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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Gründung einer „Tourismus Entwicklungs- und Service-Gesellschaft im Kreis Euskirchen mbH (TES GmbH) hier: Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages)

Daten

Kommune
Kall
Größe
25 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
26.01.10, 22:19
Aktualisiert
26.01.10, 22:19
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Gründung einer „Tourismus Entwicklungs- und Service-Gesellschaft im Kreis Euskirchen mbH (TES GmbH)
hier:    Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Gründung einer „Tourismus Entwicklungs- und Service-Gesellschaft im Kreis Euskirchen mbH (TES GmbH)
hier:    Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Gründung einer „Tourismus Entwicklungs- und Service-Gesellschaft im Kreis Euskirchen mbH (TES GmbH)
hier:    Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Gründung einer „Tourismus Entwicklungs- und Service-Gesellschaft im Kreis Euskirchen mbH (TES GmbH)
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hier:    Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 171/2008 16.12.2008 Federführung: Fachbereich II An den Rat mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: Beschlussfassung öffentliche Sitzung Herr Krause Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 6 Gründung einer „Tourismus Entwicklungs- und Service-Gesellschaft im Kreis Euskirchen mbH (TES GmbH) hier: Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 9.12.2008 - TOP 4 - beschließt der Rat, der beigefügten geänderten Fassung des Gesellschaftsvertrages der „Tourismus Entwicklungs- und Service-Gesellschaft im Kreis Euskirchen mbH“ zuzustimmen. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 18.12.2007 die Beteiligung der Gemeinde Kall an der zu gründenden „Nordeifel Touristik am Nationalpark GmbH“ (neu: Tourismus Entwicklungs- und Service-Gesellschaft im Kreis Euskirchen mbH – TES GmbH ) aufgrund des damals vorliegenden Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gem. § 115 GO hat der Kreis Euskirchen der Bezirksregierung Köln die Entscheidung des Kreises über die geplante Beteiligung an der „Tourismus Entwicklungs- und ServiceGesellschaft mbH“ angezeigt. Die Bezirksregierung teilte daraufhin ihre kritischen Anmerkungen mit und hat den Kreis um Klärung in den Punkten zur wirtschaftlichen Betätigung und Konkurrenzsituation am Markt sowie der Interessenwahrung der nicht beteiligten Kommunen gebeten. Am 11.11.2008 fand daraufhin ein Gespräch des Kreises Euskirchen bei der Bezirksregierung Köln statt mit folgendem Ergebnis: Vorlagen-Nr. 171/2008 Seite 2 Der in § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages definierte Aufgabenkatalog wirft zu viele Fragen auf, die, wenn diese Aufgaben nicht zusammengefasst würden, einer Einzelprüfung auf wirtschaftliche Betätigung gemäß § 107 GO nicht standhalten. Aus diesem Grunde wurde mit der Bezirksregierung für den § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages folgende Formulierung vereinbart: „Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung touristischer Strukturentwicklung und Tourismusförderung sowie touristischer Produktentwicklung des Kreises Euskirchen und seiner kommunalen Gesellschafter.“ Die bisher vorgesehene Auflistung entfällt. Ferner ist der Gesellschaftsvertrag gegenüber der zur Ratssitzung am 18.12.2007 vorgelegten Fassung dahingehend geändert, dass der Kreis Euskirchen nunmehr mit zunächst sieben Kreisangehörigen Städten und Gemeinden (statt bisher fünf) die GmbH gründet. Die geänderte Fassung des Gesellschaftsvertrages ist beigefügt. Die bisherigen Aufgabenbeschreibungen in § 2 sollen in der 1. Gesellschafterversammlung der GmbH als Arbeitsauftrag an die Geschäftsführung beschlossen werden, ebenso der Wirtschaftsplan. Beim Kreis Euskirchen sollen dementsprechend folgende Aufgaben verbleiben: − Strategische Tourismusentwicklung und -planung incl. Öffentlichkeitsarbeit − Veranstaltungsmanagement (überörtliche Veranstaltungen) ƒ Anbahnung von touristischen Projekten mit kreisweiter Relevanz, u.a. die Organisation der kreisweiten Verkehrsamtsleiterkonferenz unter Vorsitz des Kreises Euskirchen sowie die Interessenwahrnehmung für den Kreis Euskirchen in regionalen touristischen Gremien Damit werden Abgrenzungen von Aufgabenwahrnehmungen der GmbH für Gesellschafter und Nicht-Gesellschafter entbehrlich, möglicherweise differenzierte Umlagen umgangen und den Nichtgesellschaften stehen auch künftig touristische Leistungen des Kreises zur strategischen Tourismusförderung zur Verfügung. Die Bezeichnung der Gesellschaft als „Tourismus Entwicklungs- und ServiceGesellschaft im Kreis Euskirchen mbH“ ist ein Arbeitstitel. Der endgültige Name für die neue Gesellschaft wird in der 1. Gesellschafterverammlung mit allen teilnehmenden Kommunen endgültig abgefasst. