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Allgemeine Vorlage (Anlage zu Vorlage 182/2009)

Daten

Kommune
Kall
Größe
8,9 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
29.01.10, 08:08
Aktualisiert
29.01.10, 08:08
Allgemeine Vorlage (Anlage zu  Vorlage 182/2009) Allgemeine Vorlage (Anlage zu  Vorlage 182/2009)

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Inhalt der Datei

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall - 8. Änderungssatzung - vom _______________ Auf Grund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S.666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV.NRW. S. 380) - SGV.NRW. 2023 -, der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW. S.712), zuletzt geändert am 30.06.2009 (GV.NRW. S. 394) - SGV.NRW. 610 -, des § 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Juni 1988 (GV.NRW. S. 250), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.05.2008 (GV.NRW. S. 460) - SGV.NRW. 74 -, in Verbindung mit § 21 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall vom 15.03.1996 in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 15. Dezember 2009 folgende Satzung beschlossen. Artikel I Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall vom 18.12.1995 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 11.11.2008 wird wie folgt geändert: § 3 Abs. 4, 6, und 7 erhalten folgende Fassung: „(4) Es werden folgende Gebühren festgesetzt: a) Volumengebühr für den 120 l-Abfallbehälter - Restmüll - ohne Biotonne b) Volumengebühr für den 120 l-Abfallbehälter - Restmüll - mit Biotonne c) Volumengebühr für den 240 l-Abfallbehälter - Restmüll - ohne Biotonne d) Volumengebühr für den 240 l-Abfallbehälter - Restmüll - mit Biotonne e) Gebühr pro Person bzw. EGW - ohne Biotonne f) Gebühr pro Person bzw. EGW - mit Biotonne jährlich jährlich jährlich jährlich jährlich jährlich 57,00 Euro 72,00 Euro 74,00 Euro 88,00 Euro 43,00 Euro 48,00 Euro -2- (6) Für zusätzlich gewünschten Gefäßraum werden folgende Gebühren festgesetzt: a) für den 120 l-Abfallbehälter - Restmüll b) für den 240 l-Abfallbehälter - Restmüll c) bei Verwendung eines 240 l-Abfallbehälters - Restmüll statt eines nur erforderlichen 120 l-Behälters - ohne Biotonne - mit Biotonne jährlich 229,00 Euro jährlich 418,00 Euro jährlich 189,00 Euro jährlich 208,00 Euro (7) Für einen Großraumbehälter - Restmüll - (1.100 l) wird die jährliche Benutzungsgebühr auf 2.979,00 Euro festgesetzt. Artikel II Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2010 in Kraft.