Daten
Kommune
Kall
Größe
12 kB
Datum
26.11.2009
Erstellt
22.12.09, 21:59
Aktualisiert
22.12.09, 21:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
155/2009
26.11.2009
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Liegenschaften, Forst und
Umwelt
mit der Bitte um
X
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
X
Mittel verfügbar bei PSK
120 541 001/5221000
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
20.000
Euro
Euro
TOP 6
Soforthilfemaßnahmen im Bereich Stürzerhof in Kall;
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt beschließt folgende Maßnahmen kurzfristig durchzuführen:
1.
Anlegung einer Straßenschwelle in der Straße Stürzerhof als Verkehrsberuhigung
2.
ca. 60 lfdm Bordsteine (Hochbord) als Randbefestigung der Straße einbauen und
ca. 35 lfdm Wegeseitengraben profilieren.
Sachdarstellung:
Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 20.09.2009, Soforthilfemaßnahmen im
„Stürzerhof“ in Kall durchzuführen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
In der Ratssitzung am 1.09.2009 wurden die beantragten Maßnahmen 1 – 3 anhand eines Lageplans vorgestellt.
Aus Sicht der Verwaltung können die folgenden beantragten Maßnahmen kurzfristig
durchgeführt werden:
1.
Anlegen einer Straßenschwelle am Bahnübergang (verhindert zumindest teilweise
das Einfließen der Regenwässer in der Straße Stürzerhof und dient gleichzeitig –
wie schon lange von den Anliegern gefordert – der Verkehrsberuhigung).
2.
Setzen von Straßenrandsteinen im kritischen Bereich.
Vorlagen-Nr. 155/2009
3.
Seite 2
Anlegen einer Mulde entlang der „alten“ Bruckerhalle, damit ankommende Oberflächenwasser nicht unmittelbar die Grundstücke der Anlieger überfluten, sich dort
stauen und anschließend über den Vorfluter ablaufen, sondern bereits vorab in
den Vorfluter hinter der Halle geleitet werden. Der Bereich des Vorfluters hinter
der Halle soll als zusätzlicher Rückhaltebereich genutzt werden. Die Maßnahme
ist so zu konzipieren, dass die Überflutungsgefahr nicht auf die Oberlieger verlagert wird.
Für die Anbindung des Vorfluters (Bereich Güldenhof) an das bereits vorhandene Regenrückhaltebecken im „Industriegebiet II“ sind wasserwirtschaftliche Genehmigungsverfahren (Gewässerausbau, Änderung der Kanalisation) erforderlich.
Da das Regenrückhaltebecken nicht für diese zusätzlichen Wassermengen bemessen
wurde, wäre eine Vergrößerung des Beckenvolumens durch bauliche Maßnahmen erforderlich.
Aufgrund der Höhenverhältnisse (Topografie) kann der vorhandene Graben nicht im freien Gefälle ins Becken fließen. Es wäre erforderlich, entweder den Graben ab dem Güldenhof komplett zu verlegen oder das Niederschlagswasser aus dem vorhanden Graben
mit einer Pumpe in das Regenrückhaltebecken zu leiten. Für diese Lösung wären umfangreiche Planungen erforderlich.