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Allgemeine Vorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009)

Daten

Kommune
Kall
Größe
25 kB
Datum
19.03.2009
Erstellt
25.01.10, 22:01
Aktualisiert
25.01.10, 22:01

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 13/2009 19.03.2009 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 Beschlussvorschlag: Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 10.03.2009 - TOP 2 - stimmt der Rat über die vorliegenden Änderungsanträge gemäß beigefügter Aufstellung ab. Unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen aufgrund der Anträge der Verwaltung und der Fraktionen wird die beigefügte Haushaltssatzung 2009 beschlossen. Der beigefügten Rückstellungsübersicht wird zugestimmt. Die von der Verwaltung vorgelegten Aufstellungen der Ermächtigungsübertragungen (konsumtiv und investiv) werden zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Der Entwurf der Haushaltssatzung 2009 wurde vom Bürgermeister in der Ratssitzung am 16.12.2008 eingebracht und vom Rat zur Vorberatung an die Fraktionen verwiesen. Aus Sicht der Verwaltung sollte auch nach Einführung der doppelten Buchführung die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Kall von folgenden Grundsätzen geprägt sein: a) Ausgleich des Ergebnisplans b) sofern ein Ausgleich des Ergebnisplans nicht möglich ist, zumindest Ausgleich des Finanzplans, d.h. keine Inanspruchnahme von Kassenkrediten Vorlagen-Nr. 13/2009 Seite 2 c) Einhaltung des Grundsatzes „Nettoneuverschuldung Null“ im nichtrentierlichen Bereich der Investitionen d) langfristig eine Reduzierung des Schuldenstandes der Gemeinde Kall - zumindest im nichtrentierlichen Bereich -. Zu a): Der Haushaltsentwurf schließt im Ergebnisplan mit einem Fehlbedarf von 414.465,-- € ab. Aufgrund der beigefügten Änderungsliste der Verwaltung erhöht sich dieser Fehlbedarf auf 729.665,-- €. Soweit der Ergebnisplan nicht ausgeglichen werden kann, ist die Ausgleichsrücklage in Anspruch zu nehmen. Da hinter dieser fiktiven „Rücklage“ jedoch keine liquiden Mittel stehen, führt die Inanspruchnahme zu einer Verschlechterung des Finanzplans. Zu b): Der Entwurf des Finanzplans 2009 schließt mit einem Überschuss von 23.695,-- € ab. Einschließlich der Änderungsliste der Verwaltung zum Ergebnisplan, die sich in gleicher Höhe auf den Finanzplan auswirkt, entsteht ein Fehlbedarf von 291.505,-- €. Der Kassenbestand zum 31.12.2008 betrug im Verwaltungshaushalt einschl. Verwahrgelder (Rücklagen) rd. 2,9 Mio. Euro, so dass im Finanzplan 2009 unter Berücksichtigung des v.g. Fehlbedarfs insgesamt rd. 2.608.500,-- € zur Verfügung stehen. Von dieser Summe sind im Wesentlichen zu bestreiten: 1. die Zahlungen aus Rückstellungen (Anteil 2009) Eine neue Aufstellung der vorgeschlagenen Rückstellungen ist beigefügt. Innerhalb der für Straßen, Wirtschaftswege und Forstwege vorgegebenen Beträge ist noch eine Detailaufstellung zu beraten und zu beschließen. 1.902.500,-- € 2. die Zahlungen für Verbindlichkeiten Hierbei handelt es sich um Zahlungen für Leistungen, die im Haushaltsjahr 2008 erbracht wurden, bei denen die Rechnung jedoch erst in 2009 eingegangen ist. rd. 150.000 € 3. die Zahlungen aus Ermächtigungsübertragungen für laufende Verwaltungstätigkeit rd. 550.000 € Hierbei handelt es sich um Ermächtigungsübertragungen, die den ehem. Haushaltsausgaberesten des Verwaltungshaushalts entsprechen und in der Eröffnungsbilanz in einer zweckgebundenen Deckungsrücklage geführt werden. Eine vorläufige Aufstellung ist beigefügt. Im Finanzplan nicht enthalten sind die Ermächtigungsübertragungen (bisher Haushaltsausgabereste) für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von