Daten
Kommune
Kall
Größe
23 kB
Datum
06.11.2008
Erstellt
26.01.10, 22:19
Aktualisiert
26.01.10, 22:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
144/2008
06.11.2008
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
Tischvorlage
TOP 3.5
Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung"
- 1. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Kall -
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.10.2008 - TOP 3.5 beschließt der Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2009 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ die beigefügte 1. Änderung der Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall zu erlassen.
Sachdarstellung:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 28.10.2008 – TOP 3.5 – sowohl der von der
Verwaltung vorgelegten Gebührenkalkulation 2009 als auch der vorgelegten AlternativKalkulation für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ nicht zugestimmt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, zur Ratssitzung am 6.11.2008 eine neue Gebührenkalkulation vorzulegen. Diese Gebührenkalkulation soll eine Senkung der kalkulatorischen Verzinsung von 6 % auf 5 % beinhalten. Darüber hinaus soll die Entnahme aus
der Sonderrücklage in der Höhe erfolgen, dass eine Gebührenerhöhung bei der
Schmutzwassergebühr nicht erforderlich wird. Eine dadurch entstehende Senkung der
Niederschlagswassergebühr soll durchgeführt werden.
Als Anlage ist eine Gebührenkalkulation, die diesen Forderungen entspricht, beigefügt.
Vorlagen-Nr. 144/2008
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Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
144/2008
06.11.2008
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3.5
Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung"
- 1. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Kall -
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.10.2008 - TOP 3.5 beschließt der Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2009 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ die beigefügte 1. Änderung der Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall zu erlassen.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2009 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“
ist eine Gebührenerhöhung unumgänglich. Insbesondere im Bereich Schmutzwasser ist
die Gebührenerhöhung relativ hoch.
Verursacht wird die Gebührenerhöhung ausschließlich durch die Positionen Abschreibung und Verzinsung sowie Umlage WVER.
Die Kostenerhöhung im Bereich Abschreibung und Verzinsung ist insbesondere durch
die Inbetriebnahme der neuen Kanäle in den Bereichen Anstois und Quirinusborn bedingt. Hier stehen den voraussichtlichen Herstellungskosten von 1.361.000,-- € nur Kanalanschlussbeiträge von voraussichtlich 190.000,-- € gegenüber. Die Differenz von
1.171.000,-- € ist voll zu Lasten der Gebühren zu verzinsen (1.171.000,-- € x 6 % =
70.260,-- €). Die Kosten für die Abschreibung dieser Kanäle betragen 24.835,-- €. Au-
Vorlagen-Nr. 144/2008
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ßerdem ist mit der Inbetriebnahme der neuen Kanäle in Wahlen spätestens zum
1.10.2009 zu rechnen, wodurch weitere Kosten entstehen.
Die Umlage WVER steigt um 87.000,-- € (rd. 4,9 %). Diese Erhöhung ist insbesondere
durch höhere Personalkosten und höhere Zinsaufwendungen bedingt.
Die Gebührenerhöhung im Bereich Niederschlagswasser ist im Verhältnis zur Gebührenerhöhung im Bereich Schmutzwasser geringer, weil die bebauten/befestigten Flächen
nach neuesten Berechnungen 1.510.000 qm (bisher 1.480.000 qm) betragen.
Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt.
Ferner ist eine Alternativ-Kalkulation beigefügt. Diese enthält die vollständige Auflösung
der nicht mehr benötigten Rückstellungen für Nachzahlungen an Umlage WVER und
Abwasserabgabe in Höhe von 350.000,-- €.
Bei dieser Alternative würde sich jedoch bei sonst unveränderten Kosten die Schmutzwassergebühr im Jahre 2010 um 0,43 €/cbm und die Niederschlagswassergebühr um
0,10 €/qm erhöhen. Dabei sind die zusätzlichen Kosten aus den Maßnahmen „Fremdwassersanierung“ noch nicht berücksichtigt.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
28.10.2008 – TOP 3.5 – vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
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Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
144/2008
28.10.2008
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3.5
Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung"
- 1. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Kall -
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation
2009 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ die von der Verwaltung
vorgelegte 1. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Kall zu erlassen.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2009 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“
ist eine Gebührenerhöhung unumgänglich. Insbesondere im Bereich Schmutzwasser ist
die Gebührenerhöhung relativ hoch.
Verursacht wird die Gebührenerhöhung ausschließlich durch die Positionen Abschreibung und Verzinsung sowie Umlage WVER.
Die Kostenerhöhung im Bereich Abschreibung und Verzinsung ist insbesondere durch
die Inbetriebnahme der neuen Kanäle in den Bereichen Anstois und Quirinusborn bedingt. Hier stehen den voraussichtlichen Herstellungskosten von 1.361.000,-- € nur Kanalanschlussbeiträge von voraussichtlich 190.000,-- € gegenüber. Die Differenz von
1.171.000,-- € ist voll zu Lasten der Gebühren zu verzinsen (1.171.000,-- € x 6 % =
70.260,-- €). Die Kosten für die Abschreibung dieser Kanäle betragen 24.835,-- €. Au-
Vorlagen-Nr. 144/2008
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ßerdem ist mit der Inbetriebnahme der neuen Kanäle in Wahlen spätestens zum
1.10.2009 zu rechnen, wodurch weitere Kosten entstehen.
Die Umlage WVER steigt um 87.000,-- € (rd. 4,9 %). Diese Erhöhung ist insbesondere
durch höhere Personalkosten und höhere Zinsaufwendungen bedingt.
Die Gebührenerhöhung im Bereich Niederschlagswasser ist im Verhältnis zur Gebührenerhöhung im Bereich Schmutzwasser geringer, weil die bebauten/befestigten Flächen
nach neuesten Berechnungen 1.510.000 qm (bisher 1.480.000 qm) betragen.
Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt.
Ferner ist eine Alternativ-Kalkulation beigefügt. Diese enthält die vollständige Auflösung
der nicht mehr benötigten Rückstellungen für Nachzahlungen an Umlage WVER und
Abwasserabgabe in Höhe von 350.000,-- €.
Bei dieser Alternative würde sich jedoch bei sonst unveränderten Kosten die Schmutzwassergebühr im Jahre 2010 um 0,43 €/cbm und die Niederschlagswassergebühr um
0,10 €/qm erhöhen. Dabei sind die zusätzlichen Kosten aus den Maßnahmen „Fremdwassersanierung“ noch nicht berücksichtigt.