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Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung Nr. 09, E. - Erp, Windkraftkonzentrationszone; I. Beschluss über die Änderung des Plangebietes II. Beschluss über die Offenlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
12.06.2012
Erstellt
03.12.12, 12:10
Aktualisiert
03.12.12, 12:10
Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung Nr. 09, E. - Erp, Windkraftkonzentrationszone;
I. Beschluss über die Änderung des Plangebietes
II. Beschluss über die Offenlage)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 12.06.2012 17 Flächennutzungsplanänderung Nr. 09, E. - Erp, Windkraftkonzentrationszone; I. Beschluss über die Änderung des Plangebietes II. Beschluss über die Offenlage (209/2012) I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, den am 14.12.2010 vom Rat der Stadt Erftstadt beschlossenen Geltungsbereich (siehe auch V 486/2011) der FlächennutzungsplanÄnderung 09, E. - Erp, Windkraftkonzentrationszone, wie im Anlageplan gekennzeichnet, zu ändern (Erweiterung im Südwesten). II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung 09, E. - Erp, Windkraftkonzentrationszone als FlächennutzungsplanÄnderungsentwurf nebst Begründung und Umweltbericht, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Die V209/2012 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)