rd. 10,6 Mio Euro. Diese Auszahlungen können jedoch in voller Höhe aus Kreditermächtigungen, Zuschüssen und dem Ist-Ergebnis des Vermögenshaushalts 2008 finanziert werden und haben somit keine Auswirkung auf den Finanzplan. Eine vorläufige Aufstellung ist beigefügt. Vorlagen-Nr. 13/2009 Nach Abzug der unter 1. bis 3. genannten Zahlungen verbleibt ein Kassenbestand von so dass eine Inanspruchnahme von Kassenkrediten (abgesehen von evtl. kurzfristigen Inanspruchnahmen) in 2009 nicht erforderlich ist. Seite 3 rd. 6.000,-- €, Die noch offenen Zahlungen aus Rückstellungen und Ermächtigungsübertragungen, die auf die Jahre ab 2010 entfallen, sind aus den Überschüssen der Finanzpläne dieser Jahre zu decken. Zu c): Bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen 2008 hat der Rat die Absichtserklärung beschlossen, im nichtrentierlichen Bereich den Grundsatz „Nettoneuverschuldung Null“ einzuhalten. Der Entwurf des Haushalts 2009 enthält eine Nettoneuverschuldung von rd. 325.000,-- €. Die beigefügte Änderungsliste der Verwaltung zum investiven Bereich erhöht diese Nettoneuverschuldung auf 330.600,-- €. Zu d): Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2008 hat der Rat bereits beschlossen, den Schuldenstand der Gemeinde Kall - zumindest im nichtrentierlichen Bereich - langfristig zu reduzieren. Die Änderungslisten der Fraktionen mit den Stellungnahmen der Verwaltung waren der Einladung zur Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung am 10.03.2009 als Anlage beigefügt. Nach der Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung wird eine Zusammenstellung aller Änderungsanträge mit den Abstimmungsergebnissen im HFA nachgereicht. Die Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II für den Bereich „Bildung“ ist unter lfd. Nr. 6 der Änderungsliste Verwaltung (konsumtiv) vorgeschlagen. Die Maßnahmen für den Bereich „Infrastruktur“ sollen nicht veranschlagt werden, da immer noch die Begriffe „Zusätzlichkeit“, „Investitionen“ und „Doppelförderung“ nicht geklärt sind. Zu gegebener Zeit sollen hierfür überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Ausgaben genehmigt werden. Vorlagen-Nr. 13/2009 Seite 4 Vorlagen-Nr. 13/2009 Seite 5 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 13/2009 10.03.2009 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei Deckung erfolgt durch Euro TOP 2 Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, a) der beigefügten Übersicht der Rückstellungen zuzustimmen b) die Haushaltssatzung 2009 unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen aufgrund der Anträge der Verwaltung und der Fraktionen zu beschließen. Die von der Verwaltung vorgelegten Aufstellungen der Ermächtigungsübertragungen werden zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Der Entwurf der Haushaltssatzung 2009 wurde vom Bürgermeister in der Ratssitzung am 16.12.2008 eingebracht und vom Rat zur Vorberatung an die Fraktionen verwiesen. Aus Sicht der Verwaltung sollte auch nach Einführung der doppelten Buchführung die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Kall von folgenden Grundsätzen geprägt sein: e) Ausgleich des Ergebnisplans f) sofern ein Ausgleich des Ergebnisplans nicht möglich ist, zumindest Ausgleich des Finanzplans, d.h. keine Inanspruchnahme von Kassenkrediten Vorlagen-Nr. 13/2009 Seite 6 g) Einhaltung des Grundsatzes „Nettoneuverschuldung Null“ im nichtrentierlichen Bereich der Investitionen h) langfristig eine Reduzierung des Schuldenstandes der Gemeinde Kall - zumindest im nichtrentierlichen Bereich -. Zu a): Der Haushaltsentwurf schließt im Ergebnisplan mit einem Fehlbedarf von 414.465,-- € ab. Aufgrund der beigefügten