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Beschlusstext (DFI-Anlage am Bahnhof Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
75 kB
Datum
10.02.2015
Erstellt
05.05.15, 11:44
Aktualisiert
05.05.15, 11:44
Beschlusstext (DFI-Anlage am Bahnhof Bedburg) Beschlusstext (DFI-Anlage am Bahnhof Bedburg)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 4. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 10.02.2015. Sitzungsbeginn: 18:03 Uhr TOP Betreff 9 DFI-Anlage am Bahnhof Bedburg Sitzungsende: 19:49 Uhr Herr Giesen findet es bedauerlich, dass keine Mittel für eine digitale Fahrgastinformationsanlage zur Verfügung gestellt werden. Er fragt, warum dieses Thema nicht gleich bei der Planung des Umbaus des Bahnhofes berücksichtigen konnte. Herr FBL Schmeier erläutert, dass dies bei der Planung des Umbaus bereits mitberücksichtigt wurde und die erforderlichen Leitungen bereits verlegt und die technischen Vorbereitungen bereits getroffen wurden. Die DFI-Anlagen seien damals beim Umbau bereits zugesagt worden und könnten jetzt technisch angeschlossen werden. Die REVG habe diesbezüglich bereits Zuwendungen i.H.v. 523.000.- € beim NVR beantragt. Eine entsprechende Einplanungsmitteilung des NVR liege bereits vor. Diese Fördermittel können jedoch erst nach Vorliegen eines neuen ÖPNVG ab 2018 bewilligt werden. Herr Speuser verweist auf den Hinweis im Schreiben der REVG vom 22.12.2014, in dem sie darauf verweist, dass die Stadt Bedburg umgehend informiert werde, sobald in dieser Angelegenheit neue Erkenntnisse vorliegen. Er fragt nach, ob dies ausreiche, oder ob die Stadt Bedburg hier einen erneuten Antrag stellen müsse. Herr FBL Schmeier erklärt, dass der Förderantrag nicht von der Stadt Bedburg als einzelne Kommune gestellt wurde, sondern von der REVG für die Kommunen dieser Region. Mit der REVG sei die Stadt Bedburg auch diesbezüglich im ständigen Austausch, so dass sich ein erneuter Antrag erübrigt. Herr Nitsche fragt nach dem Entwicklungsstand bezüglich der Fahrradstation am Bahnhof in Bedburg. Herr FBL Schmeier teilt mit, dass die bisher angeschafften Fahrradboxen zunächst eine Übergangslösung darstellen. Die Förderung einer Fahrradstation bedinge gewisse Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Eine Voraussetzung wäre, dass die Stadt Bedburg als Investor auftrete. Dieses Risiko einer Investition könne die Stadt Bedburg für eine Fahrradstation nicht tragen. Derzeit werde noch nach Lösungen gesucht, ob ggfs. eine vertragliche Lösung umsetzbar wäre, da bereits ein privater Investor interessiert sei, welcher nicht ausschließlich in eine Fahrradstation investieren würde, sondern ggfs. in einem zwei- oder dreigeschossigem Anwesen noch Wohn- oder/und Geschäftsräume unterbringen möchte. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Mitteilung der REVGmbH zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 10.02.2015 Seite 2