Daten
Kommune
Kall
Größe
17 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
29.01.10, 08:08
Aktualisiert
29.01.10, 08:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
182/2009
15.12.2009
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 10
Festsetzung der Gebühren für kostenrechnende Einrichtungen ab
01.01.2010
10.1
Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung"
- 8. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Kall -
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.12.2009 – TOP 2.1 –
beschließt der Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2010 für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ die beigefügte 8. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall zu erlassen.
Sachdarstellung:
Am 17.11.2009 hat der Rat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die 8.
Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde
Kall beschlossen. Die Satzungsänderung stand unter dem Vorbehalt „es sei denn, der
Kreis Euskirchen führt die angekündigte Gebührenerhöhung von 4 % nicht durch“.
Inzwischen hat der Kreis mitgeteilt, dass die angekündigte Gebührenerhöhung nicht
durchgeführt wird. Im Bereich „Sperrmüll“ erfolgt sogar eine Gebührensenkung von
177,40 €/to auf 131,-- €/to. Die Gebühren für Hausmüll und Biomüll werden allerdings
nicht gesenkt.
Vorlagen-Nr. 182/2009
Seite 2
Aufgrund der vorstehenden Änderungen ergibt sich für die Gemeinde Kall eine Kosteneinsparung von 49.000,-- €. Die in der bisherigen Gebührenkalkulation für 2010 ausgewiesene Deckungslücke von 110.053,36 € reduziert sich dadurch auf 61.053,36 €. Entsprechend geringer fällt die erforderliche Gebührenerhöhung aus. Die Gebührenerhöhung wird damit im Wesentlichen nur noch durch das Defizit des Jahres 2008 verursacht.
Eine überarbeitete Gebührenkalkulation ist beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist ein Entwurf
der Änderungssatzung.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
15.12.2009 - TOP 2.1 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Vorlagen-Nr. 182/2009
Seite 3
Vorlagen-Nr. 182/2009
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
182/2009
15.12.2009
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2
2.1
Festsetzung der Gebühren für kostenrechnende Einrichtungen ab
01.01.2010
Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung"
- 8. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung
in der Gemeinde Kall -
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation
2010 für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ die von der Verwaltung
vorgelegte 8. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in
der Gemeinde Kall zu erlassen.
Sachdarstellung:
Am 17.11.2009 hat der Rat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die 8.
Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde
Kall beschlossen. Die Satzungsänderung stand unter dem Vorbehalt „es sei denn, der
Kreis Euskirchen führt die angekündigte Gebührenerhöhung von 4 % nicht durch“.
Inzwischen hat der Kreis mitgeteilt, dass die angekündigte Gebührenerhöhung nicht
durchgeführt wird. Im Bereich „Sperrmüll“ erfolgt sogar eine Gebührensenkung von
177,40 €/to auf 131,-- €/to. Die Gebühren für Hausmüll und Biomüll werden allerdings
nicht gesenkt.
Vorlagen-Nr. 182/2009
Seite 5
Aufgrund der vorstehenden Änderungen ergibt sich für die Gemeinde Kall eine Kosteneinsparung von 49.000,-- €. Die in der bisherigen Gebührenkalkulation für 2010 ausgewiesene Deckungslücke von 110.053,36 € reduziert sich dadurch auf 61.053,36 €. Entsprechend geringer fällt die erforderliche Gebührenerhöhung aus. Die Gebührenerhöhung wird damit im Wesentlichen nur noch durch das Defizit des Jahres 2008 verursacht.
Eine überarbeitete Gebührenkalkulation ist beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist ein Entwurf
der Änderungssatzung.