Daten
Kommune
Kall
Größe
20 kB
Datum
19.03.2009
Erstellt
25.01.10, 22:01
Aktualisiert
25.01.10, 22:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
7/2009
19.03.2009
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
Beschlussfassung
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Gemäß einstimmiger Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom
10.02.2009 beschließt der Rat,
a)
die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“
gem. § 2 Abs. 1 BauGB,
b)
die Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
zu beschließen.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig bestimmt. Dieser
Plan ist Bestandteil der Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Der Erschließer des Baugebietes „Niederscheven“ beantragt mit Schreiben vom
21.10.2008, die Grundstücke Gemarkung Wallenthal, Flur 31, Flurstücke 176 und 177,
die im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 21 „Niederscheven“ als „Private Grünfläche“ bzw. als „Fläche für die Abwasserbeseitigung, hier: Rückhaltung von Niederschlagswasser“ ausgewiesen sind, einer baulichen Nutzung zu Wohnzwecken zuzuführen. Hierfür ist es erforderlich, dass der Bebauungsplan entsprechend geändert wird.
Vorlagen-Nr. 7/2009
Seite 2
Das Planungsbüro hat einen Entwurf der Bebauungsplanänderung ausgearbeitet. Dieser wird in der Sitzung vorgestellt.
Die Planungskosten sind entsprechend den Regelungen des Vertrages über die Herstellung der Erschließungsanlagen nach § 124 Abs. 1 BauGB vom 19.08.1999 vom
Erschließer zu tragen.
Die Bebauungsplanänderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
durchgeführt werden.
Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung ist das Kernstück der BauGB-Novelle 2007. Der Anwendungsbereich für das beschleunigte Verfahren bezieht sich auf Bebauungspläne (bzw. deren Änderung oder Ergänzung), die der Wiedernutzbarmachung von Flächen (z.B. von Gewerbebrachen, aufgegebenem Bahngelände), der Nachverdichtung (z.B. Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten in bereits bebautem Gelände) oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung
(z.B. Umgestaltung oder Umnutzung innerörtlicher Bereiche) dienen.
Diese unterliegen im Rahmen des europarechtlich Zulässigen keiner förmlichen Umweltprüfung.
Sie sind begrenzt auf Bebauungspläne mit einer nutzbaren Grundfläche von bis zu
20.000 qm oder nach einer Vorprüfung von 20.000 qm bis 70.000 qm. Elemente des beschleunigten Verfahrens sind die entsprechende Anwendung der Vorschriften über das
vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, der Verzicht auf die parallele
Änderung des Flächennutzungsplanes (abweichender FNP ist im Wege der Berichtigung
anzupassen) und in den Fällen ohne Vorprüfung das Entfallen der Erforderlichkeit eines
Ausgleichs für Eingriffe in Natur und Landschaft.
Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
am 10.02.2009 - TOP 6 - vorberaten. Ein Auszug des Entwurfes der 1. Änderung sowie
die städtebauliche Begründung waren der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.
Vorlagen-Nr. 7/2009
Seite 3
Vorlagen-Nr. 7/2009
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
7/2009
10.02.2009
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 6
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat,
a)
b)
die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“
gem. § 2 Abs. 1 BauGB,
die Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
zu beschließen.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig bestimmt. Dieser
Plan ist Bestandteil der Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Der Erschließer des Baugebietes „Niederscheven“ beantragt mit Schreiben vom
21.10.2008, die Grundstücke Gemarkung Wallenthal, Flur 31, Flurstücke 176 und 177,
die im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 21 „Niederscheven“ als „Private Grünfläche“ bzw. als „Fläche für die Abwasserbeseitigung, hier: Rückhaltung von Niederschlagswasser“ ausgewiesen sind, einer baulichen Nutzung zu Wohnzwecken zuzuführen. Hierfür ist es erforderlich, dass der Bebauungsplan entsprechend geändert wird.
Vorlagen-Nr. 7/2009
Seite 5
Das Planungsbüro hat einen Entwurf der Bebauungsplanänderung ausgearbeitet. Dieser wird in der Sitzung vorgestellt.
Die Planungskosten sind entsprechend den Regelungen des Vertrages über die Herstellung der Erschließungsanlagen nach § 124 Abs. 1 BauGB vom 19.08.1999 vom
Erschließer zu tragen.
Die Bebauungsplanänderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
durchgeführt werden.
Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung ist das Kernstück der BauGB-Novelle 2007. Der Anwendungsbereich für das beschleunigte Verfahren bezieht sich auf Bebauungspläne (bzw. deren Änderung oder Ergänzung), die der Wiedernutzbarmachung von Flächen (z.B. von Gewerbebrachen, aufgegebenem Bahngelände), der Nachverdichtung (z.B. Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten in bereits bebautem Gelände) oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung
(z.B. Umgestaltung oder Umnutzung innerörtlicher Bereiche) dienen.
Diese unterliegen im Rahmen des europarechtlich Zulässigen keiner förmlichen Umweltprüfung.
Sie sind begrenzt auf Bebauungspläne mit einer nutzbaren Grundfläche von bis zu
20.000 qm oder nach einer Vorprüfung von 20.000 qm bis 70.000 qm. Elemente des beschleunigten Verfahrens sind die entsprechende Anwendung der Vorschriften über das
vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, der Verzicht auf die parallele
Änderung des Flächennutzungsplanes (abweichender FNP ist im Wege der Berichtigung
anzupassen) und in den Fällen ohne Vorprüfung das Entfallen der Erforderlichkeit eines
Ausgleichs für Eingriffe in Natur und Landschaft.
Zur Erläuterung der Planung ist ein Auszug des Entwurfes der 1. Änderung (Anlage 2)
sowie die städtebauliche Begründung (Anlage 3) der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.