Daten
Kommune
Kall
Größe
23 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
26.01.10, 22:19
Aktualisiert
26.01.10, 22:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
173/2008
16.12.2008
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 8
28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall
(Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes Kall I)
a) Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB
b) Einleitung der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 9.12.2008
- TOP 3 - beschließt der Rat die Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1
Abs. 8 BauGB.
b)
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB - frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung - und gem. § 4 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - durchzuführen.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wird durch den als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser
Plan ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Das im Alten Industrie- und Gewerbegebiet, Daimlerstraße, ansässige Großhandelsunternehmen mit zugehörigen Logistikflächen, Hochregallagern und Verwaltungsgebäuden
beantragt mit Schreiben vom 11. September 2008, zur Sicherung einer künftigen Weiterentwicklungsmöglichkeit ihres Unternehmens den Flächennutzungsplan der Gemeinde
Kall durch Darstellung weiterer gewerblicher Bauflächen in südöstlicher Richtung entsprechend zu ändern.
Vorlagen-Nr. 173/2008
Seite 2
Im Rahmen der Vorabstimmung des Vorentwurfes zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall mit der Bezirksregierung Köln und dem Kreis Euskirchen wurde seitens der Vertreter der Bezirksregierung Köln vorgeschlagen, die gewerblichen Erweiterungsflächen in diesem Bereich vorweg als separates Änderungsverfahren
abzuwickeln, da es sich hier um eine Fläche handelt, die nur als vorhabenbezogene
Entwicklungsmöglichkeit für das vorgenannte Unternehmen landesplanerisch mit getragen wird.
Die Verwaltung hat bereits mit Anfrage vom 23.03.2005 für eine Teilfläche von ca. 2,8 ha
(Anlage 2) einen Antrag nach § 32 LPlG (landesplanerische Anfrage) bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Mit Verfügung vom 11. Juli 2005 wurde bestätigt, dass unter der
Voraussetzung, dass im Rahmen einer FFH-Vorprüfung auf FNP-Ebene der Nachweis
zu erbringen ist, dass mit der Erweiterung keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzziele des FFH-Gebietes (Umgebungsschutz) verbunden ist, keine landesplanerischen
Bedenken gegen die vorgelegte Planung bestehen.
Ergänzend zum vorgenannten Antrag hat die Verwaltung nunmehr für die restliche Fläche von insgesamt 4,2 ha bei der Bezirksregierung Köln im Rahmen eines Antrages
nach § 32 LPlG die Darstellung als gewerbliche Baufläche beantragt. Die landesplanerische Bestätigung für die ergänzende Fläche liegt noch nicht vor.
Da der FNP-Änderungsbereich an das FFH-Gebiet „Tanzberg“ angrenzt, ist wie von der
Bezirksregierung vorgegeben, eine FFH-Vorprüfung notwendig. Im Rahmen dieser Vorprüfung ist zu untersuchen, ob erhebliche Beeinträchtigungen auf das angrenzende
Schutzgebiet durch die geplanten Vorhaben auszuschließen sind bzw. welche Schutzmaßnahmen bei der weiteren Planung zu beachten sind, die eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgebietes verhindern.
Die Voruntersuchung hinsichtlich der FFH-Verträglichkeit ist bereits erfolgt.
Zusammenfassend kann nach dem Ergebnis des Gutachtens und in Abstimmung mit der
Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen festgehalten werden, dass eine
erhebliche Beeinträchtigung der Schutzziele des angrenzenden FFH-Gebietes ausgeschlossen werden kann, sofern bei der weiteren Planung u.a. ein Pufferstreifen im Westen und eine extensiv gepflegte Biotopverbundstruktur am südlichen Plangebietsrand
vorgesehen wird. Es bestehen aus dieser Sicht also keine grundsätzlichen Bedenken der
Unteren Landschaftsbehörde gegen die Planung.
Die geplante Flächennutzungsplanänderung bzw. die Ergebnisse der FFH-Vorprüfung
werden in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 9.12.2008 TOP 3 - vorberaten und durch das Planungsbüro detailliert vorgestellt.
Eine Verkleinerung der FNP-Änderung und der Begründung sowie die FFH-Vorprüfung
waren der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.
