Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
12.06.2012
Erstellt
03.12.12, 12:10
Aktualisiert
03.12.12, 12:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschuss für Stadtentwicklung am 12.06.2012
17
Flächennutzungsplanänderung Nr. 09, E. - Erp, Windkraftkonzentrationszone;
I. Beschluss über die Änderung des Plangebietes
II. Beschluss über die Offenlage (209/2012)
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, den am 14.12.2010 vom Rat der Stadt
Erftstadt beschlossenen Geltungsbereich (siehe auch V 486/2011) der FlächennutzungsplanÄnderung 09, E. - Erp, Windkraftkonzentrationszone, wie im Anlageplan gekennzeichnet, zu ändern
(Erweiterung im Südwesten).
II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf der
Flächennutzungsplan-Änderung 09, E. - Erp, Windkraftkonzentrationszone als FlächennutzungsplanÄnderungsentwurf nebst Begründung und Umweltbericht, beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3 Abs. 2
BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Die V209/2012 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)