Daten
Kommune
Kall
Größe
25 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
26.01.10, 22:19
Aktualisiert
26.01.10, 22:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
171/2008
16.12.2008
Federführung: Fachbereich II
An den
Rat
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
Beschlussfassung
öffentliche Sitzung
Herr Krause
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 6
Gründung einer „Tourismus Entwicklungs- und Service-Gesellschaft im Kreis Euskirchen mbH (TES GmbH)
hier: Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 9.12.2008 - TOP
4 - beschließt der Rat, der beigefügten geänderten Fassung des Gesellschaftsvertrages
der „Tourismus Entwicklungs- und Service-Gesellschaft im Kreis Euskirchen mbH“ zuzustimmen.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 18.12.2007 die Beteiligung der Gemeinde Kall an der zu gründenden „Nordeifel Touristik am Nationalpark GmbH“ (neu:
Tourismus Entwicklungs- und Service-Gesellschaft im Kreis Euskirchen mbH – TES
GmbH ) aufgrund des damals vorliegenden Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Gem. § 115 GO hat der Kreis Euskirchen der Bezirksregierung Köln die Entscheidung
des Kreises über die geplante Beteiligung an der „Tourismus Entwicklungs- und ServiceGesellschaft mbH“ angezeigt. Die Bezirksregierung teilte daraufhin ihre kritischen Anmerkungen mit und hat den Kreis um Klärung in den Punkten zur wirtschaftlichen Betätigung und Konkurrenzsituation am Markt sowie der Interessenwahrung der nicht beteiligten Kommunen gebeten.
Am 11.11.2008 fand daraufhin ein Gespräch des Kreises Euskirchen bei der Bezirksregierung Köln statt mit folgendem Ergebnis:
Vorlagen-Nr. 171/2008
Seite 2
Der in § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages definierte Aufgabenkatalog wirft zu viele
Fragen auf, die, wenn diese Aufgaben nicht zusammengefasst würden, einer Einzelprüfung auf wirtschaftliche Betätigung gemäß § 107 GO nicht standhalten.
Aus diesem Grunde wurde mit der Bezirksregierung für den § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages folgende Formulierung vereinbart:
„Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung touristischer Strukturentwicklung
und Tourismusförderung sowie touristischer Produktentwicklung des Kreises Euskirchen
und seiner kommunalen Gesellschafter.“
Die bisher vorgesehene Auflistung entfällt.
Ferner ist der Gesellschaftsvertrag gegenüber der zur Ratssitzung am 18.12.2007 vorgelegten Fassung dahingehend geändert, dass der Kreis Euskirchen nunmehr mit zunächst
sieben Kreisangehörigen Städten und Gemeinden (statt bisher fünf) die GmbH gründet.
Die geänderte Fassung des Gesellschaftsvertrages ist beigefügt.
Die bisherigen Aufgabenbeschreibungen in § 2 sollen in der 1. Gesellschafterversammlung der GmbH als Arbeitsauftrag an die Geschäftsführung beschlossen werden, ebenso
der Wirtschaftsplan.
Beim Kreis Euskirchen sollen dementsprechend folgende Aufgaben verbleiben:
− Strategische Tourismusentwicklung und -planung incl. Öffentlichkeitsarbeit
− Veranstaltungsmanagement (überörtliche Veranstaltungen)
Anbahnung von touristischen Projekten mit kreisweiter Relevanz, u.a. die
Organisation der kreisweiten Verkehrsamtsleiterkonferenz unter Vorsitz des
Kreises Euskirchen sowie die Interessenwahrnehmung für den Kreis Euskirchen in regionalen touristischen Gremien
Damit werden Abgrenzungen von Aufgabenwahrnehmungen der GmbH für Gesellschafter und Nicht-Gesellschafter entbehrlich, möglicherweise differenzierte Umlagen umgangen und den Nichtgesellschaften stehen auch künftig touristische Leistungen des Kreises
zur strategischen Tourismusförderung zur Verfügung.
Die Bezeichnung der Gesellschaft als „Tourismus Entwicklungs- und ServiceGesellschaft im Kreis Euskirchen mbH“ ist ein Arbeitstitel.
