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Beschlusstext (Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Bedburg in Wahlbezirke (§ 4 Abs. 1 KWahlG i. V. m. § 2 Abs. 1 Ziffer 1 KWahlO))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,6 kB
Datum
25.06.2013
Erstellt
05.07.13, 18:02
Aktualisiert
05.07.13, 18:02
Beschlusstext (Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Bedburg in Wahlbezirke (§ 4 Abs. 1 KWahlG i. V. m. § 2 Abs. 1 Ziffer 1 KWahlO))

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 6. Sitzung des Wahlausschusses am Dienstag, den 25.06.2013. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:00 Uhr TOP Betreff 3 Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Bedburg in Wahlbezirke (§ 4 Abs. 1 KWahlG i. V. m. § 2 Abs. 1 Ziffer 1 KWahlO) Beschluss: Der Wahlausschuss der Stadt Bedburg beschließt, die im Entwurf vorgelegte Einteilung des Wahlgebietes Stadt Bedburg in 18 Wahlbezirke, welche Bestandteil der Niederschrift und als Anlage 1 beigefügt ist mit den nachfolgend aufgeführten Änderungen: Die Maximilianstraße (vorher Wahlbezirk 0120 Kaster III) wird dem Wahlbezirk 0110 Kaster II neu zugeordnet. Die Harffer Schloßallee Hausnrn. 22, 24, 26 (vorher Wahlbezirk 0130 Kaster IV) wird dem Wahlbezirk 0110 Kaster II neu zugeordnet. Die im Entwurf dem Wahlbezirk 0110 Kaster II neu zugeordneten Straßen An der Schießbahn, Frankenstraße, Karl-Arnold-Straße, Römerstraße, Rotdornweg (alle vorher Wahlbezirk 0130 Kaster IV) werden dem Wahlbezirk 0120 Kaster III zugeordnet. Dem Wahlbezirk 0120 Kaster III werden zudem die Breslauer Straße und die Stettiner Straße (vorher Wahlbezirk 0130 Kaster IV) neu zugeordnet. Abstimmungsergebnis: