Daten
Kommune
Kall
Größe
22 kB
Datum
06.11.2008
Erstellt
26.01.10, 22:19
Aktualisiert
26.01.10, 22:19
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
140/2008
06.11.2008
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Herr Herbrand
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
x
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
Tischvorlage
TOP 4
Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorschlag:
a) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.10.2008 – TOP 5 –
beschließt der Rat, bei HHSt. 2.460.9350 (Neuanschaffung von Spielgeräten für Kinderspielplätze) eine überplanmäßige Ausgabe von 10.000,-- € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Wegfall der Mittel bei HHSt. 2.460.9500 (Bau eines Aktivitätsfeldes für Jugendliche).
b) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.10.2008 – TOP 5 –
beschließt der Rat,
-
bei HHSt. 1.210.5005 (Erneuerung Heizkessel Gymnastikhalle Sistig) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rd. 12.000,-- €
-
bei HHSt. 1.464.5009 (Erneuerung Heizkessel Kindergarten Scheven) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rd. 18.500,-- €
-
bei HHSt. 1.464.5019 (Erneuerung Heizkessel Kindergarten Keldenich) eine
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rd. 22.000,-- €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch den Wegfall der Mittel
bei HHSt. 1.130.5004 (Erneuerung Heizkessel Feuerwehrgerätehaus Kall =
10.000,-- €)
bei HHSt. 1.130.5005 (Erneuerung Heizkessel Feuerwehrgerätehaus Wahlen =
10.000,-- €)
bei HHSt. 1.770.5002 (Erneuerung Heizkessel Bauhof = 14.000,-- €)
und durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0030 (Gewerbesteuer) und HHSt.
1.900.0100 (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer).
Vorlagen-Nr. 140/2008
Seite 2
c) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.10.2008 – TOP 5 –
beschließt der Rat, beim Budget „Bewirtschaftungskosten Gebäude“ eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rd. 100.000-- € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0030 (Gewerbesteuer)
und HHSt. 1.900.0100 (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer).
d) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.10.2008 – TOP 5 –
beschließt der Rat, bei HHSt. 1.855.5101 (Unterhaltung Forstwege) eine weitere
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 12.000,-- € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.855.1710 (Landeszuschüsse)
und durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.855.1300 (Verkaufserlöse aus Holzeinschlag).
Sachdarstellung:
Zu a)
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport hat am
02.09.2008 – TOP 5 – die weitere Sanierung von Spielplätzen beschlossen.
Hierfür sollten die zur Verfügung stehenden Mittel für das Aktivitätsfeld für Jugendliche verwandt werden.
Zu b)
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat am 25.08.2008 - TOP 2.1 nöS beschlossen, den Auftrag für die Erneuerung der Heizungsanlagen in der Gymnastikhalle in Sistig und in den Kindergärten Keldenich und Scheven zu erteilen. Da hierfür keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen, ist die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe erforderlich.
Zu c)
Beim Budget „Bewirtschaftungskosten Gebäude“ entsteht eine überplanmäßige
Ausgabe in Höhe von rd. 100.000,-- € durch folgende Preiserhöhungen bzw.
Gebühren:
Mehrkosten durch Niederschlagswassergebühr
für gemeindliche Gebäude
40.000,-- €
Preiserhöhung Heizöl
25.000,-- €
Preiserhöhung Gas
12.000,-- €
Preiserhöhung Strom
16.000,-- €.
Zu d)
Die Verwaltung hat am 20.12.2007 einen Antrag auf Fördermittel für die Instandsetzung des Forstwirtschaftsweges in Abt. 1 (gegenüber Forsthaus Rüth,
Krekel) beim Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde gestellt. Die Wegebaumaßnahme soll mit 35 % der Netto-Baukostensumme gefördert werden. Die
Maßnahme musste zunächst zurückgestellt werden, da weiterer Windwurf gefallen war. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 12.000,-- € einschl. MwSt..
Die Fördersumme beträgt ca. 3.300,-- €. Es ist erforderlich, eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 12.000,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch
die Zuwendung in Höhe von ca. 3.300,-- € (HHSt. 1.855.1710) sowie durch
Mehreinnahmen bei der HHSt. 1.855.1300 (Holzerlöse).