Änderungsliste der Verwaltung erhöht sich dieser Fehlbedarf auf 729.665,-- €. Soweit der Ergebnisplan nicht ausgeglichen werden kann, ist die Ausgleichsrücklage in Anspruch zu nehmen. Da hinter dieser fiktiven „Rücklage“ jedoch keine liquiden Mittel stehen, führt die Inanspruchnahme zu einer Verschlechterung des Finanzplans. Zu b): Der Entwurf des Finanzplans 2009 schließt mit einem Überschuss von 23.695,-- € ab. Einschließlich der Änderungsliste der Verwaltung zum Ergebnisplan, die sich in gleicher Höhe auf den Finanzplan auswirkt, entsteht ein Fehlbedarf von 291.505,-- €. Der Kassenbestand zum 31.12.2008 betrug im Verwaltungshaushalt einschl. Verwahrgelder (Rücklagen) rd. 2,9 Mio. Euro, so dass im Finanzplan 2009 insgesamt rd. 2.608.500,-- € zur Verfügung stehen. Von dieser Summe sind im Wesentlichen zu bestreiten: 1. die Zahlungen aus Rückstellungen (Anteil 2009) Eine neue Aufstellung der vorgeschlagenen Rückstellungen ist beigefügt. Innerhalb der für Straßen, Wirtschaftswege und Forstwege vorgegebenen Beträge ist noch eine Detailaufstellung zu beraten und zu beschließen. 1.902.500,-- € 2. die Zahlungen für Verbindlichkeiten Hierbei handelt es sich um Zahlungen für Leistungen, die im Haushaltsjahr 2008 erbracht wurden, bei denen die Rechnung jedoch erst in 2009 eingegangen ist. rd. 150.000 € 3. die Zahlungen aus Ermächtigungsübertragungen für laufende Verwaltungstätigkeit rd. 550.000 € Hierbei handelt es sich um Ermächtigungsübertragungen, die den ehem. Haushaltsausgaberesten des Verwaltungshaushalts entsprechen und in der Eröffnungsbilanz in einer zweckgebundenen Deckungsrücklage geführt werden. Eine vorläufige Aufstellung ist beigefügt. Im Finanzplan nicht enthalten sind die Ermächtigungsübertragungen (bisher Haushaltsausgabereste) für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von rd. 10,6 Mio Euro. Diese Auszahlungen können jedoch in voller Höhe aus Kreditermächtigungen, Zuschüssen und dem Ist-Ergebnis des Vermögenshaushalts 2008 finanziert werden und haben somit keine Auswirkung auf den Finanzplan. Vorlagen-Nr. 13/2009 Nach Abzug der unter 1. bis 3. genannten Zahlungen verbleibt ein Kassenbestand von so dass eine Inanspruchnahme von Kassenkrediten (abgesehen von evtl. kurzfristigen Inanspruchnahmen) in 2009 nicht erforderlich ist. Seite 7 rd. 6.000,-- €, Die noch offenen Zahlungen aus Rückstellungen und Ermächtigungsübertragungen, die auf die Jahre ab 2010 entfallen, sind aus den Überschüssen der Finanzpläne dieser Jahre zu decken. Zu c): Bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen 2008 hat der Rat die Absichtserklärung beschlossen, im nichtrentierlichen Bereich den Grundsatz „Nettoneuverschuldung Null“ einzuhalten. Der Entwurf des Haushalts 2009 enthält eine Nettoneuverschuldung von rd. 325.000,-- €. Die beigefügte Änderungsliste der Verwaltung zum investiven Bereich erhöht diese Nettoneuverschuldung auf 330.600,-- €. Zu d): Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2008 hat der Rat bereits beschlossen, den Schuldenstand der Gemeinde Kall - zumindest im nichtrentierlichen Bereich - langfristig zu reduzieren. Die Änderungslisten der Fraktionen (soweit vorliegend) mit den Stellungnahmen der Verwaltung sind als Anlage beigefügt. Die Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II für den Bereich „Bildung“ ist unter lfd. Nr. 6 der Änderungsliste Verwaltung (konsumtiv) vorgeschlagen. Die Maßnahmen für den Bereich „Infrastruktur“ sollen nicht veranschlagt werden, da immer noch die Begriffe „Zusätzlichkeit“, „Investitionen“ und „Doppelförderung“ nicht geklärt sind. Zu gegebener Zeit sollen hierfür überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Ausgaben genehmigt werden.