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Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Straßenreinigung" - 3. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Kall -)

Daten

Kommune
Kall
Größe
11 kB
Datum
06.11.2008
Erstellt
26.01.10, 22:19
Aktualisiert
26.01.10, 22:19
Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Straßenreinigung"
- 3. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Kall -) Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Straßenreinigung"
- 3. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Kall -)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 142/2008 06.11.2008 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3.3 Gebührenhaushalt "Straßenreinigung" - 3. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Kall - Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.10.2008 – TOP 3.3 – beschließt der Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2009 für die kostenrechnende Einrichtung „Straßenreinigung“ die beigefügte 3. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Kall zu erlassen. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2009 für den Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“ können sowohl die Gebühren für den Bereich „Winterdienst“ als auch für den Bereich „Kehren“ gesenkt werden. Nach der Ankündigung vom Vorjahr sollte die Gebührensenkung erst in 2010 erfolgen, da in 2009 noch ein Teil des Defizits aus dem strengen Winter 2005/2006 in die Kalkulation einfließt. Da in 2007 jedoch ein erheblicher Überschuss (im Bereich Winterdienst) entstanden ist, kann die Gebührensenkung bereits 2009 vorgenommen werden. Der Überschuss aus 2007 wird nur zur Hälfte eingesetzt, da andernfalls die Gebühren in 2010 wieder erhöht werden müssten. Die Gebührensenkung beträgt im Bereich Winterdienst 0,21 €/lfdm und im Bereich Kehren 0,02 €/lfdm. Vorlagen-Nr. 142/2008 Seite 2 Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.10.2008 - TOP 3.3 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.