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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 15 / Kaster, 13. Änderung - Kaster Zentrum - An der Stresemannstraße - hier: a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
79 kB
Datum
10.02.2015
Erstellt
05.05.15, 11:44
Aktualisiert
05.05.15, 11:44
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 15 / Kaster, 13. Änderung
- Kaster Zentrum - An der Stresemannstraße -
hier:
a)	Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen
Stellungnahmen
b) 	Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 15 / Kaster, 13. Änderung
- Kaster Zentrum - An der Stresemannstraße -
hier:
a)	Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen
Stellungnahmen
b) 	Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 4. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 10.02.2015. Sitzungsbeginn: 18:03 Uhr Sitzungsende: 19:49 Uhr TOP Betreff 3 Bebauungsplan Nr. 15 / Kaster, 13. Änderung - Kaster Zentrum - An der Stresemannstraße hier: a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Herr Speuser fragt nach, ob die unbebauten Flächen im Teilbereich 1 auch irgendwann zur Bebauung freigegeben werden. Herr FBL Schmeier erläutert, dass die im ursprünglichen, rechtskräftigen Bebauungsplan als überbaubare Fläche festgesetzten Bereiche aufgrund der festgestellten Bodenbewegungen (Kasterer Sprung) nun von der Bebauung freizuhalten sind. Herr Speuser erkundigt sich, ob die RWE Power AG weiterhin Eigentümerin bleiben werde. Herr FBL Schmeier erklärt, das die Grundstücke zum Zwecke der Bebauung in Gänze an die zukünftigen Bauherren veräußert werden. Herr Hoffmann erkundigt sich, ob für die neuen Baugrundstücke die Firstrichtung und die Giebelständigkeit der vorhandenen Bebauung angepasst werden. Herr FBL Schmeier teilt daraufhin mit, dass die Firstrichtungen im Bebauungsplan entsprechend des vorhandenen Baubestandes festgesetzt wurden. Herr Nitsche fragt nach, ob die Hinweise im Bebauungsplan bezüglich der Kampfmittel aus Sicherheitsgründen ausreichend sind, da hier von der Bezirksregierung Düsseldorf entsprechende Hinweise auf frühere Kampfhandlungen und evtl. im Boden verbliebene Kampfmittel vorliegen. Herr FBL Schmeier führt aus, dass diese Vorgehensweise bei solchen Flächen üblich ist. Als Beispiel führte er das zuletzt erschlossene Baugebiet an der Pfarrer-Neunzig-Straße in Bedburg an. Dort wurde dann auch in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung eine Detektoruntersuchung vor Beginn der Bau- und Erschließungsmaßnahmen durchgeführt. Die Untersuchung ist vor Baubeginn vom zukünftigen Bauherrn bei der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf zu beantragen. Beschluss: a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage A) – Abwägungsliste – zu fassen. b) dem Rat der Stadt Bedburg wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Der Bebauungsplan Nr. 15 / Kaster. 13. vereinfachte Änderung wir nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) als Satzung beschlossen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 10.02.2015 Seite 2