Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg Im Hasental -Gebiet zwischen Langemarckstraße, Erft, Lärmschutzwall und Bahnstraße- Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen Empfehlung für den Satzungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,4 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg Im Hasental
-Gebiet zwischen Langemarckstraße, Erft, Lärmschutzwall und Bahnstraße-
Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
Empfehlung für den Satzungsbeschluss )

öffnen download melden Dateigröße: 6,4 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 29. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am Donnerstag, den 16.09.2004. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:05 Uhr TOP Betreff 4. Bebauungsplan Nr. 42a/Bedburg Im Hasental -Gebiet zwischen Langemarckstraße, Erft, Lärmschutzwall und BahnstraßeVorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen Empfehlung für den Satzungsbeschluss Beschluss: Zu a) Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und wie in der beigefügten Anlage aufgeführt zu entscheiden und über die Stellungnahmen einzeln Beschlüsse zu fassen. Zu b) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Planen und Bauen dem Rat der Stadt Bedburg , den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 4. Änderung unter Berücksichtigung der Änderungen bzw. Ergänzungen gem. a) zu fassen und den Plan auf die Dauer eines Monats nebst Begründung und Anlagen öffentlich auszulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)