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Beschlußtext (Verwendung der Sportpauschale)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,3 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
21.04.08, 21:31
Aktualisiert
21.04.08, 21:31
Beschlußtext (Verwendung der Sportpauschale)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 23. Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport (Wahlperiode 2004/2009) am 01.04.2008: 7.2 Verwendung der Sportpauschale AV Frau Ostmann informiert, dass der Gemeindesportverband ein Mitspracherecht bei der Verteilung der Sportpauschale wünsche, damit nicht nur die größeren Vereine, sondern auch die kleineren Vereine von der Pauschale profitieren können. BM Herr Schemmel rät aus Sicht der Verwaltung davon ab, die Mittel den Sportvereinen zu überlassen, da für die Zukunft noch größere Projekte anstehen, die finanziert werden müssen. AM Herr Fiedler weist darauf hin, dass auch Vereine mit eigenen Sportstätten bisher gefördert worden sind, so habe z.B. der Tennisclub einen Zuschuss zu einer neuen Heizungsanlage erhalten und dem Schützenverein sei ein Zuschuss zum Vereinshaus gewährt worden. Man habe schon oft über eine andere Verteilung der Zuschüsse nachgedacht, eine für alle gerechte Lösung sei nicht gefunden worden. Die CDU-Fraktion sei für Vorschläge offen, zunächst solle die Verteilung der Mittel wie bisher erfolgen. Beschluss: Um den Gemeindesportverband in die Beratungen über die Sportangelegenheiten besser einbinden zu können, schlägt AM Herr Fiedler vor, den Vorsitzenden des Gemeindsportverbandes als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport zu ernennen. Über diesen Vorschlag wird wie folgt abgestimmt: Beratungsergebnis: - einstimmig – Anmerkung zum Protokoll: Eine Benennung des Vorsitzenden des Gemeindesportverbandes als „beratendes Mitglied“ für den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport ist nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich. Dagegen kann der Ausschuss nach § 58 Abs. 3 GO NW aufgrund eines Beschlusses „Fachberater“ als Vertreter einzelner Bevölkerungsgruppen zu seinen Beratungen hinzuziehen. Hierunter fällt z.B. der Vorsitzende des Gemeindesportverbandes. Allerdings hat der/die benannte „Fachberater/in“ kein eigenes Rede- oder Antragsrecht, sondern darf nur auf Aufforderung der/des Ausschussvorsitzenden oder auf Grund von Fragen der Ausschussmitglieder Stellung nehmen. Durch den oben genannten Beschluss ist die/der Vorsitzende des Gemeindesportverbandes zum „Fachberater/in“ für den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport bestimmt. Somit kann Herr Brinkmann in seiner Funktion als Vorsitzender des Gemeindesportverbandes an den künftigen Sitzungen des Fachausschusses teilnehmen.