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Beschlußtext (Verbrennen von pflanzlichen Abfällen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,4 kB
Datum
13.03.2008
Erstellt
04.04.08, 11:02
Aktualisiert
04.04.08, 11:02
Beschlußtext (Verbrennen von pflanzlichen Abfällen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft (Wahlperiode 2004/2009) am 13.03.2008: 9.1 Verbrennen von pflanzlichen Abfällen AV Gräfe erläutert kurz die Verwaltungsvorlage, nach der für die Gemeinde Leopoldshöhe keine Allgemeinverfügung für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen erlassen werden soll. GOAR Taron macht dazu noch einige ergänzende Angaben. Insbesondere führt er aus, dass damit ab sofort das Verbrennen pflanzlicher Abfälle nicht mehr zulässig ist. Hintergrund ist dabei zum einen das gesetzliche Gebot, pflanzliche Abfälle grundsätzlich zu verwerten, zum anderen aber auch der Klima- und Umweltschutzgedanke. In besonders begründeten Fällen kann das Verbrennen pflanzlicher Abfälle jedoch im Rahmen einer Einzelfallentscheidung auch zukünftig genehmigt werden (z.B. im land- oder fortwirtschaftlichen Bereich). Die Verwaltung schlägt vor, die Entwicklung zu beobachten und nach einem Jahr einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Der Ausschuss nimmt dieses zur Kenntnis. Beschluss: Die CDU stellt den Antrag, das bisherige Verfahren zukünftig beizubehalten. Beratungsergebnis: - 6 Ja-Stimme(n), 7 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -