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Beschlusstext (Ausnahmen vom Einstellungsstopp für die städtischen Kindertagesstätten zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen U3-Platz)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
47 kB
Datum
06.02.2013
Erstellt
07.03.13, 06:08
Aktualisiert
07.03.13, 06:08
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Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.02.2013 16 Ausnahmen vom Einstellungsstopp für die städtischen Kindertagesstätten zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen U3-Platz 18/2013 Zur unbefristeten Besetzung der im Folgenden aufgeführten Fach- und Ergänzungskraftstunden für die städtischen Kindertagesstätten wird gemäß Jugendhilfeplanung die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen  zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen U3-Platz,  der Erweiterung der Gymnicher Kindertagesstätte um eine Außengruppe sowie  einer Personalstundenanpassung an eine erweiterte Stundenbuchung in Lechenich-Süd: Kindertagesstätte Einstellungstermin Budgetstunden gem. KiBiz FK EK 99 36 Blessem 01.10.2013 Dirmerzheim 06.03.2013 Friesheim 01.09.2013 56 69 Gymnich 01.09.2013 96 64 Köttingen 01.04.2014 155 179 Lechenich-Nord 01.10.2013 37 Lechenich-Süd 01.09.2013 28, davon 16 für U3 37, davon 26 für U3 Liblar, Theodor-Heuss-Str. 01.09.2013 38,5 74 23 Die Fachkraftstunden werden nach S6 TV SuE und die Ergänzungskraftstunden nach S3 TV SuE vergütet. Gleichzeitig wird die Ermächtigung erteilt, die bei internen Bewerbungen in Folge auftretende Vakanzen nachzubesetzen. In diesem Zusammenhang ist eine erneute Ausnahme vom Einstellungsstopp nicht erforderlich. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 06.02.2013 Seite 2