Daten
Kommune
Kall
Größe
13 kB
Datum
04.05.2010
Erstellt
23.04.10, 18:51
Aktualisiert
23.04.10, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
66/2010
04.05.2010
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 6
Gebietsnachmeldung nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutz-Richtlinie
hier: Nachmeldung des Vogelschutzgebietes „Kermeter-Hetzinger Wald“
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung nachgereicht!
Sachdarstellung:
Der Rat der Europäischen Gemeinschaft hat im Jahre 1992 einstimmig die Flora-FaunaHabitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und damit die Umsetzung des EU-weiten ökologisch
vernetzten Schutzgebietssystems „Natura 2000“ beschlossen. Dieses Schutzsystem umfasst auch die von den Mitgliedsstaaten aufgrund der Richtlinie über die Erhaltung der
wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-RL) besonders ausgewiesenen Schutzgebiete.
Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, gemäß § 48 b Abs. 3 des Landschaftsgesetzes NRW – LG) ein weiteres Gebiet nach der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom
02.04.1979 zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie) zu melden. Die Ausweisung eines solchen Gebietes kann Auswirkungen auf die Zulässigkeit
von Projekten und Plänen haben.
Die Bezirksregierung Köln (Höhere Landschaftsbehörde) führt eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie eine Anhörung der Betroffenen über das zur Meldung
vorgesehene Gebiet durch. Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens wurde der Gemeinde Kall mit Verfügung vom 05. Februar 2010 Gelegenheit gegeben, fachliche Anregungen und Bedenken zu der Auswahl und Abgrenzung des zur Meldung vorgesehenen
Gebietes bis zum 31.03.2010 vorzutragen.
Vorlagen-Nr. 66/2010
Seite 2
Da zu der Thematik „Vogelschutzgebiet Kermeter-Hetzinger Wald“ am 04. Mai 2010
noch eine Sondersitzung des Kommunalen Nationalparkausschusses stattfindet, hat die
Gemeinde Kall – analog zum Kreis Euskirchen – Fristverlängerung bis Ende Mai 2010
beantragt. Der beantragten Fristverlängerung wurde mit Verfügung vom 25. März 2010
seitens der Bezirksregierung Köln entsprochen.
Die Erläuterungen zur Meldung des Vogelschutzgebietes Kermeter/Hetzinger Wald sind
als Anlage 1 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.
Das LANUV hatte zunächst eine Abgrenzung in den Grenzen des FFH-Gebietes Kermeter und zusätzlich im Hetzinger Wald, soweit er im Eigentum des Landes steht, vorgesehen. Bei diesem Gebietsvorschlag war das Gebiet der Gemeinde Kall nicht betroffen.
Nunmehr schlägt die Bezirksregierung Köln vor, weitere Flächen zur Arrondierung mit
einzubeziehen. Das nun vorgesehene Vogelschutzgebiet mit einer Gesamtfläche von ca.
6032 ha erstreckt sich auf den Nordteil des Nationalparks Eifel (einschließlich Urftstausee) und schließt einige angrenzende Naturschutzgebietsflächen etc. mit ein. Die Gemeinde Kall ist mit den in ihrem Gebiet liegenden Nationalparkflächen (die im Eigentum
des Landes NRW stehen) im Bereich Anstois „Nonnenknipp“ tangiert.
Ein Auszug aus der Abgrenzungskarte des vorgeschlagenen Vogelschutzgebietes (bezogen auf das Gebiet der Gemeinde Kall) ist als Anlage 2 der Einladung beigefügt.
Der Bürgermeister wird in der Sitzung über das Ergebnis der Erörterung in der am 04.
Mai 2010 vormittags stattfindenden Sondersitzung des Kommunalen Nationalparkausschusses berichten.