Der endgültige Name für die neue Gesellschaft wird in der 1. Gesellschafterverammlung
mit allen teilnehmenden Kommunen endgültig abgefasst.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
9.12.2008 - TOP 4 - vorberaten. Über das Ergebnis wird berichtet.
Vorlagen-Nr. 171/2008
Seite 3
Vorlagen-Nr. 171/2008
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
171/2008
09.12.2008
Federführung: Fachbereich II
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Krause
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
Gründung einer „Tourismus Entwicklungs- und Service-Gesellschaft im Kreis Euskirchen mbH (TES GmbH)
hier: Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, der beigefügten geänderten Fassung des Gesellschaftsvertrages der „Tourismus Entwicklungs- und ServiceGesellschaft im Kreis Euskirchen mbH“ zuzustimmen.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 18.12.2007 die Beteiligung der Gemeinde Kall an der zu gründenden „Nordeifel Touristik am Nationalpark GmbH“ (neu:
Tourismus Entwicklungs- und Service-Gesellschaft im Kreis Euskirchen mbH – TES
GmbH ) aufgrund des damals vorliegenden Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Gem. § 115 GO hat der Kreis Euskirchen der Bezirksregierung Köln die Entscheidung
des Kreises über die geplante Beteiligung an der „Tourismus Entwicklungs- und ServiceGesellschaft mbH“ angezeigt. Die Bezirksregierung teilte daraufhin ihre kritischen Anmerkungen mit und hat den Kreis um Klärung in den Punkten zur wirtschaftlichen Betätigung und Konkurrenzsituation am Markt sowie der Interessenwahrung der nicht beteiligten Kommunen gebeten.
Am 11.11.2008 fand daraufhin ein Gespräch des Kreises Euskirchen bei der Bezirksregierung Köln statt mit folgendem Ergebnis:
Vorlagen-Nr. 171/2008
Seite 5
Der in § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages definierte Aufgabenkatalog wirft zu viele
Fragen auf, die, wenn diese Aufgaben nicht zusammengefasst würden, einer Einzelprüfung auf wirtschaftliche Betätigung gemäß § 107 GO nicht standhalten.
Aus diesem Grunde wurde mit der Bezirksregierung für den § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages folgende Formulierung vereinbart:
„Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung touristischer Strukturentwicklung
und Tourismusförderung sowie touristischer Produktentwicklung des Kreises Euskirchen
und seiner kommunalen Gesellschafter.“
Die bisher vorgesehene Auflistung entfällt.
Ferner ist der Gesellschaftsvertrag gegenüber der zur Ratssitzung am 18.12.2007 vorgelegten Fassung dahingehend geändert, dass der Kreis Euskirchen nunmehr mit zunächst
sieben Kreisangehörigen Städten und Gemeinden (statt bisher fünf) die GmbH gründet.
Die geänderte Fassung des Gesellschaftsvertrages ist beigefügt.
Die bisherigen Aufgabenbeschreibungen in § 2 sollen in der 1. Gesellschafterversammlung der GmbH als Arbeitsauftrag an die Geschäftsführung beschlossen werden, ebenso
der Wirtschaftsplan.
Beim Kreis Euskirchen sollen dementsprechend folgende Aufgaben verbleiben:
− Strategische Tourismusentwicklung und -planung incl. Öffentlichkeitsarbeit
− Veranstaltungsmanagement (überörtliche Veranstaltungen)
Anbahnung von touristischen Projekten mit kreisweiter Relevanz, u.a. die
Organisation der kreisweiten Verkehrsamtsleiterkonferenz unter Vorsitz des
Kreises Euskirchen sowie die Interessenwahrnehmung für den Kreis Euskirchen in regionalen touristischen Gremien
Damit werden Abgrenzungen von Aufgabenwahrnehmungen der GmbH für Gesellschafter und Nicht-Gesellschafter entbehrlich, möglicherweise differenzierte Umlagen umgangen und den Nichtgesellschaften stehen auch künftig touristische Leistungen des Kreises
zur strategischen Tourismusförderung zur Verfügung.
Die Bezeichnung der Gesellschaft als „Tourismus Entwicklungs- und ServiceGesellschaft im Kreis Euskirchen mbH“ ist ein Arbeitstitel.
Der endgültige Name für die neue Gesellschaft wird in der 1. Gesellschafterverammlung
mit allen teilnehmenden Kommunen endgültig abgefasst.