Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für den Neubau eines Taubenschlages auf dem Grundstück Gemarkung Keldenich, Flur 1, Flurstück 230, gelegen in Keldenich, Lourdesstraße 18)

Daten

Kommune
Kall
Größe
12 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
26.01.10, 22:19
Aktualisiert
26.01.10, 22:19
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für den Neubau eines Taubenschlages auf dem Grundstück Gemarkung Keldenich, Flur 1, Flurstück 230, gelegen in Keldenich, Lourdesstraße 18) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für den Neubau eines Taubenschlages auf dem Grundstück Gemarkung Keldenich, Flur 1, Flurstück 230, gelegen in Keldenich, Lourdesstraße 18)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 154/2008 04.11.2008 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen Bauantrag für den Neubau eines Taubenschlages auf dem Grundstück Gemarkung Keldenich, Flur 1, Flurstück 230, gelegen in Keldenich, Lourdesstraße 18 Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB erklärt, wenn das Bauvorhaben immissionsschutzrechtlich zulässig ist. Sachdarstellung: Die Antragsteller beabsichtigen, auf dem Grundstück Gemarkung Keldenich, Flur 1, Flurstück 230, gelegen in Keldenich, Lourdesstraße 18, einen Taubenschlag in Holzbauweise zu errichten. Die äußere Gestaltung soll der vorhandenen umliegenden Bebauung angepasst werden. Die Taubenhaltung wird auf maximal 50 Tiere reduziert, einschließlich der Nachzucht. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Keldenich „Untere Frankenstraße“. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die Art der baulichen Nutzung bestimmt als allgemeines Wohngebiet. Die Antragsteller haben bereits im Jahre 2001 einen Antrag auf Errichtung eines Taubenschlages auf dem o.a. Grundstück gestellt. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 06.05.2002 abgelehnt. Vorlagen-Nr. 154/2008 Seite 2 Das Staatliche Umweltamt hatte im Jahre 2002 Bedenken gegen die Erteilung einer Baugenehmigung in der seinerzeit beantragten Größe aus immissionsschutzrechtlichen Gründen erhoben, da hier mit Beeinträchtigungen der Nachbarschaft zu rechnen ist. Es wurde allerdings darauf hingewiesen, dass gemäß Gerichtsentscheidungen der mittleren und oberen Instanzen Taubenhaltungen mit maximal 50 Tieren im allgemeinen Wohngebiet zulässig sein können, wenn die örtlichen Gegebenheiten so sind, dass nicht mit Beeinträchtigungen der Nachbarschaft zu rechnen ist. Des Weiteren war der Standort innerhalb einer im Bebauungsplan festgesetzten Grünfläche nicht zulässig. Die Antragsteller haben nunmehr eine Umplanung des Standortes sowie eine Reduzierung der Tauben auf max. 50 einschl. Nachzucht vorgenommen. Zur erneuten immissionsschutzrechtlichen Beurteilung werden die nunmehr eingereichten Bauvorlagen der Immissionsschutzbehörde des Kreises Euskirchen vorgelegt. Auszüge aus den Bauvorlagen werden zur Erläuterung des Bauvorhabens der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.