erlass `Vielfalt gestalten - Teilhabe und Integration durch Bildung; Verwendung von Integrationsstellen RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 29. 6. 2012 (ABl. NRW. S. 429), wonach nicht nur Schülerinnen und Schüler mit einem Migrationshintergrund, sondern alle Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf auf Sprachförderung für die Unterstützung mit Integrationsstellen zu berücksichtigen seien. Ausschussmitglied Löffler sieht sich als Bürger der Stadt verantwortlich dafür, Kinder und Erwachsene, die Deutschland als Flüchtlinge erreichen, in bestmöglicher Weise zu unterstützen. Laut Frau Paeßens war der seitens der Hauptschule vorgeschlagene Weg absolut richtig; sie bedauert, dass trotz entsprechender Unterstützung durch die Verwaltung, die Schulaufsicht nicht bereit sei, entsprechend zu fördern. Beschluss: Der Schul- und Bildungsausschuss beauftragt die Verwaltung, Möglichkeiten einer Sprachförderung - sowohl betreffend die Kinder und Jugendlichen in den Schulen, als auch die Beschluss der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses vom 18.11.2014 Seite 2 Erwachsenen - zu erarbeiten. Betreffend den Spracherwerb/ die Sprachförderung in den Schulen wird um Abstimmung mit den Schulleitungen, der Schulaufsicht und dem Kommunalen Integrationszentrum (KIZ) gebeten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses vom 18.11.2014 Seite 3