Daten
Kommune
Kall
Größe
10 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
08.01.10, 21:38
Aktualisiert
08.01.10, 21:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
189/2009
15.12.2009
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Kenntnisnahme
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
Tischvorlage
TOP 1
1.1
Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen
Schulentwicklungsplanung
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage des Ratsherrn Vermöhlen
zum Stand der Schulentwicklungsplanung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Ratsherr Vermöhlen hat mit beiliegender E-Mail vom 15.12.2009 eine Anfrage zum
Sachstand Schulentwicklungsplan gestellt. Hierzu wird von der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:
Zur Chronologie:
13.11.2006
20.11.2006
07.12.2006
März 2007
14.11.2007
11.03.2008
13.03.2008
26.06.2008
14.08.2008
11.05.2009
Schriftliche Anregung der Bezirksregierung Köln, im Südkreis einen gemeinsamen Schulentwicklungsplan (SEP) aufzustellen
erste Besprechung der Bürgermeister in Nettersheim
Beschluss des Schulausschusses, Mittel im Haushalt 2007 bereitzustellen
Auftragsvergabe an die Gruppe „Bildung und Region, Bonn“ durch die Gemeinde
Nettersheim im Auftrage aller beteiligten Kommunen
Termin der Bürgermeister mit dem Planer in Nettersheim
Sachstandsbericht im Schulausschuss über die Teile I und II des SEP
weiterer Termin der Bürgermeister mit dem Planer in Nettersheim
Termin der Bürgermeister mit dem Regierungspräsidenten in Kall
weiterer Termin der Bürgermeister mit dem Planer in Kall
weiterer Termin der Bürgermeister mit dem Regierungspräsidenten in Nettersheim
Vorlagen-Nr. 189/2009
Seite 2
Zur Rechtslage:
Gemäß § 80 Schulgesetz sind die Gemeinden zur Schulentwicklungsplanung, ggf. zu
einer gemeinsamen Schulentwicklungsplanung, verpflichtet.
Die Gemeinden können dabei die Hilfe eines Planers in Anspruch nehmen. Dieser Planer erarbeitet ein Konzept (kein Gutachten). Bei einem gemeinsamen SEP müssen alle
beteiligten Kommunen (zumindest die Bürgermeister) dem Konzept zustimmen, damit
das Konzept zum „Entwurf“ werden kann. Dieser Entwurf ist dann in den politischen
Gremien der beteiligten Kommunen zu beraten und bedarf der Zustimmung aller beteiligten Kommunen. Der zum SEP gewordene Entwurf ist Voraussetzung für die Errichtung
neuer Schulen (z.B. von Verbundschulen).
Zum Sachstand:
Der Planer hat in Abstimmung mit den Bürgermeistern einen Vorschlag zur Neuordnung
der Sekundarstufe I ins Konzept geschrieben. Diesem Vorschlag wurde jedoch nicht von
allen Bürgermeistern zugestimmt. Zudem entspricht dieser Vorschlag nicht der derzeitigen Rechtslage. Der Regierungspräsident hatte seine Hilfe angeboten, um „ über die
schulrechtlichen Möglichkeiten einer notwendigen Neuordnung des Schulwesens zu informieren“. Die gemeinsame (regionale) Schulentwicklungsplanung wurde dabei als bisher einzigartig und als sehr positiv angesehen. Der Regierungspräsident hat daher eine
begleitende Beratung und auch eine Moderation angeboten. Zur Ausübung dieser Moderation wurde dem Regierungspräsidenten das vorliegende „Konzept“ (dem noch nicht
alle Bürgermeister zugestimmt haben) zugeleitet. Ein „Entwurf“ liegt dem Regierungspräsidenten nicht vor, da es einen Entwurf noch nicht gibt. Die von der Gemeinde Kall gewünschte Lösung einer Verbundschule in Kall kann nur realisiert werden, wenn die
Nachbarkommunen zustimmen und der Regierungspräsident sich beim Ministerium dafür
einsetzt, dass Verbundschulen im Südkreis Euskirchen generell im Rahmen eines
Schulversuchs zu erleichterten Voraussetzungen zugelassen werden.