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Allgemeine Vorlage (Anlage zu Vorlage 137/2009 Satzung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
7,3 kB
Datum
17.11.2009
Erstellt
03.02.10, 22:22
Aktualisiert
03.02.10, 22:22
Allgemeine Vorlage (Anlage zu Vorlage 137/2009 Satzung)

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Inhalt der Datei

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall - 2. Änderungssatzung - vom ___________________ Auf Grund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S.666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV.NRW. S. 380) - SGV.NRW. 2023 -, der §§ 1, 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW. S.712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV.NRW. S. 394) - SGV.NRW. 610 -, und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV.NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2007 (GV.NRW. S. 708) - SGV. NRW. 77 hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 17. November 2009 folgende Satzung beschlossen: Artikel I Die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall vom 29.08.2008 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 11.11.2008 wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Abs. 7 wird die Angabe „3,84 Euro“ durch die Angabe „4,13 Euro“ ersetzt. 2. In § 4 Abs. 4 wird die Angabe „0,85 Euro“ durch die Angabe „0,94 Euro“ ersetzt. 3. § 6 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt ergänzt: „c) der Träger der Straßenbaulast“. Artikel II Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2010 in Kraft.