Daten
Kommune
Kall
Größe
11 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
26.01.10, 22:19
Aktualisiert
26.01.10, 22:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
155/2008
04.11.2008
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3.2
Bauvoranfrage für den Neubau einer Geräte- und Lagerhalle auf dem Grundstück
Gemarkung Wallenthal, Flur 20, Flurstück 146, gelegen in Scheven, Fliederweg 4
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB aus bauplanungsrechtlicher Sicht erklärt.
Sachdarstellung:
Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 20,
Flurstück 146, gelegen in Scheven, Fliederweg 4, eine landwirtschaftliche Geräte- und
Lagerhalle neu zu errichten.
Der Antrag wird damit begründet, dass derzeit die für die Bodenbewirtschaftung und Ernte notwendigen Maschinen und Geräte teilweise ungeschützt auf dem freien Gelände
stehen. Um die langfristige Funktion und Werterhaltung der Maschinen sicher zu stellen,
ist eine trockene Unterbringung notwendig. Momentan werden unter anderem Stellfläche
für zwei Mähdrescher und 5 Schlepper dringend benötigt. Des Weiteren sind Erntemaschinen und Anhänger unterzubringen.
Das fragliche Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles
Scheven gemäß der nach § 34 Abs. 4 BauGB erlassenen Ortslagenabgrenzungssatzung
(Anlage 1).
Auf Wunsch des Antragstellers soll im Rahmen der Bauvoranfrage lediglich eine bauplanungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens vorgenommen werden.
Vorlagen-Nr. 155/2008
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Die bauordnungsrechtliche Thematik der Abstandsflächen zum Nachbargrundstück (hier:
Eintragung einer Abstandsflächenbaulast auf dem Nachbargrundstück) ist dann im Rahmen eines evtl. Baugenehmigungsverfahrens zu klären.
Wegen der bereits vorhandenen Tiefenbebauung in diesem Bereich wird vorgeschlagen,
das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB aus bauplanungsrechtlicher Sicht zu erklären.
Auszüge aus den Bauvorlagen sind als Anlage 2 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.