Vorlagen-Nr. 173/2008
Seite 3
Vorlagen-Nr. 173/2008
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
173/2008
09.12.2008
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall
(Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes Kall I)
a) Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB
b) Einleitung der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Aufstellung der
28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall gem. § 2 Abs. 1
BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zu beschließen
b)
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB - frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung - und gem. § 4 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - durchzuführen.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wird durch den als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser
Plan ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Das im Alten Industrie- und Gewerbegebiet, Daimlerstraße, ansässige Großhandelsunternehmen mit zugehörigen Logistikflächen, Hochregallagern und Verwaltungsgebäuden
beantragt mit Schreiben vom 11. September 2008, zur Sicherung einer künftigen Weiterentwicklungsmöglichkeit ihres Unternehmens den Flächennutzungsplan der Gemeinde
Kall durch Darstellung weiterer gewerblicher Bauflächen in südöstlicher Richtung entsprechend zu ändern.
Vorlagen-Nr. 173/2008
Seite 5
Vorlagen-Nr. 173/2008
Seite 6
Im Rahmen der Vorabstimmung des Vorentwurfes zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall mit der Bezirksregierung Köln und dem Kreis Euskirchen wurde seitens der Vertreter der Bezirksregierung Köln vorgeschlagen, die gewerblichen Erweiterungsflächen in diesem Bereich vorweg als separates Änderungsverfahren
abzuwickeln, da es sich hier um eine Fläche handelt, die nur als vorhabenbezogene
Entwicklungsmöglichkeit für das vorgenannte Unternehmen landesplanerisch mit getragen wird.
Die Verwaltung hat bereits mit Anfrage vom 23.03.2005 für eine Teilfläche von ca. 2,8 ha
(Anlage 2) einen Antrag nach § 32 LPlG (landesplanerische Anfrage) bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Mit Verfügung vom 11. Juli 2005 wurde bestätigt, dass unter der
Voraussetzung, dass im Rahmen einer FFH-Vorprüfung auf FNP-Ebene der Nachweis
zu erbringen ist, dass mit der Erweiterung keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzziele des FFH-Gebietes (Umgebungsschutz) verbunden ist, keine landesplanerischen
Bedenken gegen die vorgelegte Planung bestehen.
Ergänzend zum vorgenannten Antrag hat die Verwaltung nunmehr für die restliche Fläche von insgesamt 4,2 ha bei der Bezirksregierung Köln im Rahmen eines Antrages
nach § 32 LPlG die Darstellung als gewerbliche Baufläche beantragt. Die landesplanerische Bestätigung für die ergänzende Fläche liegt noch nicht vor.
Da der FNP-Änderungsbereich an das FFH-Gebiet „Tanzberg“ angrenzt, ist wie von der
Bezirksregierung vorgegeben, eine FFH-Vorprüfung notwendig. Im Rahmen dieser Vorprüfung ist zu untersuchen, ob erhebliche Beeinträchtigungen auf das angrenzende
Schutzgebiet durch die geplanten Vorhaben auszuschließen sind bzw. welche Schutzmaßnahmen bei der weiteren Planung zu beachten sind, die eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgebietes verhindern.
Die Voruntersuchung hinsichtlich der FFH-Verträglichkeit ist bereits erfolgt.
Zusammenfassend kann nach dem Ergebnis des Gutachtens und in Abstimmung mit der
Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen festgehalten werden, dass eine
erhebliche Beeinträchtigung der Schutzziele des angrenzenden FFH-Gebietes ausgeschlossen werden kann, sofern bei der weiteren Planung u.a. ein Pufferstreifen im Westen und eine extensiv gepflegte Biotopverbundstruktur am südlichen Plangebietsrand
vorgesehen wird. Es bestehen aus dieser Sicht also keine grundsätzlichen Bedenken der
Unteren Landschaftsbehörde gegen die Planung.
Die geplante Flächennutzungsplanänderung bzw. die Ergebnisse der FFH-Vorprüfung
werden in der Sitzung durch das Planungsbüro detailliert vorgestellt.
Zur Erläuterung ist eine Verkleinerung der FNP-Änderung (Anlage 3) und der Begründung (Anlage 4) sowie die FFH-Vorprüfung (Anlage 5) der Einladung zu dieser Sitzung
beigefügt.