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Beschlusstext (Abschluss einer Pachtvertragsergänzung mit dem SV Herrig e. V.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
25.05.2011
Erstellt
07.07.11, 06:23
Aktualisiert
07.07.11, 06:23
Beschlusstext (Abschluss einer Pachtvertragsergänzung mit dem SV Herrig e. V.) Beschlusstext (Abschluss einer Pachtvertragsergänzung mit dem SV Herrig e. V.)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschusses Immobilien am 25.05.2011 14 Abschluss einer Pachtvertragsergänzung mit dem SV Herrig e. V. (212/2011) Die Stadt Erftstadt übernimmt die Pflege und die Unterhaltung des Sportplatzes, der Flutlichtanlage sowie der angrenzenden Grünanlagen und der unbefestigten Parkplätze in Herrig, gelegen auf dem städtische Grundstück Gemarkung Lechenich, Flur 4, Flurstücke 35 und 36/2 tlw. Die zu pflegende Fläche ist ca. 9.200 qm groß. Die Vertragsergänzung des Pachtvertrages vom 02.08.1978 tritt am Tage der Vertragsunterzeichnung in Kraft und endet erstmals am 28.02.2014. Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Vertragsablauf von einem der Vertragsbeteiligten gekündigt wird. Das Belegungsrecht für den Sportplatz obliegt der Stadt Erftstadt. Es wird zugesichert, dass der SV Herrig, sobald wieder ein Spiel- und/oder Trainingsbetrieb aufgenommen wird, den ersten Zugriff auf die Trainings- und Spielzeiten hat. Die Belegung mit ortsfremden Erftstädter Vereinen erfolgt unter der Bedingung einer optimalen Ausnutzung, jedoch mit Rücksicht auf den Sportplatz und die aktuelle Wetterlage. Der Stadt Erftstadt obliegt die Pflege, Unterhaltung und Instandhaltung des Sportrasenplatzes sowie der Flutlichtanlage. Wird der Sportplatz nicht ausschließlich vom SV Herrig genutzt, übernimmt die Stadt Erftstadt die Stromkosten für die Flutlichtanlage. Die mit Schreiben vom 22.04.2010 zum 31.05.2010 ausgesprochene Kündigung des Pachtvertrages vom 02.08.1978 sowie des Änderungsvertrages vom 17.08.1988 wird in beiderseitigem Einvernehmen mit der Unterzeichnung der Pachtvertragsergänzung zurückgenommen. Die Verwaltung wird gebeten, auch den Sachkundigen Bürgern die Vorlage mit Pachtverträgen zur Verfügung zu stellen und den Belegungsplan des Sportplatzes dem Protokoll als Anlage beizufügen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschusses Immobilien vom 25.05.2011 Seite 2