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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung - Gewerbegebiet an der Wiesenstraße - Hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW Zur Aufstellung einer Veränderungssperre)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
69 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
13.05.15, 07:41
Aktualisiert
13.05.15, 07:41
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung - Gewerbegebiet an der Wiesenstraße -
Hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW Zur Aufstellung einer Veränderungssperre)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 6. Sitzung des Rates am Dienstag, den 24.03.2015. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:30 Uhr TOP Betreff 12 Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung - Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW Zur Aufstellung einer Veränderungssperre Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW die Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.03.2015 (TOP 5.1) zur Aufstellung einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB im Bereich des Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße. Die Satzung über die Veränderungssperre ist der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)