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Beschlusstext (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziff. 6.3 b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffern 5 und 6 c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,5 kB
Datum
06.05.2013
Erstellt
04.06.13, 18:04
Aktualisiert
04.06.13, 18:04
Beschlusstext (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziff. 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffern 5 und 6
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7) Beschlusstext (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziff. 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffern 5 und 6
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 15. Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses am Montag, den 06.05.2013. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:55 Uhr TOP Betreff 8 Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziff. 6.3 b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffern 5 und 6 c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7 Ausschussmitglied Heuser spricht sich gegen eine Bezuschussung der beiden Tennis Vereine aus, da die Anträge verfristet sind. Ausschussmitglied Mattheis fragt, warum die Förderrichtlinien weiterhin in der bisherigen Form bestand hätten und nicht geändert wurde. Fachbereichsleiter Kramer verweist darauf, dass gerade dies dem Beschluss des Ausschusses entspräche, die Förderrichtlinien auch aufgrund der geringen Fördermasse nicht zu ändern. Ausschussmitglied Lambertz spricht sich für eine Bezuschussung der Tennis Vereine aus, da zumindest der TC Kaster die Verfristung nicht verursacht hat. Ausschussmitglied Reuter schlägt eine Änderung der Richtlinien zu Ziffer 7 insofern vor, dass die Antragsfrist vom 31.03. auf den 30.04. verlängert werden solle. Fachbereichsleiter Kramer weist darauf hin, dass die Fristenregelung unter Ziffer 7 den 01.06. für das nachfolgende Jahr vorsieht. Ausschussmitglied Spielmanns spricht sich gleichfalls gegen die Einrede der Verjährung aus. Ausschussmitglied Wassenberg sagt bezüglich des Bezuschussung der Tennisvereine eine Enthaltung der CDU Fraktion zu. Anschließend wird wie folgt abgestimmt: Beschluss: Der Familien-, BildungsHaushaltsgenehmigung, und Sozialausschuss beschließt vorbehaltlich einer a) den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2014 auf 5,40 € festzusetzen und den verbleibenden Betrag hälftig als Zuschuss an Mitglieder unter 18 Jahren und Übungsleiter auszuzahlen, wobei jedem Verein mindestens ein Zuschuss i. H. v. 50,00 € gewährt wird b) die Gewährung der nachfolgend aufgeführten Zuschüsse der Sportförderungsrichtlinien Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Der Familien-, Bildungsund Sozialausschuss beschließt vorbehaltlich einer Haushaltsgenehmigung, c) nach Ziffer 7 der Sportförderungsrichtlinien Investitionsmittel für Neubau, Erweiterung oder Sanierung vereinseigener Anlagen oder bei Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter an den TC Kaster 75 e.V. in Höhe von 5.865,28 € und TC Rot Weiß Bedburg in Höhe von 3.346,01 € zu bewilligen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 4 Enthaltung(en) der CDU Fraktion Beschluss: Der Familien-, Bildungsund Sozialausschuss beschließt vorbehaltlich einer Haushaltsgenehmigung, a) den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2014 auf 5,40 € festzusetzen und den verbleibenden Betrag hälftig als Zuschuss an Mitglieder unter 18 Jahren und Übungsleiter auszuzahlen, wobei jedem Verein mindestens ein Zuschuss i. H. v. 50,00 € gewährt wird b) die Gewährung der nachfolgend aufgeführten Zuschüsse der Sportförderungsrichtlinien Die Entscheidung über eine Zuschussgewährung der Anträge des TC Rot Weiss Bedburg von 1948 e.V. und des TC Kaster 75 e.V. nach Ziffer 7 der Sportförderungsrichtlinien bleibt abzuwarten. Abstimmungsergebnis: (kein Text vorhanden) Beschluss der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses vom 06.05.2013 Seite 2