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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Energiesparmaßnahmen bei der Straßenbeleuchtung; hier: Umstellung auf HN)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Datum
31.03.2009
Erstellt
25.01.10, 22:01
Aktualisiert
25.01.10, 22:01
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Energiesparmaßnahmen bei der Straßenbeleuchtung;
hier:  Umstellung auf HN) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Energiesparmaßnahmen bei der Straßenbeleuchtung;
hier:  Umstellung auf HN)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 32/2009 31.03.2009 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter: öffentliche Sitzung Herr Schramm Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 Energiesparmaßnahmen bei der Straßenbeleuchtung; hier: Umstellung auf HN Beschlussvorschlag: Wird auf Grund der Beratung im Ausschuss formuliert. Sachdarstellung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 6.11.2008 - TOP 9 - mit Stimmenmehrheit bei 13 Gegenstimmen folgenden Beschluss gefasst: a) der Energie Nordeifel, Kall, den Auftrag zur Umstellung der Straßenbeleuchtung von Halbnacht/Ganznacht in Teilbereichen in Höhe von ca. 5.400,00 Euro zu erteilen, b) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.600,00 Euro zu beschließen; die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme bei der H.H.-Stelle 2.900.3610 (Investitionspauschale), c) im Haushaltsplan 2009 Mittel in Höhe von 46.900,00 € für die restliche Umstellung der Straßenbeleuchtung von Halbnacht/Ganznacht bereitzustellen. Vorlagen-Nr. 32/2009 Seite 2 Der Beschluss zu a), die Umstellung der Straßenbeleuchtung in Teilbereichen der Gemeinde auf Ganznacht, wurde zum 1. Februar 2009 umgesetzt. Bei der Verwaltung sind zwischenzeitlich neben telefonischen Beschwerden auch mehrere schriftliche Eingaben gemacht worden. Im wesentlichen wird aus folgenden Gründen gegen die völlige Abschaltung der Straßenlampen protestiert: − Minderung der nächtlichen Sicherheit, − dass Bürger aus beruflichen Gründen früher das Haus verlassen müssen, − Minderung des Wohnwertes. In den Nachbarkommunen ist die Schaltung der Straßenbeleuchtung z.Z. wie folgt geregelt: − − − − − Gemeinde Hellenthal Stadt Schleiden Gemeinde Nettersheim Gemeinde Dahlem Stadt Mechernich HN HN HN HN HN an Kreuzungen GN an Kreuzungen GN an Kreuzungen GN an Kreuzungen GN, Hauptstraßen jede 3. Lampe GN Bevor der Beschluss zu c), die restliche Umstellung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet durchgeführt wird, bittet die Verwaltung den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss um nochmalige Beratung.