Daten
Kommune
Kall
Größe
17 kB
Datum
06.11.2008
Erstellt
26.01.10, 22:19
Aktualisiert
26.01.10, 22:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
139/2008
06.11.2008
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
Festsetzung der Gebühren für kostenrechnende Einrichtungen ab
01.01.2009
Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung"
- 7. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung
in der Gemeinde Kall -
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.10.2008 - TOP 3.1 –
beschließt der Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2009 für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ die beigefügte 7. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall zu erlassen
.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2009 für den Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“ ergibt sich ein Defizit von 48.807,32 €. Dieses Defizit wird in erster Linie dadurch verursacht, dass der Kreis Euskirchen die Gebühren für die Abfallbeseitigung voraussichtlich um 4 % (rd. 24.000,-- €) erhöhen wird. Auch im Vorjahr hatte der Kreis die
Gebühren um 4 % erhöht. Eine Gebührenerhöhung wurde jedoch im Vorjahr trotz eines
Defizits von rd. 13.700,-- € nicht vorgenommen. Die erforderliche Gebührenerhöhung
schlägt sich ausschließlich auf die Personengebühr nieder, da nur der Anteil „Deponiekosten“ von der Erhöhung betroffen ist. Die Volumengebühr kann sogar geringfügig gesenkt werden, da die Abfuhrkosten konstant geblieben und die Fixkosten sogar gesunken sind.
Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt.
Vorlagen-Nr. 139/2008
Seite 2
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
28.10.2008 – TOP 3.1 – vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Vorlagen-Nr. 139/2008
Seite 3
Vorlagen-Nr. 139/2008
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
139/2008
28.10.2008
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
Festsetzung der Gebühren für kostenrechnende Einrichtungen ab
01.01.2009
Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung"
- 7. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung
in der Gemeinde Kall -
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation
2009 für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ die von der Verwaltung
vorgelegte 7. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in
der Gemeinde Kall zu erlassen.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2009 für den Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“ ergibt sich ein Defizit von 48.807,32 €. Dieses Defizit wird in erster Linie dadurch verursacht, dass der Kreis Euskirchen die Gebühren für die Abfallbeseitigung voraussichtlich um 4 % (rd. 24.000,-- €) erhöhen wird. Auch im Vorjahr hatte der Kreis die
Gebühren um 4 % erhöht. Eine Gebührenerhöhung wurde jedoch im Vorjahr trotz eines
Defizits von rd. 13.700,-- € nicht vorgenommen. Die erforderliche Gebührenerhöhung
schlägt sich ausschließlich auf die Personengebühr nieder, da nur der Anteil „Deponiekosten“ von der Erhöhung betroffen ist. Die Volumengebühr kann sogar geringfügig gesenkt werden, da die Abfuhrkosten konstant geblieben und die Fixkosten sogar gesunken sind.
Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt.
Vorlagen-Nr. 139/2008
Seite 5