Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,3 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
21.04.08, 21:31
Aktualisiert
21.04.08, 21:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 23. Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport (Wahlperiode 2004/2009)
am 01.04.2008:
7.2
Verwendung der Sportpauschale
AV Frau Ostmann informiert, dass der Gemeindesportverband ein Mitspracherecht bei der Verteilung
der Sportpauschale wünsche, damit nicht nur die größeren Vereine, sondern auch die kleineren Vereine von der Pauschale profitieren können.
BM Herr Schemmel rät aus Sicht der Verwaltung davon ab, die Mittel den Sportvereinen zu überlassen, da für die Zukunft noch größere Projekte anstehen, die finanziert werden müssen.
AM Herr Fiedler weist darauf hin, dass auch Vereine mit eigenen Sportstätten bisher gefördert worden
sind, so habe z.B. der Tennisclub einen Zuschuss zu einer neuen Heizungsanlage erhalten und dem
Schützenverein sei ein Zuschuss zum Vereinshaus gewährt worden. Man habe schon oft über eine
andere Verteilung der Zuschüsse nachgedacht, eine für alle gerechte Lösung sei nicht gefunden worden.
Die CDU-Fraktion sei für Vorschläge offen, zunächst solle die Verteilung der Mittel wie bisher erfolgen.
Beschluss:
Um den Gemeindesportverband in die Beratungen über die Sportangelegenheiten besser einbinden
zu können, schlägt AM Herr Fiedler vor, den Vorsitzenden des Gemeindsportverbandes als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport zu ernennen.
Über diesen Vorschlag wird wie folgt abgestimmt:
Beratungsergebnis: - einstimmig –
Anmerkung zum Protokoll: Eine Benennung des Vorsitzenden des Gemeindesportverbandes als
„beratendes Mitglied“ für den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport ist
nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich.
Dagegen kann der Ausschuss nach § 58 Abs. 3 GO NW aufgrund eines
Beschlusses „Fachberater“ als Vertreter einzelner Bevölkerungsgruppen zu seinen Beratungen hinzuziehen. Hierunter fällt z.B. der Vorsitzende des Gemeindesportverbandes. Allerdings hat der/die benannte
„Fachberater/in“ kein eigenes Rede- oder Antragsrecht, sondern darf
nur auf Aufforderung der/des Ausschussvorsitzenden oder auf Grund
von Fragen der Ausschussmitglieder Stellung nehmen.
Durch den oben genannten Beschluss ist die/der Vorsitzende des Gemeindesportverbandes zum „Fachberater/in“ für den Ausschuss für
Schule, Kultur und Sport bestimmt. Somit kann Herr Brinkmann in seiner Funktion als Vorsitzender des Gemeindesportverbandes an den
künftigen Sitzungen des Fachausschusses teilnehmen.