Daten
Kommune
Bedburg
Größe
79 kB
Datum
10.02.2015
Erstellt
05.05.15, 11:44
Aktualisiert
05.05.15, 11:44
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 4. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 10.02.2015.
Sitzungsbeginn:
18:03 Uhr
Sitzungsende:
19:49 Uhr
TOP
Betreff
3
Bebauungsplan Nr. 15 / Kaster, 13. Änderung
- Kaster Zentrum - An der Stresemannstraße hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen
Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB
Herr Speuser fragt nach, ob die unbebauten Flächen im Teilbereich 1 auch irgendwann zur
Bebauung freigegeben werden.
Herr FBL Schmeier erläutert, dass die im ursprünglichen, rechtskräftigen Bebauungsplan als
überbaubare Fläche festgesetzten Bereiche aufgrund der festgestellten Bodenbewegungen
(Kasterer Sprung) nun von der Bebauung freizuhalten sind.
Herr Speuser erkundigt sich, ob die RWE Power AG weiterhin Eigentümerin bleiben werde.
Herr FBL Schmeier erklärt, das die Grundstücke zum Zwecke der Bebauung in Gänze an die
zukünftigen Bauherren veräußert werden.
Herr Hoffmann erkundigt sich, ob für die neuen Baugrundstücke die Firstrichtung und die
Giebelständigkeit der vorhandenen Bebauung angepasst werden.
Herr FBL Schmeier teilt daraufhin mit, dass die Firstrichtungen im Bebauungsplan entsprechend
des vorhandenen Baubestandes festgesetzt wurden.
Herr Nitsche fragt nach, ob die Hinweise im Bebauungsplan bezüglich der Kampfmittel aus
Sicherheitsgründen ausreichend sind, da hier von der Bezirksregierung Düsseldorf entsprechende
Hinweise auf frühere Kampfhandlungen und evtl. im Boden verbliebene Kampfmittel vorliegen.
Herr FBL Schmeier führt aus, dass diese Vorgehensweise bei solchen Flächen üblich ist. Als
Beispiel führte er das zuletzt erschlossene Baugebiet an der Pfarrer-Neunzig-Straße in Bedburg
an. Dort wurde dann auch in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung eine
Detektoruntersuchung vor Beginn der Bau- und Erschließungsmaßnahmen durchgeführt. Die
Untersuchung ist vor Baubeginn vom zukünftigen Bauherrn bei der zuständigen Bezirksregierung
Düsseldorf zu beantragen.
Beschluss:
a)
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der
Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der
beigefügten Anlage A) – Abwägungsliste – zu fassen.
b)
dem Rat der Stadt Bedburg wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Bebauungsplan Nr. 15 / Kaster. 13. vereinfachte Änderung wir nebst Begründung und
dazugehörigen Anlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.
November 2014 (BGBl. I S. 1748) als Satzung beschlossen.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des
Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 10.02.2015
Seite 2