Daten
Kommune
Kall
Größe
9,1 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
03.02.10, 22:22
Aktualisiert
03.02.10, 22:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
178/2009
15.12.2009
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Herr Auel
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Kenntnisnahme
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt den Haushalt 2010.
Mittel verfügbar
bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 12
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung "Erlebnisraum Römerstraße"
Beschlussvorschlag:
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, für die Umsetzung des Projektes „Erlebnisraum Römerstraße“ die als Anlage beigefügte Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen.
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 24.11.2009 - TOP4 und TOP10 der öffentlichen Sitzung. Der Ausschuss hat dem Rat in dieser Sitzung empfohlen, für die Umsetzung des
Projektes „Erlebnisraum Römerstraße“ die erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von
15.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2010 zur Verfügung zu stellen.
Die beteiligten Kommunen verpflichten sich gemäß § 5 Abs. 3 der Vereinbarung für die
Projektsteuerung (Geschäftsstelle) Eigenanteile in Höhe von 3.500,00 Euro jährlich zur
Verfügung zu stellen. Aufgrund der 80 %igen Förderung des Projektes durch das Land
Nordrhein-Westfalen beträgt der Eigenanteil für die Gemeinde Kall somit noch 700,00
Euro jährlich. Darüber hinaus sind weitere Eigenanteile gem. § 4 der Vereinbarung für
allgemeine Planungskosten, Marketingmaßnahmen, lokale Umsetzungsmaßnahmen etc.
zur Verfügung zu stellen. Die o. g. Eigenanteile sind in den beantragten Haushaltsmittel
für das Jahr 2010 in Höhe von 15.000,00 Euro enthalten. Die jeweilige Kommune entscheidet selbst, welche Maßnahmen sie umsetzen möchte und in welchem Rahmen sie
diese finanziellen Eigenanteile zur Verfügung stellen wird.
Vorlagen-Nr. 178/2009
Seite 2
Die Kooperationsvereinbarung dient der Entwicklung und Umsetzung der Planungen
zum „Erlebnisraum Römerstraße“. Die Vereinbarung ist gemäß §1 Abs. 4 des Entwurfes
zunächst befristet bis zum 31.12.2012.
Zur Umsetzung des Projektes schlägt die Verwaltung dem Rat vor, die Verwaltung zu
ermächtigen, die in Anlage 1 beigefügte Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen.