Daten
Kommune
Kall
Größe
14 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
03.12.09, 09:08
Aktualisiert
03.12.09, 09:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
147/2009
24.11.2009
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 8
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB
hier:
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in
Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2
BauGB
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ einschließlich Begründung wird zugestimmt.
Die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ einschließlich Begründung wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit
§ 13 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig bestimmt. Dieser
Plan ist Bestandteil der Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 19. März 2009 - Punkt 4 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Kall Nr. 21 „Niederscheven“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Bebauungsplanänderung soll gem. § 13 a BauGB (2007) im sog. „beschleunigten
Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Vorlagen-Nr. 147/2009
Seite 2
Anlass der Änderung ist ein Antrag des Erschließers des Baugebietes „Niederscheven“
vom 21.10.2008 die Grundstücke Gemarkung Wallenthal, Flur 31, Flurstücke 176 und
177, die im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 21 „Niederscheven“ als „Private
Grünfläche“ bzw. als „Fläche für die Abwasserbeseitigung, hier: Rückhaltung von Niederschlagswasser“ ausgewiesen sind, einer baulichen Nutzung zu Wohnzwecken zuzuführen. Hierfür ist es erforderlich, dass der Bebauungsplan entsprechend geändert wird.
Gleichzeitig hat der Rat der Gemeinde Kall in der vorgenannten Sitzung die Beteiligung
der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB beschlossen.
Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Niederscheven“ wurde in der Zeit vom 04. 05.
bis einschließlich 18.05.2009 unterrichtet.
Das Planungsbüro bzw. die Verwaltung wird den Entwurf zur öffentlichen Auslegung der
1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 21 „Niederscheven“ in der Sitzung vorstellen.
Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung der Bebauungsplanänderung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) entnommen werden.