Daten
Kommune
Bedburg
Größe
75 kB
Datum
10.02.2015
Erstellt
05.05.15, 11:44
Aktualisiert
05.05.15, 11:44
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 4. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 10.02.2015.
Sitzungsbeginn:
18:03 Uhr
TOP
Betreff
9
DFI-Anlage am Bahnhof Bedburg
Sitzungsende:
19:49 Uhr
Herr Giesen findet es bedauerlich, dass keine Mittel für eine digitale Fahrgastinformationsanlage
zur Verfügung gestellt werden. Er fragt, warum dieses Thema nicht gleich bei der Planung des
Umbaus des Bahnhofes berücksichtigen konnte.
Herr FBL Schmeier erläutert, dass dies bei der Planung des Umbaus bereits mitberücksichtigt
wurde und die erforderlichen Leitungen bereits verlegt und die technischen Vorbereitungen bereits
getroffen wurden. Die DFI-Anlagen seien damals beim Umbau bereits zugesagt worden und
könnten jetzt technisch angeschlossen werden. Die REVG habe diesbezüglich bereits
Zuwendungen i.H.v. 523.000.- € beim NVR beantragt. Eine entsprechende Einplanungsmitteilung
des NVR liege bereits vor. Diese Fördermittel können jedoch erst nach Vorliegen eines neuen
ÖPNVG ab 2018 bewilligt werden.
Herr Speuser verweist auf den Hinweis im Schreiben der REVG vom 22.12.2014, in dem sie
darauf verweist, dass die Stadt Bedburg umgehend informiert werde, sobald in dieser
Angelegenheit neue Erkenntnisse vorliegen. Er fragt nach, ob dies ausreiche, oder ob die Stadt
Bedburg hier einen erneuten Antrag stellen müsse.
Herr FBL Schmeier erklärt, dass der Förderantrag nicht von der Stadt Bedburg als einzelne
Kommune gestellt wurde, sondern von der REVG für die Kommunen dieser Region. Mit der REVG
sei die Stadt Bedburg auch diesbezüglich im ständigen Austausch, so dass sich ein erneuter
Antrag erübrigt.
Herr Nitsche fragt nach dem Entwicklungsstand bezüglich der Fahrradstation am Bahnhof in
Bedburg.
Herr FBL Schmeier teilt mit, dass die bisher angeschafften Fahrradboxen zunächst eine
Übergangslösung darstellen. Die Förderung einer Fahrradstation bedinge gewisse
Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Eine Voraussetzung wäre, dass die Stadt Bedburg als
Investor auftrete. Dieses Risiko einer Investition könne die Stadt Bedburg für eine Fahrradstation
nicht tragen. Derzeit werde noch nach Lösungen gesucht, ob ggfs. eine vertragliche Lösung
umsetzbar wäre, da bereits ein privater Investor interessiert sei, welcher nicht ausschließlich in
eine Fahrradstation investieren würde, sondern ggfs. in einem zwei- oder dreigeschossigem
Anwesen noch Wohn- oder/und Geschäftsräume unterbringen möchte.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Mitteilung der REVGmbH zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 10.02.2015
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