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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 83 GO)

Daten

Kommune
Kall
Größe
18 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
07.01.10, 21:41
Aktualisiert
07.01.10, 21:41
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 83 GO) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 83 GO) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 83 GO) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 83 GO) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 83 GO)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 157/2009 15.12.2009 Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter: Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um X Beschlussfassung öffentliche Sitzung Herr Schramm Herr Herbrand Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei X überplanm. Ausgabe erforderl. bei Budget „Bewirtschaftung Gebäude“ und „Unterhaltung Gebäude“ Deckung erfolgt durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage Euro 75.000 10.000 Euro TOP 8 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 83 GO Beschlussvorschlag: a) Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom 26.11.2009 – TOP 8 – beschließt der Rat, für das Budget „Bewirtschaftungskosten Gebäude“ eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 75.000,-- zu genehmigen. b) Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom 26.11.2009 – TOP 8 – beschließt der Rat, für das Budget „Unterhaltungskosten Gebäude“ eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.000,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch eine weitere Inanspruchnahme der (fiktiven) Ausgleichsrücklage. Sachdarstellung: Zu a) Gegenüber 2008 wurde das Budget entsprechend den gestiegenen Preisindizes von 466.750 € auf 520.600 € erhöht und anschließend aufgrund überplanmäßiger Ausgaben in 2008 um 50.000,-- € auf 470.600,-- € gekürzt. Die Mehrausgaben werden im Wesentlichen begründet: 1. Aufgrund von Preissteigerungen und einem Mehrverbrauch von ca. 37.000 m³ (2008 = 285.000 m³, 2009 = 322.000 m³) steht die Abrechnung der Regionalgas Euskirchen mit Mehrkosten in Höhe von ca. 60.000,-- € zu Buche. Der Mehrverbrauch resultiert aus einem härteren Winter und der Umstellung der Heizungen der Kindergärten Scheven und Keldenich. Vorlagen-Nr. 157/2009 2. Seite 2 Die Versicherungssummen der Gebäude wurden z.T. neu bewertet und angepasst (Neu- bzw. Anbauten, Unterversicherung beim Inventar). Mehrkosten ca. 10.000,-- €. Zu b) Aufgrund von Reparaturen an den technischen Anlagen der Hauptschule (ca. 7.000,-- €, davon 5.000,-- € für den Programmierungscomputer der Heizung) und des Hallenbades (ca. 25.000,-- € für Wasseraufbereitungs-, Entlüftungs- und Heizungsanlage) entstanden Kosten in Höhe von ca. 32.000,-- €, die durch das Budget „Unterhaltungskosten Gebäude“ nur z.T. abgedeckt werden konnten. Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt hat in seiner Sitzung am 26.11.2009 – TOP 8 – dem Rat empfohlen, a) für das Budget „Bewirtschaftungskosten Gebäude“ eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 75.000,-- und b) für das Budget „Unterhaltungskosten Gebäude“ eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.000,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch eine weitere Inanspruchnahme der (fiktiven) Ausgleichsrücklage. Vorlagen-Nr. 157/2009 Seite 3 Vorlagen-Nr. 157/2009 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 157/2009 26.11.2009 Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter: Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt mit der Bitte um X öffentliche Sitzung Herr Schramm Herr Herbrand Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei X überplanm. Ausgabe erforderl. bei Budget „Bewirtschaftung Gebäude“ und „Unterhaltung Gebäude“ Deckung erfolgt durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage Euro 75.000 10.000 Euro TOP 8 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 83 GO Beschlussvorschlag: a) Der Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt empfiehlt dem Rat, für das Budget „Bewirtschaftungskosten Gebäude“ eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 75.000,-- zu genehmigen. b) Der Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt empfiehlt dem Rat, für das Budget „Unterhaltungskosten Gebäude“ eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.000,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch eine weitere Inanspruchnahme der (fiktiven) Ausgleichsrücklage. Sachdarstellung: Zu a) Gegenüber 2008 wurde das Budget entsprechend den gestiegenen Preisindizes von 466.750 € auf 520.600 € erhöht und anschließend aufgrund überplanmäßiger Ausgaben in 2008 um 50.000,-- € auf 470.600,-- € gekürzt. Die Mehrausgaben werden im Wesentlichen begründet: 1. Aufgrund von Preissteigerungen und einem Mehrverbrauch von ca. 37.000 m³ (2008 = 285.000 m³, 2009 = 322.000 m³) steht die Abrechnung der Regionalgas Vorlagen-Nr. 157/2009 Seite 5 Euskirchen mit Mehrkosten in Höhe von ca. 60.000,-- € zu Buche. Der Mehrverbrauch resultiert aus einem härteren Winter und der Umstellung der Heizungen der Kindergärten Scheven und Keldenich. 2. Die Versicherungssummen der Gebäude wurden z.T. neu bewertet und angepasst (Neu- bzw. Anbauten, Unterversicherung beim Inventar). Mehrkosten ca. 10.000,-- €. Zu b) Aufgrund von Reparaturen an den technischen Anlagen der Hauptschule (ca. 7.000,-- €, davon 5.000,-- € für den Programmierungscomputer der Heizung) und des Hallenbades (ca. 25.000,-- € für Wasseraufbereitungs-, Entlüftungs- und Heizungsanlage) entstanden Kosten in Höhe von ca. 32.000,-- €, die durch das Budget „Unterhaltungskosten Gebäude“ nur z.T. abgedeckt werden konnten. Die Verwaltung empfiehlt, a) für das Budget „Bewirtschaftungskosten Gebäude“ eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 75.000,-- und b) für das Budget „Unterhaltungskosten Gebäude“ eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.000,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch eine weitere Inanspruchnahme der (fiktiven) Ausgleichsrücklage.