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 9.12.2008 - TOP 4 - vorberaten. Über das Ergebnis wird berichtet. Vorlagen-Nr. 171/2008 Seite 3 Vorlagen-Nr. 171/2008 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 171/2008 09.12.2008 Federführung: Fachbereich II An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Krause Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 Gründung einer „Tourismus Entwicklungs- und Service-Gesellschaft im Kreis Euskirchen mbH (TES GmbH) hier: Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, der beigefügten geänderten Fassung des Gesellschaftsvertrages der „Tourismus Entwicklungs- und ServiceGesellschaft im Kreis Euskirchen mbH“ zuzustimmen. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 18.12.2007 die Beteiligung der Gemeinde Kall an der zu gründenden „Nordeifel Touristik am Nationalpark GmbH“ (neu: Tourismus Entwicklungs- und Service-Gesellschaft im Kreis Euskirchen mbH – TES GmbH ) aufgrund des damals vorliegenden Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gem. § 115 GO hat der Kreis Euskirchen der Bezirksregierung Köln die Entscheidung des Kreises über die geplante Beteiligung an der „Tourismus Entwicklungs- und ServiceGesellschaft mbH“ angezeigt. Die Bezirksregierung teilte daraufhin ihre kritischen Anmerkungen mit und hat den Kreis um Klärung in den Punkten zur wirtschaftlichen Betätigung und Konkurrenzsituation am Markt sowie der Interessenwahrung der nicht beteiligten Kommunen gebeten. Am 11.11.2008 fand daraufhin ein Gespräch des Kreises Euskirchen bei der Bezirksregierung Köln statt mit folgendem Ergebnis: Vorlagen-Nr. 171/2008 Seite 5 Der in § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages definierte Aufgabenkatalog wirft zu viele Fragen auf, die, wenn diese Aufgaben nicht zusammengefasst würden, einer Einzelprüfung auf wirtschaftliche Betätigung gemäß § 107 GO nicht standhalten. Aus diesem Grunde wurde mit der Bezirksregierung für den § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages folgende Formulierung vereinbart: „Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung touristischer Strukturentwicklung und Tourismusförderung sowie touristischer Produktentwicklung des Kreises Euskirchen und seiner kommunalen Gesellschafter.“ Die bisher vorgesehene Auflistung entfällt. Ferner ist der Gesellschaftsvertrag gegenüber der zur Ratssitzung am 18.12.2007 vorgelegten Fassung dahingehend geändert, dass der Kreis Euskirchen nunmehr mit zunächst sieben Kreisangehörigen Städten und Gemeinden (statt bisher fünf) die GmbH gründet. Die geänderte Fassung des Gesellschaftsvertrages ist beigefügt. Die bisherigen Aufgabenbeschreibungen in § 2 sollen in der 1. Gesellschafterversammlung der GmbH als Arbeitsauftrag an die Geschäftsführung beschlossen werden, ebenso der Wirtschaftsplan. Beim Kreis Euskirchen sollen dementsprechend folgende Aufgaben verbleiben: − Strategische Tourismusentwicklung und -planung incl. Öffentlichkeitsarbeit − Veranstaltungsmanagement (überörtliche Veranstaltungen) ƒ Anbahnung von touristischen Projekten mit kreisweiter Relevanz, u.a. die Organisation der kreisweiten Verkehrsamtsleiterkonferenz unter Vorsitz des Kreises Euskirchen sowie die Interessenwahrnehmung für den Kreis Euskirchen in regionalen touristischen Gremien Damit werden Abgrenzungen von Aufgabenwahrnehmungen der GmbH für Gesellschafter und Nicht-Gesellschafter entbehrlich, möglicherweise differenzierte Umlagen umgangen und den Nichtgesellschaften stehen auch künftig touristische Leistungen des Kreises zur strategischen Tourismusförderung zur Verfügung. Die Bezeichnung der Gesellschaft als „Tourismus Entwicklungs- und ServiceGesellschaft im Kreis Euskirchen mbH“ ist ein Arbeitstitel. Der endgültige Name für die neue Gesellschaft wird in der 1. Gesellschafterverammlung mit allen teilnehmenden Kommunen endgültig abgefasst.