Daten
Kommune
Kall
Größe
11 kB
Datum
22.03.2010
Erstellt
27.04.10, 15:58
Aktualisiert
27.04.10, 15:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
31/2010
02.03.2010
Federführung: Fachbereich I
An den
Ausschuss für
Liegenschaften, Forst
und Umwelt
mit der Bitte um
X
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 6
Anbau- und Umbaumaßnahmen an gemeindlichen Kindergärten;
hier: Zustimmung zu den Vorentwürfen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt stimmt den Vorentwurfsplanungen
des Architekturbüros Becker, Kall, für den Umbau der Kindergärten Golbach, Krekel und
Sistig zu.
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport wird am 23. 02.2010 –
TOP 4 – voraussichtlich beschließen, die Kindergärten Golbach und Krekel von der
Gruppenform III (25 Kinder über 3 Jahre) in die Gruppenform I (14-16 Kinder über 3 Jahre und 4-6 Kinder über 2 Jahre) umzuwandeln.
Für die Einrichtung von Gruppen der Gruppenform I fordert das Landesjugendamt ab
sofort ausnahmslos einen zweiten Gruppennebenraum zur „differenzierten Nutzung“
(Ruhen bzw. Schlafen).
Dieser zusätzliche Nebenraum ist nicht nur in Golbach und Krekel zu schaffen, sondern
auch am Kindergarten Sistig, wo bereits eine Gruppe der Gruppenform I besteht.
Vorlagen-Nr. 31/2010
Seite 2
Da die notwendigen Anbau- bzw. Umbauarbeiten bis zum 01.08.2010 abgeschlossen
sein sollen, hat die Verwaltung bereits das Architekturbüro Becker mit der Vorentwurfsplanung beauftragt. Das Architekturbüro Becker wird die Vorentwurfsplanung mit Kostenschätzung in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und
Sport am 23.02.2010 und ggf. auch in der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften,
Forst und Umwelt vorstellen.
Die Kosten werden innerhalb bestimmter Höchstsätze mit 95 % bezuschusst.