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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall (Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes Kall I) a)Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB b)Einleitung der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
23 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
26.01.10, 22:19
Aktualisiert
26.01.10, 22:19
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall 
(Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes Kall I)
a)Beschluss zur Aufstellung gem. §  2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8  BauGB
b)Einleitung der Verfahren  gem. §  3 Abs. 1 BauGB  und § 4 Abs. 1 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall 
(Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes Kall I)
a)Beschluss zur Aufstellung gem. §  2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8  BauGB
b)Einleitung der Verfahren  gem. §  3 Abs. 1 BauGB  und § 4 Abs. 1 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall 
(Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes Kall I)
a)Beschluss zur Aufstellung gem. §  2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8  BauGB
b)Einleitung der Verfahren  gem. §  3 Abs. 1 BauGB  und § 4 Abs. 1 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall 
(Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes Kall I)
a)Beschluss zur Aufstellung gem. §  2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8  BauGB
b)Einleitung der Verfahren  gem. §  3 Abs. 1 BauGB  und § 4 Abs. 1 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall 
(Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes Kall I)
a)Beschluss zur Aufstellung gem. §  2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8  BauGB
b)Einleitung der Verfahren  gem. §  3 Abs. 1 BauGB  und § 4 Abs. 1 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall 
(Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes Kall I)
a)Beschluss zur Aufstellung gem. §  2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8  BauGB
b)Einleitung der Verfahren  gem. §  3 Abs. 1 BauGB  und § 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 173/2008 16.12.2008 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 8 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall (Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes Kall I) a) Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB b) Einleitung der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: a) Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 9.12.2008 - TOP 3 - beschließt der Rat die Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB. b) Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - und gem. § 4 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - durchzuführen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wird durch den als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse. Sachdarstellung: Das im Alten Industrie- und Gewerbegebiet, Daimlerstraße, ansässige Großhandelsunternehmen mit zugehörigen Logistikflächen, Hochregallagern und Verwaltungsgebäuden beantragt mit Schreiben vom 11. September 2008, zur Sicherung einer künftigen Weiterentwicklungsmöglichkeit ihres Unternehmens den Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall durch Darstellung weiterer gewerblicher Bauflächen in südöstlicher Richtung entsprechend zu ändern. Vorlagen-Nr. 173/2008 Seite 2 Im Rahmen der Vorabstimmung des Vorentwurfes zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall mit der Bezirksregierung Köln und dem Kreis Euskirchen wurde seitens der Vertreter der Bezirksregierung Köln vorgeschlagen, die gewerblichen Erweiterungsflächen in diesem Bereich vorweg als separates Änderungsverfahren abzuwickeln, da es sich hier um eine Fläche handelt, die nur als vorhabenbezogene Entwicklungsmöglichkeit für das vorgenannte Unternehmen landesplanerisch mit getragen wird. Die Verwaltung hat bereits mit Anfrage vom 23.03.2005 für eine Teilfläche von ca. 2,8 ha (Anlage 2) einen Antrag nach § 32 LPlG (landesplanerische Anfrage) bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Mit Verfügung vom 11. Juli 2005 wurde bestätigt, dass unter der Voraussetzung, dass im Rahmen einer FFH-Vorprüfung auf FNP-Ebene der Nachweis zu erbringen ist, dass mit der Erweiterung keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzziele des FFH-Gebietes (Umgebungsschutz) verbunden ist, keine landesplanerischen Bedenken gegen die vorgelegte Planung bestehen. Ergänzend zum vorgenannten Antrag hat die Verwaltung nunmehr für die restliche Fläche von insgesamt 4,2 ha bei der Bezirksregierung Köln im Rahmen eines Antrages nach § 32 LPlG die Darstellung als gewerbliche Baufläche beantragt. Die landesplanerische Bestätigung für die ergänzende Fläche liegt noch nicht vor. Da der FNP-Änderungsbereich an das FFH-Gebiet „Tanzberg“ angrenzt, ist wie von der Bezirksregierung vorgegeben, eine FFH-Vorprüfung notwendig. Im Rahmen dieser Vorprüfung ist zu untersuchen, ob erhebliche Beeinträchtigungen auf das angrenzende Schutzgebiet durch die geplanten Vorhaben auszuschließen sind bzw. welche Schutzmaßnahmen bei der weiteren Planung zu beachten sind, die eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgebietes verhindern. Die Voruntersuchung hinsichtlich der FFH-Verträglichkeit ist bereits erfolgt. Zusammenfassend kann nach dem Ergebnis des Gutachtens und in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen festgehalten werden, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzziele des angrenzenden FFH-Gebietes ausgeschlossen werden kann, sofern bei der weiteren Planung u.a. ein Pufferstreifen im Westen und eine extensiv gepflegte Biotopverbundstruktur am südlichen Plangebietsrand vorgesehen wird. Es bestehen aus dieser Sicht also keine grundsätzlichen Bedenken der Unteren Landschaftsbehörde gegen die Planung. Die geplante Flächennutzungsplanänderung bzw. die Ergebnisse der FFH-Vorprüfung werden in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 9.12.2008 TOP 3 - vorberaten und durch das Planungsbüro detailliert vorgestellt. Eine Verkleinerung der FNP-Änderung und der Begründung sowie die FFH-Vorprüfung waren der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Vorlagen-Nr. 173/2008 Seite 3 Vorlagen-Nr. 173/2008 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 173/2008 09.12.2008 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall (Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes Kall I) a) Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB b) Einleitung der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zu beschließen b) Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - und gem. § 4 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - durchzuführen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wird durch den als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse. Sachdarstellung: Das im Alten Industrie- und Gewerbegebiet, Daimlerstraße, ansässige Großhandelsunternehmen mit zugehörigen Logistikflächen, Hochregallagern und Verwaltungsgebäuden beantragt mit Schreiben vom 11. September 2008, zur Sicherung einer künftigen Weiterentwicklungsmöglichkeit ihres Unternehmens den Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall durch Darstellung weiterer gewerblicher Bauflächen in südöstlicher Richtung entsprechend zu ändern. Vorlagen-Nr. 173/2008 Seite 5 Vorlagen-Nr. 173/2008 Seite 6 Im Rahmen der Vorabstimmung des Vorentwurfes zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall mit der Bezirksregierung Köln und dem Kreis Euskirchen wurde seitens der Vertreter der Bezirksregierung Köln vorgeschlagen, die gewerblichen Erweiterungsflächen in diesem Bereich vorweg als separates Änderungsverfahren abzuwickeln, da es sich hier um eine Fläche handelt, die nur als vorhabenbezogene Entwicklungsmöglichkeit für das vorgenannte Unternehmen landesplanerisch mit getragen wird. Die Verwaltung hat bereits mit Anfrage vom 23.03.2005 für eine Teilfläche von ca. 2,8 ha (Anlage 2) einen Antrag nach § 32 LPlG (landesplanerische Anfrage) bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Mit Verfügung vom 11. Juli 2005 wurde bestätigt, dass unter der Voraussetzung, dass im Rahmen einer FFH-Vorprüfung auf FNP-Ebene der Nachweis zu erbringen ist, dass mit der Erweiterung keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzziele des FFH-Gebietes (Umgebungsschutz) verbunden ist, keine landesplanerischen Bedenken gegen die vorgelegte Planung bestehen. Ergänzend zum vorgenannten Antrag hat die Verwaltung nunmehr für die restliche Fläche von insgesamt 4,2 ha bei der Bezirksregierung Köln im Rahmen eines Antrages nach § 32 LPlG die Darstellung als gewerbliche Baufläche beantragt. Die landesplanerische Bestätigung für die ergänzende Fläche liegt noch nicht vor. Da der FNP-Änderungsbereich an das FFH-Gebiet „Tanzberg“ angrenzt, ist wie von der Bezirksregierung vorgegeben, eine FFH-Vorprüfung notwendig. Im Rahmen dieser Vorprüfung ist zu untersuchen, ob erhebliche Beeinträchtigungen auf das angrenzende Schutzgebiet durch die geplanten Vorhaben auszuschließen sind bzw. welche Schutzmaßnahmen bei der weiteren Planung zu beachten sind, die eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgebietes verhindern. Die Voruntersuchung hinsichtlich der FFH-Verträglichkeit ist bereits erfolgt. Zusammenfassend kann nach dem Ergebnis des Gutachtens und in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen festgehalten werden, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzziele des angrenzenden FFH-Gebietes ausgeschlossen werden kann, sofern bei der weiteren Planung u.a. ein Pufferstreifen im Westen und eine extensiv gepflegte Biotopverbundstruktur am südlichen Plangebietsrand vorgesehen wird. Es bestehen aus dieser Sicht also keine grundsätzlichen Bedenken der Unteren Landschaftsbehörde gegen die Planung. Die geplante Flächennutzungsplanänderung bzw. die Ergebnisse der FFH-Vorprüfung werden in der Sitzung durch das Planungsbüro detailliert vorgestellt. Zur Erläuterung ist eine Verkleinerung der FNP-Änderung (Anlage 3) und der Begründung (Anlage 4) sowie die FFH-Vorprüfung (Anlage 5) der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.