Daten
Kommune
Kall
Größe
13 kB
Datum
31.03.2009
Erstellt
25.01.10, 22:01
Aktualisiert
25.01.10, 22:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
32/2009
31.03.2009
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5
Energiesparmaßnahmen bei der Straßenbeleuchtung;
hier: Umstellung auf HN
Beschlussvorschlag:
Wird auf Grund der Beratung im Ausschuss formuliert.
Sachdarstellung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 6.11.2008 - TOP 9 - mit Stimmenmehrheit bei 13 Gegenstimmen folgenden Beschluss gefasst:
a) der Energie Nordeifel, Kall, den Auftrag zur Umstellung der Straßenbeleuchtung von
Halbnacht/Ganznacht in Teilbereichen in Höhe von ca. 5.400,00 Euro zu erteilen,
b) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.600,00 Euro zu beschließen; die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme bei der H.H.-Stelle 2.900.3610 (Investitionspauschale),
c) im Haushaltsplan 2009 Mittel in Höhe von 46.900,00 € für die restliche Umstellung
der Straßenbeleuchtung von Halbnacht/Ganznacht bereitzustellen.
Vorlagen-Nr. 32/2009
Seite 2
Der Beschluss zu a), die Umstellung der Straßenbeleuchtung in Teilbereichen der Gemeinde auf Ganznacht, wurde zum 1. Februar 2009 umgesetzt.
Bei der Verwaltung sind zwischenzeitlich neben telefonischen Beschwerden auch mehrere schriftliche Eingaben gemacht worden. Im wesentlichen wird aus folgenden Gründen
gegen die völlige Abschaltung der Straßenlampen protestiert:
− Minderung der nächtlichen Sicherheit,
− dass Bürger aus beruflichen Gründen früher das Haus verlassen müssen,
− Minderung des Wohnwertes.
In den Nachbarkommunen ist die Schaltung der Straßenbeleuchtung z.Z. wie folgt geregelt:
−
−
−
−
−
Gemeinde Hellenthal
Stadt Schleiden
Gemeinde Nettersheim
Gemeinde Dahlem
Stadt Mechernich
HN
HN
HN
HN
HN
an Kreuzungen GN
an Kreuzungen GN
an Kreuzungen GN
an Kreuzungen GN,
Hauptstraßen jede 3. Lampe GN
Bevor der Beschluss zu c), die restliche Umstellung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet durchgeführt wird, bittet die Verwaltung den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss um nochmalige Beratung.