Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
12.06.2012
Erstellt
03.12.12, 12:10
Aktualisiert
03.12.12, 12:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschuss für Stadtentwicklung am 12.06.2012
5
Anregung bzgl. Denkmalschutz für das Grab Derichs/Müller auf dem Friedhof Gymnich
(26/2012)
Antragsberechtigt
zur
Unterschutzstellung
von
Baudenkmalen
sind
gemäß
Denkmalschutzgesetz NRW die Gemeinde, die Landschaftsverbände oder der Eigentümer.
Damit ist gesetzlich kein Raum für einen formellen Bürgerantrag.
Die Stadt Erftstadt hat die Anregung aber zum Anlass genommen, den Landschaftsverband
um fachliche Stellungnahme zum Denkmalwert des Objektes zu bitten. Sobald von dort eine
Äußerung vorliegt, kann entschieden werden, ob das Eintragungsverfahren eingeleitet werden
soll, oder nicht. Dann wird der Ausschuss wieder mit der Angelegenheit befasst werden.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)