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 28.10.2008 – TOP 5 – die Angelegenheit vorberaten und eine einstimmige Empfehlung an den Rat ausgesprochen.
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Vorlagen-Nr. 140/2008
Seite 4
Vorlagen-Nr. 140/2008
Seite 5
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
140/2008
28.10.2008
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Herr Herbrand
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
x
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
Tischvorlage
TOP 5
Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorschlag:
e) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei HHSt. 2.460.9350 (Neuanschaffung von Spielgeräten für Kinderspielplätze) eine überplanmäßige Ausgabe von
10.000,-- € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Wegfall der Mittel bei HHSt. 2.460.9500 (Bau eines Aktivitätsfeldes für Jugendliche).
f) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat,
-
bei HHSt. 1.210.5005 (Erneuerung Heizkessel Gymnastikhalle Sistig) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rd. 12.000,-- €
-
bei HHSt. 1.464.5009 (Erneuerung Heizkessel Kindergarten Scheven) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rd. 18.500,-- €
-
bei HHSt. 1.464.5019 (Erneuerung Heizkessel Kindergarten Keldenich) eine
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rd. 22.000,-- €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch den Wegfall der Mittel
bei HHSt. 1.130.5004 (Erneuerung Heizkessel Feuerwehrgerätehaus Kall =
10.000,-- €)
bei HHSt. 1.130.5005 (Erneuerung Heizkessel Feuerwehrgerätehaus Wahlen =
10.000,-- €)
bei HHSt. 1.770.5002 (Erneuerung Heizkessel Bauhof = 14.000,-- €)
und durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0030 (Gewerbesteuer) und HHSt.
1.900.0100 (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer).
Vorlagen-Nr. 140/2008
Seite 6
g) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, beim Budget „Bewirtschaftungskosten Gebäude“ eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rd. 100.000-- € zu
genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0030 (Gewerbesteuer)
und HHSt. 1.900.0100 (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer).
d) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei HHSt. 1.855.5101 (Unterhaltung Forstwege) eine weitere überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 12.000,-- €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.855.1710 (Landeszuschüsse)
und durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.855.1300 (Verkaufserlöse aus Holzeinschlag).
Sachdarstellung:
Zu a)
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport hat am
02.09.2008 – TOP 5 – die weitere Sanierung von Spielplätzen beschlossen.
Hierfür sollten die zur Verfügung stehenden Mittel für das Aktivitätsfeld für Jugendliche verwandt werden.
Zu b)
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat am 25.08.2008 - TOP 2.1 nöS beschlossen, den Auftrag für die Erneuerung der Heizungsanlagen in der Gymnastikhalle in Sistig und in den Kindergärten Keldenich und Scheven zu erteilen. Da hierfür keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen, ist die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe erforderlich.
Zu c)
Beim Budget „Bewirtschaftungskosten Gebäude“ entsteht eine überplanmäßige
Ausgabe in Höhe von rd. 100.000,-- € durch folgende Preiserhöhungen bzw.
Gebühren:
Mehrkosten durch Niederschlagswassergebühr
für gemeindliche Gebäude
40.000,-- €
Preiserhöhung Heizöl
25.000,-- €
Preiserhöhung Gas
12.000,-- €
Preiserhöhung Strom
16.000,-- €.
Zu d)
Die Verwaltung hat am 20.12.2007 einen Antrag auf Fördermittel für die Instandsetzung des Forstwirtschaftsweges in Abt. 1 (gegenüber Forsthaus Rüth,
Krekel) beim Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde gestellt. Die Wegebaumaßnahme soll mit 35 % der Netto-Baukostensumme gefördert werden. Die
Maßnahme musste zunächst zurückgestellt werden, da weiterer Windwurf gefallen war. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 12.000,-- € einschl. MwSt..
Die Fördersumme beträgt ca. 3.300,-- €. Es ist erforderlich, eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 12.000,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch
die Zuwendung in Höhe von ca. 3.300,-- € (HHSt. 1.855.1710) sowie durch
Mehreinnahmen bei der HHSt. 1.855.1300 (Holzerlöse).