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Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung" - 1. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall -)

Daten

Kommune
Kall
Größe
23 kB
Datum
06.11.2008
Erstellt
26.01.10, 22:19
Aktualisiert
26.01.10, 22:19

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 144/2008 06.11.2008 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro Tischvorlage TOP 3.5 Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung" - 1. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall - Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.10.2008 - TOP 3.5 beschließt der Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2009 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ die beigefügte 1. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall zu erlassen. Sachdarstellung: Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 28.10.2008 – TOP 3.5 – sowohl der von der Verwaltung vorgelegten Gebührenkalkulation 2009 als auch der vorgelegten AlternativKalkulation für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ nicht zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, zur Ratssitzung am 6.11.2008 eine neue Gebührenkalkulation vorzulegen. Diese Gebührenkalkulation soll eine Senkung der kalkulatorischen Verzinsung von 6 % auf 5 % beinhalten. Darüber hinaus soll die Entnahme aus der Sonderrücklage in der Höhe erfolgen, dass eine Gebührenerhöhung bei der Schmutzwassergebühr nicht erforderlich wird. Eine dadurch entstehende Senkung der Niederschlagswassergebühr soll durchgeführt werden. Als Anlage ist eine Gebührenkalkulation, die diesen Forderungen entspricht, beigefügt. Vorlagen-Nr. 144/2008 Seite 2 Vorlagen-Nr. 144/2008 Seite 3 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 144/2008 06.11.2008 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3.5 Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung" - 1. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall - Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.10.2008 - TOP 3.5 beschließt der Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2009 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ die beigefügte 1. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall zu erlassen. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2009 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ ist eine Gebührenerhöhung unumgänglich. Insbesondere im Bereich Schmutzwasser ist die Gebührenerhöhung relativ hoch. Verursacht wird die Gebührenerhöhung ausschließlich durch die Positionen Abschreibung und Verzinsung sowie Umlage WVER. Die Kostenerhöhung im Bereich Abschreibung und Verzinsung ist insbesondere durch die Inbetriebnahme der neuen Kanäle in den Bereichen Anstois und Quirinusborn bedingt. Hier stehen den voraussichtlichen Herstellungskosten von 1.361.000,-- € nur Kanalanschlussbeiträge von voraussichtlich 190.000,-- € gegenüber. Die Differenz von 1.171.000,-- € ist voll zu Lasten der Gebühren zu verzinsen (1.171.000,-- € x 6 % = 70.260,-- €). Die Kosten für die Abschreibung dieser Kanäle betragen 24.835,-- €. Au- Vorlagen-Nr. 144/2008 Seite 4 ßerdem ist mit der Inbetriebnahme der neuen Kanäle in Wahlen spätestens zum 1.10.2009 zu rechnen, wodurch weitere Kosten entstehen. Die Umlage WVER steigt um 87.000,-- € (rd. 4,9 %). Diese Erhöhung ist insbesondere durch höhere Personalkosten und höhere Zinsaufwendungen bedingt. Die Gebührenerhöhung im Bereich Niederschlagswasser ist im Verhältnis zur Gebührenerhöhung im Bereich Schmutzwasser geringer, weil die bebauten/befestigten Flächen nach neuesten Berechnungen 1.510.000 qm (bisher 1.480.000 qm) betragen. Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt. Ferner ist eine Alternativ-Kalkulation beigefügt. Diese enthält die vollständige Auflösung der nicht mehr benötigten Rückstellungen für Nachzahlungen an Umlage WVER und Abwasserabgabe in Höhe von 350.000,-- €. Bei dieser Alternative würde sich jedoch bei sonst unveränderten Kosten die Schmutzwassergebühr im Jahre 2010 um 0,43 €/cbm und die Niederschlagswassergebühr um 0,10 €/qm erhöhen. Dabei sind die zusätzlichen Kosten aus den Maßnahmen „Fremdwassersanierung“ noch nicht berücksichtigt. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.10.2008 – TOP 3.5 – vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Vorlagen-Nr. 144/2008 Seite 5 Vorlagen-Nr. 144/2008 Seite 6 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 144/2008 28.10.2008 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3.5 Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung" - 1. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall - Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2009 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ die von der Verwaltung vorgelegte 1. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall zu erlassen. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2009 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ ist eine Gebührenerhöhung unumgänglich. Insbesondere im Bereich Schmutzwasser ist die Gebührenerhöhung relativ hoch. Verursacht wird die Gebührenerhöhung ausschließlich durch die Positionen Abschreibung und Verzinsung sowie Umlage WVER. Die Kostenerhöhung im Bereich Abschreibung und Verzinsung ist insbesondere durch die Inbetriebnahme der neuen Kanäle in den Bereichen Anstois und Quirinusborn bedingt. Hier stehen den voraussichtlichen Herstellungskosten von 1.361.000,-- € nur Kanalanschlussbeiträge von voraussichtlich 190.000,-- € gegenüber. Die Differenz von 1.171.000,-- € ist voll zu Lasten der Gebühren zu verzinsen (1.171.000,-- € x 6 % = 70.260,-- €). Die Kosten für die Abschreibung dieser Kanäle betragen 24.835,-- €. Au- Vorlagen-Nr. 144/2008 Seite 7 ßerdem ist mit der Inbetriebnahme der neuen Kanäle in Wahlen spätestens zum 1.10.2009 zu rechnen, wodurch weitere Kosten entstehen. Die Umlage WVER steigt um 87.000,-- € (rd. 4,9 %). Diese Erhöhung ist insbesondere durch höhere Personalkosten und höhere Zinsaufwendungen bedingt. Die Gebührenerhöhung im Bereich Niederschlagswasser ist im Verhältnis zur Gebührenerhöhung im Bereich Schmutzwasser geringer, weil die bebauten/befestigten Flächen nach neuesten Berechnungen 1.510.000 qm (bisher 1.480.000 qm) betragen. Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt. Ferner ist eine Alternativ-Kalkulation beigefügt. Diese enthält die vollständige Auflösung der nicht mehr benötigten Rückstellungen für Nachzahlungen an Umlage WVER und Abwasserabgabe in Höhe von 350.000,-- €. Bei dieser Alternative würde sich jedoch bei sonst unveränderten Kosten die Schmutzwassergebühr im Jahre 2010 um 0,43 €/cbm und die Niederschlagswassergebühr um 0,10 €/qm erhöhen. Dabei sind die zusätzlichen Kosten aus den Maßnahmen „Fremdwassersanierung“ noch nicht berücksichtigt.