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Beschlusstext (Anregung bzgl. Denkmalschutz für das Grab Derichs/Müller auf dem Friedhof Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
12.06.2012
Erstellt
03.12.12, 12:10
Aktualisiert
03.12.12, 12:10
Beschlusstext (Anregung bzgl. Denkmalschutz für das Grab Derichs/Müller auf dem Friedhof Gymnich)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 12.06.2012 5 Anregung bzgl. Denkmalschutz für das Grab Derichs/Müller auf dem Friedhof Gymnich (26/2012) Antragsberechtigt zur Unterschutzstellung von Baudenkmalen sind gemäß Denkmalschutzgesetz NRW die Gemeinde, die Landschaftsverbände oder der Eigentümer. Damit ist gesetzlich kein Raum für einen formellen Bürgerantrag. Die Stadt Erftstadt hat die Anregung aber zum Anlass genommen, den Landschaftsverband um fachliche Stellungnahme zum Denkmalwert des Objektes zu bitten. Sobald von dort eine Äußerung vorliegt, kann entschieden werden, ob das Eintragungsverfahren eingeleitet werden soll, oder nicht. Dann wird der Ausschuss wieder mit der Angelegenheit befasst werden. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)