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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauvoranfrage für den Neubau einer Geräte- und Lagerhalle auf dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 20, Flurstück 146, gelegen in Scheven, Fliederweg 4)

Daten

Kommune
Kall
Größe
11 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
26.01.10, 22:19
Aktualisiert
26.01.10, 22:19
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauvoranfrage für den Neubau einer Geräte- und Lagerhalle auf dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 20, Flurstück 146, gelegen in Scheven, Fliederweg 4) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauvoranfrage für den Neubau einer Geräte- und Lagerhalle auf dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 20, Flurstück 146, gelegen in Scheven, Fliederweg 4)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 155/2008 04.11.2008 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3.2 Bauvoranfrage für den Neubau einer Geräte- und Lagerhalle auf dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 20, Flurstück 146, gelegen in Scheven, Fliederweg 4 Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB aus bauplanungsrechtlicher Sicht erklärt. Sachdarstellung: Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 20, Flurstück 146, gelegen in Scheven, Fliederweg 4, eine landwirtschaftliche Geräte- und Lagerhalle neu zu errichten. Der Antrag wird damit begründet, dass derzeit die für die Bodenbewirtschaftung und Ernte notwendigen Maschinen und Geräte teilweise ungeschützt auf dem freien Gelände stehen. Um die langfristige Funktion und Werterhaltung der Maschinen sicher zu stellen, ist eine trockene Unterbringung notwendig. Momentan werden unter anderem Stellfläche für zwei Mähdrescher und 5 Schlepper dringend benötigt. Des Weiteren sind Erntemaschinen und Anhänger unterzubringen. Das fragliche Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Scheven gemäß der nach § 34 Abs. 4 BauGB erlassenen Ortslagenabgrenzungssatzung (Anlage 1). Auf Wunsch des Antragstellers soll im Rahmen der Bauvoranfrage lediglich eine bauplanungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens vorgenommen werden. Vorlagen-Nr. 155/2008 Seite 2 Die bauordnungsrechtliche Thematik der Abstandsflächen zum Nachbargrundstück (hier: Eintragung einer Abstandsflächenbaulast auf dem Nachbargrundstück) ist dann im Rahmen eines evtl. Baugenehmigungsverfahrens zu klären. Wegen der bereits vorhandenen Tiefenbebauung in diesem Bereich wird vorgeschlagen, das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB aus bauplanungsrechtlicher Sicht zu erklären. Auszüge aus den Bauvorlagen sind als Anlage 2 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.