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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB hier:Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
03.12.09, 09:08
Aktualisiert
03.12.09, 09:08
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1.  Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 21 „Niederscheven“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier:Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a  Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2  BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (1.  Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 21 „Niederscheven“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier:Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a  Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2  BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 147/2009 24.11.2009 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch Euro TOP 8 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: Dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ einschließlich Begründung wird zugestimmt. Die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ einschließlich Begründung wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 19. März 2009 - Punkt 4 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 21 „Niederscheven“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Bebauungsplanänderung soll gem. § 13 a BauGB (2007) im sog. „beschleunigten Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Vorlagen-Nr. 147/2009 Seite 2 Anlass der Änderung ist ein Antrag des Erschließers des Baugebietes „Niederscheven“ vom 21.10.2008 die Grundstücke Gemarkung Wallenthal, Flur 31, Flurstücke 176 und 177, die im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 21 „Niederscheven“ als „Private Grünfläche“ bzw. als „Fläche für die Abwasserbeseitigung, hier: Rückhaltung von Niederschlagswasser“ ausgewiesen sind, einer baulichen Nutzung zu Wohnzwecken zuzuführen. Hierfür ist es erforderlich, dass der Bebauungsplan entsprechend geändert wird. Gleichzeitig hat der Rat der Gemeinde Kall in der vorgenannten Sitzung die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB beschlossen. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ wurde in der Zeit vom 04. 05. bis einschließlich 18.05.2009 unterrichtet. Das Planungsbüro bzw. die Verwaltung wird den Entwurf zur öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 21 „Niederscheven“ in der Sitzung vorstellen. Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung der Bebauungsplanänderung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) entnommen werden.