Daten
Kommune
Kall
Größe
18 kB
Datum
11.05.2010
Erstellt
14.05.10, 18:27
Aktualisiert
14.05.10, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
54/2010
11.05.2010
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der
Gemeinde Kall
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.05.2010 – TOP 3 – beschließt der Rat, die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde
Kall vom 17.11.2009 wie folgt zu ändern:
-
In § 2 (Haupt- und Finanzausschuss) erhält Abs. 1 Buchst. b) den Zusatz „soweit
nicht der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nach § 3 Abs. 1
Buchst. e) zuständig ist“.
-
In § 3 (Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport) erhält Abs. 1
Buchst. e) folgende Fassung: „die Gewährung von Zuschüssen aus den Mitteln für
‚Vereinsförderung’ „
Sachdarstellung:
In den Haushaltsberatungen 2010 wurden die bisherigen Haushaltsansätze
-
Zuschüsse für investive Maßnahmen Vereine
Zuschüsse für investive Maßnahmen Sportvereine
Zuschüsse für projektbezogene Jugendarbeit
zu einem Gesamtansatz „Vereinsförderung“ zusammengefasst. Im Haushaltsjahr 2010
beläuft sich dieser Ansatz auf 14.000,-- €. Daneben besteht weiterhin der Ansatz „Zuschüsse an Vereine“ in Höhe von 7.750,-- €.
Vorlagen-Nr. 54/2010
Seite 2
In Absprache mit den Fraktionen ist vorgesehen, die Zuständigkeit für die Verteilung der
Mittel „Vereinsförderung“ (einschl. der Festlegung von Richtlinien) dem Ausschuss für
Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport zu übertragen. Dieser Ausschuss war bisher
nur für die Gewährung von Zuschüssen für projektbezogene Jugendarbeit zuständig. Der
Haupt- und Finanzausschuss soll weiterhin für die Bewilligung der „Zuschüsse an Vereine“ (bisher Verteilung nach der Einwohnerzahl über die Ortsvorsteher) zuständig sein.
Die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates vom 17.11.2009 soll daher wie
folgt geändert werden:
-
In § 2 (Haupt- und Finanzausschuss) erhält Abs. 1 Buchst. b) den Zusatz „soweit
nicht der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nach § 3 Abs. 1
Buchst. e) zuständig ist“.
-
In § 3 (Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport) erhält Abs. 1
Buchst. e) folgende Fassung: „die Gewährung von Zuschüssen aus den Mitteln
für ‚Vereinsförderung’ „
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
11.05.2010 - TOP 3 - vorberaten.
Vorlagen-Nr. 54/2010
Seite 3
Vorlagen-Nr. 54/2010
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
54/2010
11.05.2010
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der
Gemeinde Kall
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Zuständigkeitsordnung für die
Ausschüsse des Rates der Gemeinde Kall vom 17.11.2009 wie folgt zu ändern:
-
In § 2 (Haupt- und Finanzausschuss) erhält Abs. 1 Buchst. b) den Zusatz „soweit
nicht der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nach § 3 Abs. 1
Buchst. e) zuständig ist“.
-
In § 3 (Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport) erhält Abs. 1
Buchst. e) folgende Fassung: „die Gewährung von Zuschüssen aus den Mitteln für
‚Vereinsförderung’ „
Sachdarstellung:
In den Haushaltsberatungen 2010 wurden die bisherigen Haushaltsansätze
-
Zuschüsse für investive Maßnahmen Vereine
Zuschüsse für investive Maßnahmen Sportvereine
Zuschüsse für projektbezogene Jugendarbeit
zu einem Gesamtansatz „Vereinsförderung“ zusammengefasst. Im Haushaltsjahr 2010
beläuft sich dieser Ansatz auf 14.000,-- €. Daneben besteht weiterhin der Ansatz „Zuschüsse an Vereine“ in Höhe von 7.750,-- €.
Vorlagen-Nr. 54/2010
Seite 5
In Absprache mit den Fraktionen ist vorgesehen, die Zuständigkeit für die Verteilung der
Mittel „Vereinsförderung“ (einschl. der Festlegung von Richtlinien) dem Ausschuss für
Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport zu übertragen. Dieser Ausschuss war bisher
nur für die Gewährung von Zuschüssen für projektbezogene Jugendarbeit zuständig. Der
Haupt- und Finanzausschuss soll weiterhin für die Bewilligung der „Zuschüsse an Vereine“ (bisher Verteilung nach der Einwohnerzahl über die Ortsvorsteher) zuständig sein.
Die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates vom 17.11.2009 soll daher wie
folgt geändert werden:
-
In § 2 (Haupt- und Finanzausschuss) erhält Abs. 1 Buchst. b) den Zusatz „soweit
nicht der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nach § 3 Abs. 1
Buchst. e) zuständig ist“.
-
In § 3 (Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport) erhält Abs. 1
Buchst. e) folgende Fassung: „die Gewährung von Zuschüssen aus den Mitteln
für ‚Vereinsförderung’ „