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Ratsvorlage (1.1Schulentwicklungsplanung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
10 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
08.01.10, 21:38
Aktualisiert
08.01.10, 21:38
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 189/2009 15.12.2009 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Kenntnisnahme Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch Euro Tischvorlage TOP 1 1.1 Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen Schulentwicklungsplanung Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage des Ratsherrn Vermöhlen zum Stand der Schulentwicklungsplanung zur Kenntnis. Sachdarstellung: Ratsherr Vermöhlen hat mit beiliegender E-Mail vom 15.12.2009 eine Anfrage zum Sachstand Schulentwicklungsplan gestellt. Hierzu wird von der Verwaltung wie folgt Stellung genommen: Zur Chronologie: 13.11.2006 20.11.2006 07.12.2006 März 2007 14.11.2007 11.03.2008 13.03.2008 26.06.2008 14.08.2008 11.05.2009 Schriftliche Anregung der Bezirksregierung Köln, im Südkreis einen gemeinsamen Schulentwicklungsplan (SEP) aufzustellen erste Besprechung der Bürgermeister in Nettersheim Beschluss des Schulausschusses, Mittel im Haushalt 2007 bereitzustellen Auftragsvergabe an die Gruppe „Bildung und Region, Bonn“ durch die Gemeinde Nettersheim im Auftrage aller beteiligten Kommunen Termin der Bürgermeister mit dem Planer in Nettersheim Sachstandsbericht im Schulausschuss über die Teile I und II des SEP weiterer Termin der Bürgermeister mit dem Planer in Nettersheim Termin der Bürgermeister mit dem Regierungspräsidenten in Kall weiterer Termin der Bürgermeister mit dem Planer in Kall weiterer Termin der Bürgermeister mit dem Regierungspräsidenten in Nettersheim Vorlagen-Nr. 189/2009 Seite 2 Zur Rechtslage: Gemäß § 80 Schulgesetz sind die Gemeinden zur Schulentwicklungsplanung, ggf. zu einer gemeinsamen Schulentwicklungsplanung, verpflichtet. Die Gemeinden können dabei die Hilfe eines Planers in Anspruch nehmen. Dieser Planer erarbeitet ein Konzept (kein Gutachten). Bei einem gemeinsamen SEP müssen alle beteiligten Kommunen (zumindest die Bürgermeister) dem Konzept zustimmen, damit das Konzept zum „Entwurf“ werden kann. Dieser Entwurf ist dann in den politischen Gremien der beteiligten Kommunen zu beraten und bedarf der Zustimmung aller beteiligten Kommunen. Der zum SEP gewordene Entwurf ist Voraussetzung für die Errichtung neuer Schulen (z.B. von Verbundschulen). Zum Sachstand: Der Planer hat in Abstimmung mit den Bürgermeistern einen Vorschlag zur Neuordnung der Sekundarstufe I ins Konzept geschrieben. Diesem Vorschlag wurde jedoch nicht von allen Bürgermeistern zugestimmt. Zudem entspricht dieser Vorschlag nicht der derzeitigen Rechtslage. Der Regierungspräsident hatte seine Hilfe angeboten, um „ über die schulrechtlichen Möglichkeiten einer notwendigen Neuordnung des Schulwesens zu informieren“. Die gemeinsame (regionale) Schulentwicklungsplanung wurde dabei als bisher einzigartig und als sehr positiv angesehen. Der Regierungspräsident hat daher eine begleitende Beratung und auch eine Moderation angeboten. Zur Ausübung dieser Moderation wurde dem Regierungspräsidenten das vorliegende „Konzept“ (dem noch nicht alle Bürgermeister zugestimmt haben) zugeleitet. Ein „Entwurf“ liegt dem Regierungspräsidenten nicht vor, da es einen Entwurf noch nicht gibt. Die von der Gemeinde Kall gewünschte Lösung einer Verbundschule in Kall kann nur realisiert werden, wenn die Nachbarkommunen zustimmen und der Regierungspräsident sich beim Ministerium dafür einsetzt, dass Verbundschulen im Südkreis Euskirchen generell im Rahmen eines Schulversuchs zu erleichterten Voraussetzungen zugelassen werden.