Daten
Kommune
Bedburg
Größe
80 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
03.06.14, 18:04
Aktualisiert
03.06.14, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 36. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 13.05.2014.
Sitzungsbeginn:
18:30 Uhr
Sitzungsende:
19:30 Uhr
TOP
Betreff
4
Stadtteilentwicklung Kaster - Wohngebäude an der Kurt-Schumacher-Straße
hier: Weiterentwicklung der Fläche der Erftland-Wohnungen
Herr Mitter begrüßt die Absicht, die Obdachlosen in die Gesellschaft zu integrieren. Da das in
Rede stehende Gebiet noch als Gewerbegebiet ausgewiesen sei, bittet er um Auskunft, warum
bereits jetzt das Gebiet in ein Wohngebiet geändert werde, obwohl kein konkreter Antrag des
Eigentümers vorliege. In diesem Zusammenhang verweist er auf die Diskussion bzgl. benötigter
Tauschflächen im Gewerbebereich, die in Bedburg fehlen; daher solle man nicht übereilt
Gewerbeflächen aufgeben.
Herr Giesen befürwortet die dezentrale Unterbringung der Obdachlosen; so habe man die Chance
das Gebiet städtebaulich voranzubringen und einen bis dato sozialen Brennpunkt zu entschärfen.
Das Vorhaben, dort altengerechte Wohnungen zu errichten wird ebenfalls begrüßt. Die
entsprechenden Beschlüsse zu a) und b) werden daher mitgetragen.
Frau Steinhäuser spricht sich für die Aufhebung des Mietvertrages für das Objekt an der KurtSchumacher-Straße aus. Bezüglich des Aufstellungsbeschlusses zu b) befürwortet sie die
Fassung eines Grundsatzbeschlusses, da sich der Eigentümer noch nicht geäußert habe. Erst
dann könne man Planungsrecht schaffen.
Dr. Kippels weist darauf hin, dass man die Aufhebung des Mietvertrages und die Schaffung des
Planungsrechts im Gesamtkontext sehe müsse. Der Eigentümer sei schließlich nicht verpflichtet,
den Mietvertrag aufzuheben. Jetzt habe man die Möglichkeit, einen Missstand zu beseitigen. Die
vorgestellten Planungen seien das Ergebnis eines langen Kommunikationsprozesses. Er appelliert
an den Rat, jetzt die Chance zu nutzen noch vor den Sommerferien eine vernünftige
Nutzungsperspektive zu entwickeln, der dem Standort selber aber auch den umliegenden
Anwohnern zugute käme.
Herr Schmeier erläutert, dass in der Vergangenheit bereits eine Änderung des Gebietes in
‚Allgemeines Wohngebiet‘ eingeleitet wurde, aufgrund dessen der Eigentümer auch die
Genehmigung für die Errichtung von Wohnungen erhalten habe. Das Verfahren wurde jedoch
nicht abgeschlossen, so dass der Ursprungsplan mit der Ausweisung als ‚Gewerbegebiet‘ noch
Gültigkeit besitze. Dieses Verfahren auf Änderung in ein ‚Allgemeines Wohngebiet‘ solle nun
weiter fortgeführt werden um ein mögliches Neubauprojekt realisieren zu können.
Bürgermeister lässt sodann über folgenden Beschluss abstimmen.
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Bedburg stimmt einer einvernehmlichen Aufhebung des Mietvertrags für das
Objekt der Obdachlosenunterkünfte an der Kurt-Schumacher-Straße 1 zu.
b) Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 6 /
Kaster, 7. vereinfachte Änderung gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548).
Abstimmungsergebnis: zu a) einstimmig
zu b) einstimmig bei 2 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.05.2014
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