Daten
Kommune
Bedburg
Größe
8,4 kB
Datum
03.12.2013
Erstellt
24.01.14, 18:07
Aktualisiert
24.01.14, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 32. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 03.12.2013.
Sitzungsbeginn:
18:15 Uhr
Sitzungsende:
19:45 Uhr
TOP
Betreff
3
Weitere Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen in Bedburg
- Ergebnis der verbindlichen Elternbefragung
- Beschlussfassung über Sekundarschuleinführung
Bürgermeister Koerdt weist darauf hin, dass er sich bezogen auf die vorherigen Beratungen auch
hier seiner Stimme enthalten wird. Nach kurzer Diskussion spricht sich der Rat der Stadt Bedburg
für folgenden Beschlussvorschlag aus:
Beschluss:
Der Rat beschließt auf einstimmige Empfehlung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses
vom 02.12.2013, das Verfahren zur Errichtung einer Sekundarschule in Bedburg weiter zu
verfolgen und die hierzu erforderlichen, nachfolgend aufgezeigten Beschlüsse zu fassen:
1. Die Sekundarschule wird zum Schuljahresbeginn 2014/ 15 - 01.08.2014 - sukzessive
aufbauend als vierzügige Schule mit teilintegrierter Organisationsform errichtet.
2. Mit Errichtung der Sekundarschule zum Schuljahresbeginn 2014/ 15 laufen die Arnold-vonHarff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg und die städtische Realschule Bedburg
sukzessive aus; die Auflösung erfolgt zum Schuljahresende 2018/ 19.
3. Die Schulkonferenzen der Hauptschule und Realschule sind nach § 75 Nr. 1 SchulG beteiligt
worden; die Schulkonferenzbeschlüsse werden zur Kenntnis genommen.
4. Die Sekundarschule startet in den Räumlichkeiten des Schulzentrums Bedburg.
5. Dem
pädagogischen
Konzept
der
Sekundarschule,
der
anlassbezogenen
Schulentwicklungsplanung, der Kooperationsvereinbarung Sekundarschule/ Gymnasium und
dem Raumkonzept laut Schulentwicklungsplanung zur Sekundarschule wird zugestimmt. Die
Stadt Bedburg verpflichtet sich, die notwendigen räumlichen und sächlichen Voraussetzungen
für die Unterbringung der Sekundarschule zu schaffen bzw. bereit zu stellen und ggfs.
notwendige Mittel für Investitionen und Anschaffungen in den jeweiligen Haushaltsjahren
beginnend ab dem Haushaltsjahr 2014, bereit zu stellen.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag zur Errichtung der Sekundarschule bei der
Bezirksregierung Köln bis zum 13.12.2013 zu stellen
7. Die Beschlüsse zu den Ziff. 1. bis 7. stehen unter dem Vorbehalt, dass die erforderliche
Anmeldezahl von 75 Schülern bei der verbindlichen Anmeldung im Frühjahr 2014 erreicht und
die schulfachliche Genehmigung durch das Land NRW erteilt wird.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 03.12.2013
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