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Beschlusstext (Stadtteilentwicklung Kaster - Wohngebäude an der Kurt-Schumacher-Straße hier: Weiterentwicklung der Fläche der Erftland-Wohnungen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
80 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
03.06.14, 18:04
Aktualisiert
03.06.14, 18:04
Beschlusstext (Stadtteilentwicklung Kaster - Wohngebäude an der Kurt-Schumacher-Straße
hier: Weiterentwicklung der Fläche der Erftland-Wohnungen) Beschlusstext (Stadtteilentwicklung Kaster - Wohngebäude an der Kurt-Schumacher-Straße
hier: Weiterentwicklung der Fläche der Erftland-Wohnungen)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 36. Sitzung des Rates am Dienstag, den 13.05.2014. Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr Sitzungsende: 19:30 Uhr TOP Betreff 4 Stadtteilentwicklung Kaster - Wohngebäude an der Kurt-Schumacher-Straße hier: Weiterentwicklung der Fläche der Erftland-Wohnungen Herr Mitter begrüßt die Absicht, die Obdachlosen in die Gesellschaft zu integrieren. Da das in Rede stehende Gebiet noch als Gewerbegebiet ausgewiesen sei, bittet er um Auskunft, warum bereits jetzt das Gebiet in ein Wohngebiet geändert werde, obwohl kein konkreter Antrag des Eigentümers vorliege. In diesem Zusammenhang verweist er auf die Diskussion bzgl. benötigter Tauschflächen im Gewerbebereich, die in Bedburg fehlen; daher solle man nicht übereilt Gewerbeflächen aufgeben. Herr Giesen befürwortet die dezentrale Unterbringung der Obdachlosen; so habe man die Chance das Gebiet städtebaulich voranzubringen und einen bis dato sozialen Brennpunkt zu entschärfen. Das Vorhaben, dort altengerechte Wohnungen zu errichten wird ebenfalls begrüßt. Die entsprechenden Beschlüsse zu a) und b) werden daher mitgetragen. Frau Steinhäuser spricht sich für die Aufhebung des Mietvertrages für das Objekt an der KurtSchumacher-Straße aus. Bezüglich des Aufstellungsbeschlusses zu b) befürwortet sie die Fassung eines Grundsatzbeschlusses, da sich der Eigentümer noch nicht geäußert habe. Erst dann könne man Planungsrecht schaffen. Dr. Kippels weist darauf hin, dass man die Aufhebung des Mietvertrages und die Schaffung des Planungsrechts im Gesamtkontext sehe müsse. Der Eigentümer sei schließlich nicht verpflichtet, den Mietvertrag aufzuheben. Jetzt habe man die Möglichkeit, einen Missstand zu beseitigen. Die vorgestellten Planungen seien das Ergebnis eines langen Kommunikationsprozesses. Er appelliert an den Rat, jetzt die Chance zu nutzen noch vor den Sommerferien eine vernünftige Nutzungsperspektive zu entwickeln, der dem Standort selber aber auch den umliegenden Anwohnern zugute käme. Herr Schmeier erläutert, dass in der Vergangenheit bereits eine Änderung des Gebietes in ‚Allgemeines Wohngebiet‘ eingeleitet wurde, aufgrund dessen der Eigentümer auch die Genehmigung für die Errichtung von Wohnungen erhalten habe. Das Verfahren wurde jedoch nicht abgeschlossen, so dass der Ursprungsplan mit der Ausweisung als ‚Gewerbegebiet‘ noch Gültigkeit besitze. Dieses Verfahren auf Änderung in ein ‚Allgemeines Wohngebiet‘ solle nun weiter fortgeführt werden um ein mögliches Neubauprojekt realisieren zu können. Bürgermeister lässt sodann über folgenden Beschluss abstimmen. Beschluss: a) Der Rat der Stadt Bedburg stimmt einer einvernehmlichen Aufhebung des Mietvertrags für das Objekt der Obdachlosenunterkünfte an der Kurt-Schumacher-Straße 1 zu. b) Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 6 / Kaster, 7. vereinfachte Änderung gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548). Abstimmungsergebnis: zu a) einstimmig zu b) einstimmig bei 2 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.05.2014 Seite 2