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Allgemeine Vorlage (Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
18 kB
Datum
11.05.2010
Erstellt
14.05.10, 18:27
Aktualisiert
14.05.10, 18:27
Allgemeine Vorlage (Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der 
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 54/2010 11.05.2010 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.05.2010 – TOP 3 – beschließt der Rat, die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Kall vom 17.11.2009 wie folgt zu ändern: - In § 2 (Haupt- und Finanzausschuss) erhält Abs. 1 Buchst. b) den Zusatz „soweit nicht der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nach § 3 Abs. 1 Buchst. e) zuständig ist“. - In § 3 (Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport) erhält Abs. 1 Buchst. e) folgende Fassung: „die Gewährung von Zuschüssen aus den Mitteln für ‚Vereinsförderung’ „ Sachdarstellung: In den Haushaltsberatungen 2010 wurden die bisherigen Haushaltsansätze - Zuschüsse für investive Maßnahmen Vereine Zuschüsse für investive Maßnahmen Sportvereine Zuschüsse für projektbezogene Jugendarbeit zu einem Gesamtansatz „Vereinsförderung“ zusammengefasst. Im Haushaltsjahr 2010 beläuft sich dieser Ansatz auf 14.000,-- €. Daneben besteht weiterhin der Ansatz „Zuschüsse an Vereine“ in Höhe von 7.750,-- €. Vorlagen-Nr. 54/2010 Seite 2 In Absprache mit den Fraktionen ist vorgesehen, die Zuständigkeit für die Verteilung der Mittel „Vereinsförderung“ (einschl. der Festlegung von Richtlinien) dem Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport zu übertragen. Dieser Ausschuss war bisher nur für die Gewährung von Zuschüssen für projektbezogene Jugendarbeit zuständig. Der Haupt- und Finanzausschuss soll weiterhin für die Bewilligung der „Zuschüsse an Vereine“ (bisher Verteilung nach der Einwohnerzahl über die Ortsvorsteher) zuständig sein. Die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates vom 17.11.2009 soll daher wie folgt geändert werden: - In § 2 (Haupt- und Finanzausschuss) erhält Abs. 1 Buchst. b) den Zusatz „soweit nicht der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nach § 3 Abs. 1 Buchst. e) zuständig ist“. - In § 3 (Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport) erhält Abs. 1 Buchst. e) folgende Fassung: „die Gewährung von Zuschüssen aus den Mitteln für ‚Vereinsförderung’ „ Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.05.2010 - TOP 3 - vorberaten. Vorlagen-Nr. 54/2010 Seite 3 Vorlagen-Nr. 54/2010 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 54/2010 11.05.2010 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Kall vom 17.11.2009 wie folgt zu ändern: - In § 2 (Haupt- und Finanzausschuss) erhält Abs. 1 Buchst. b) den Zusatz „soweit nicht der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nach § 3 Abs. 1 Buchst. e) zuständig ist“. - In § 3 (Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport) erhält Abs. 1 Buchst. e) folgende Fassung: „die Gewährung von Zuschüssen aus den Mitteln für ‚Vereinsförderung’ „ Sachdarstellung: In den Haushaltsberatungen 2010 wurden die bisherigen Haushaltsansätze - Zuschüsse für investive Maßnahmen Vereine Zuschüsse für investive Maßnahmen Sportvereine Zuschüsse für projektbezogene Jugendarbeit zu einem Gesamtansatz „Vereinsförderung“ zusammengefasst. Im Haushaltsjahr 2010 beläuft sich dieser Ansatz auf 14.000,-- €. Daneben besteht weiterhin der Ansatz „Zuschüsse an Vereine“ in Höhe von 7.750,-- €. Vorlagen-Nr. 54/2010 Seite 5 In Absprache mit den Fraktionen ist vorgesehen, die Zuständigkeit für die Verteilung der Mittel „Vereinsförderung“ (einschl. der Festlegung von Richtlinien) dem Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport zu übertragen. Dieser Ausschuss war bisher nur für die Gewährung von Zuschüssen für projektbezogene Jugendarbeit zuständig. Der Haupt- und Finanzausschuss soll weiterhin für die Bewilligung der „Zuschüsse an Vereine“ (bisher Verteilung nach der Einwohnerzahl über die Ortsvorsteher) zuständig sein. Die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates vom 17.11.2009 soll daher wie folgt geändert werden: - In § 2 (Haupt- und Finanzausschuss) erhält Abs. 1 Buchst. b) den Zusatz „soweit nicht der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nach § 3 Abs. 1 Buchst. e) zuständig ist“. - In § 3 (Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport) erhält Abs. 1 Buchst. e) folgende Fassung: „die Gewährung von Zuschüssen aus den Mitteln für ‚Vereinsförderung’ „