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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
20 kB
Datum
19.03.2009
Erstellt
25.01.10, 22:01
Aktualisiert
25.01.10, 22:01
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“
a)  Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)  Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“
a)  Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)  Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“
a)  Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)  Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“
a)  Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)  Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“
a)  Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)  Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 7/2009 19.03.2009 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: Beschlussfassung öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB Beschlussvorschlag: Gemäß einstimmiger Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 10.02.2009 beschließt der Rat, a) die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB, b) die Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu beschließen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Sachdarstellung: Der Erschließer des Baugebietes „Niederscheven“ beantragt mit Schreiben vom 21.10.2008, die Grundstücke Gemarkung Wallenthal, Flur 31, Flurstücke 176 und 177, die im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 21 „Niederscheven“ als „Private Grünfläche“ bzw. als „Fläche für die Abwasserbeseitigung, hier: Rückhaltung von Niederschlagswasser“ ausgewiesen sind, einer baulichen Nutzung zu Wohnzwecken zuzuführen. Hierfür ist es erforderlich, dass der Bebauungsplan entsprechend geändert wird. Vorlagen-Nr. 7/2009 Seite 2 Das Planungsbüro hat einen Entwurf der Bebauungsplanänderung ausgearbeitet. Dieser wird in der Sitzung vorgestellt. Die Planungskosten sind entsprechend den Regelungen des Vertrages über die Herstellung der Erschließungsanlagen nach § 124 Abs. 1 BauGB vom 19.08.1999 vom Erschließer zu tragen. Die Bebauungsplanänderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung ist das Kernstück der BauGB-Novelle 2007. Der Anwendungsbereich für das beschleunigte Verfahren bezieht sich auf Bebauungspläne (bzw. deren Änderung oder Ergänzung), die der Wiedernutzbarmachung von Flächen (z.B. von Gewerbebrachen, aufgegebenem Bahngelände), der Nachverdichtung (z.B. Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten in bereits bebautem Gelände) oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (z.B. Umgestaltung oder Umnutzung innerörtlicher Bereiche) dienen. Diese unterliegen im Rahmen des europarechtlich Zulässigen keiner förmlichen Umweltprüfung. Sie sind begrenzt auf Bebauungspläne mit einer nutzbaren Grundfläche von bis zu 20.000 qm oder nach einer Vorprüfung von 20.000 qm bis 70.000 qm. Elemente des beschleunigten Verfahrens sind die entsprechende Anwendung der Vorschriften über das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, der Verzicht auf die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes (abweichender FNP ist im Wege der Berichtigung anzupassen) und in den Fällen ohne Vorprüfung das Entfallen der Erforderlichkeit eines Ausgleichs für Eingriffe in Natur und Landschaft. Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 10.02.2009 - TOP 6 - vorberaten. Ein Auszug des Entwurfes der 1. Änderung sowie die städtebauliche Begründung waren der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Vorlagen-Nr. 7/2009 Seite 3 Vorlagen-Nr. 7/2009 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 7/2009 10.02.2009 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch Euro TOP 6 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, a) b) die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB, die Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu beschließen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Sachdarstellung: Der Erschließer des Baugebietes „Niederscheven“ beantragt mit Schreiben vom 21.10.2008, die Grundstücke Gemarkung Wallenthal, Flur 31, Flurstücke 176 und 177, die im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 21 „Niederscheven“ als „Private Grünfläche“ bzw. als „Fläche für die Abwasserbeseitigung, hier: Rückhaltung von Niederschlagswasser“ ausgewiesen sind, einer baulichen Nutzung zu Wohnzwecken zuzuführen. Hierfür ist es erforderlich, dass der Bebauungsplan entsprechend geändert wird. Vorlagen-Nr. 7/2009 Seite 5 Das Planungsbüro hat einen Entwurf der Bebauungsplanänderung ausgearbeitet. Dieser wird in der Sitzung vorgestellt. Die Planungskosten sind entsprechend den Regelungen des Vertrages über die Herstellung der Erschließungsanlagen nach § 124 Abs. 1 BauGB vom 19.08.1999 vom Erschließer zu tragen. Die Bebauungsplanänderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung ist das Kernstück der BauGB-Novelle 2007. Der Anwendungsbereich für das beschleunigte Verfahren bezieht sich auf Bebauungspläne (bzw. deren Änderung oder Ergänzung), die der Wiedernutzbarmachung von Flächen (z.B. von Gewerbebrachen, aufgegebenem Bahngelände), der Nachverdichtung (z.B. Schaffung zusätzlicher Baumöglichkeiten in bereits bebautem Gelände) oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (z.B. Umgestaltung oder Umnutzung innerörtlicher Bereiche) dienen. Diese unterliegen im Rahmen des europarechtlich Zulässigen keiner förmlichen Umweltprüfung. Sie sind begrenzt auf Bebauungspläne mit einer nutzbaren Grundfläche von bis zu 20.000 qm oder nach einer Vorprüfung von 20.000 qm bis 70.000 qm. Elemente des beschleunigten Verfahrens sind die entsprechende Anwendung der Vorschriften über das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, der Verzicht auf die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes (abweichender FNP ist im Wege der Berichtigung anzupassen) und in den Fällen ohne Vorprüfung das Entfallen der Erforderlichkeit eines Ausgleichs für Eingriffe in Natur und Landschaft. Zur Erläuterung der Planung ist ein Auszug des Entwurfes der 1. Änderung (Anlage 2) sowie die städtebauliche Begründung (Anlage 3) der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.