Daten
Kommune
Kall
Größe
7,0 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
26.01.10, 22:19
Aktualisiert
26.01.10, 22:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
178/2008
16.12.2008
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Kenntnisnahme
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 7
Benennung von Mitgliedern für die Gesellschafterversammlung der TES GmbH
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, für die Gesellschafterversammlung der „Tourismus Entwicklungsund Service-Gesellschaft im Kreis Euskirchen mbH“ neben dem Bürgermeister folgende
Personen zu benennen:
1.
2.
______________________________
______________________________
Sachdarstellung:
Gemäß § 8 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages ist jeder Gesellschafter der TES GmbH
berechtigt, drei Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.
Gemäß § 113 Abs. 2 GO muss der Bürgermeister dazu zählen, wenn mehr als 1 Vertreter benannt werden soll. Die Bestellung der übrigen 2 Vertreter erfolgt nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 50 Abs. 3 und 4 GO).