Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
10.02.2015
Erstellt
05.05.15, 11:44
Aktualisiert
05.05.15, 11:44
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 4. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 10.02.2015.
Sitzungsbeginn:
18:03 Uhr
Sitzungsende:
19:49 Uhr
TOP
Betreff
6
Bebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung
- Königshoven - Bereich nördlich der Jahnstraße hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB
Herr Speuser fragt nach, welche Bebauung in diesem Baugebiet zukünftig möglich ist. Er schlägt
eine Flexibilisierung der Baugestaltung vor. Diese sollte darin bestehen, dass keine Traufhöhen
empfohlen werden, die Firsthöhe sollte max. 10 m betragen und eine zweigeschossige Bebauung
möglich sein. Die Firstrichtung sollte aufgrund von Solaranlagen frei wählbar sein.
Herr Hoffmann teilt mit, dass ihm von einem Anwohner zugetragen wurde, dass in den dortigen
Grundstücken viel Bauschutt vorhanden sei, der aus vergangenen Baugebieten von Königshoven
stammt. Er empfiehlt hier, vom Eigentümer diesbezüglich eine Bodenprobe vor dem Verkauf der
Grundstücke durchführen zu lassen.
Herr FBL Schmeier erläutert, dass im Bereich der Erweiterung des Baugebietes am Mühlenkreuz
ebenfalls verschiedene Bauweisen zugelassen wurden. Diese Bauweisen wurden dort in
verschiedenen Zonen festgesetzt. Die Festsetzungen bezüglich der Zweigeschossigkeit und der
max. Firsthöhe von 10 m haben sich in diesem Baugebiet bewährt. Er führt aus, dass mit
Weglassen einer Regelung der Traufhöhe grundsätzlich alle Dachformen möglich werden. Die
Traufhöhe von 4,80 m wurde unter Berücksichtigung der Bestandsgebäude in der unmittelbaren
Umgebung festgesetzt. Er schlägt vor, dass im Gremium die Festsetzung bezüglich der First- und
Traufhöhe diskutiert wird.
Er sagt Herrn Hoffmann zu, seine Anregung bzgl. der Bodenprobe durch den Eigentümer
weiterzugeben.
Herr Nitsche spricht sich ebenfalls für eine Flexibilisierung der vorgenannten Festsetzungen im
Bebauungsplan aus und schließt sich dem Vorschlag der CDU an.
Herr Coumanns stellt eine einstimmige Zustimmung im Gremium zur Anregung fest, keine
Traufhöhe im Bebauungsplan festzusetzen.
Herr FBL Schmeier ergänzt, dass das Ergebnis der Diskussion an den Eigentümer der Fläche und
an das Planungsbüro zur weiteren Anpassung der Festsetzungen weitergeleitet werde.
Beschluss:
Für den Bebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung wird der Beschluss zur frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.
November 2014 (BGBl. I S. 1748) mit folgender Änderung gefasst:
Es werden keine Festsetzungen bezüglich der Traufhöhen in den Bebauungsplan aufgenommen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 10.02.2015
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