Daten
Kommune
Kall
Größe
13 kB
Datum
16.09.2008
Erstellt
26.01.10, 22:19
Aktualisiert
26.01.10, 22:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
123/2008
16.09.2008
Federführung:
zu a) Fachbereich II
zu b) Fachbereich I
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
zu a) Herr Krause
zu b) Herr Stoff
zu a) Herr Poth
zu b) Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2
Öffentlicher Personennahverkehr
a) ÖPNV-Standardentwicklung
b) Modifizierung der ÖPNV-Umlage
Beschlussvorschlag:
Zu a) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss nimmt die Mitteilungen des Kreises
Euskirchen zustimmend zur Kenntnis.
Zu b) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss stimmt der vom Kreis Euskirchen vorgeschlagenen Modifizierung der ÖPNV-Umlage grundsätzlich zu.
Der nach den Kreisumlagegrundlagen solidarisch zu verteilende Anteil der ÖPNVUmlage soll maximal 50 % betragen.
Die Modifizierung soll zum 01.01.2009 wirksam werden. Einer Verschiebung über
diesen Termin hinaus wird ausdrücklich widersprochen.
Sachdarstellung:
Zu a) Der Kreis Euskirchen hat in 2008 den ÖPNV-Standard in allen Kommunen überprüft. Diese Untersuchung hat ergeben, dass der ÖPNV in der Gemeinde Kall den
Standard weitestgehend erfüllt. Lediglich für Kall-Krekel wird eine geringfügige
Fahrtenausweitung (1 bis 2 Fahrten) im AST vorgeschlagen. Es handelt sich um
Fahrten innerhalb des Bedienungszeitfensters TaxiBus, so dass die Mehrkosten
über die ÖPNV-Umlage abgerechnet werden.
Vorlagen-Nr. 123/2008
Seite 2
Zu b) Bereits am 26.01.2006 hat die Verwaltung gegenüber der damaligen Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH die Verteilung der ÖPNV-Umlage auf die
Kommunen bemängelt. Damals bis heute werden ein Drittel der Umlage verkehrsleistungsunabhängig und zwei Drittel verkehrsleistungsabhängig verteilt.
Die verkehrsleistungsunabhängige Umlage wird dabei nach der Finanzkraft der
Kommunen verteilt, was grundsätzlich nicht zu bemängeln wäre. Zu bemängeln ist
allerdings, dass die Finanzkraft der Kommunen nicht nach den Umlagegrundlagen für die Kreisumlage ermittelt wird, sondern nach der Einwohnerdichte.
Die verkehrsleistungsabhängige Umlage wird grundsätzlich nach den Nutz-km
verteilt, was ebenfalls grundsätzlich nicht zu bemängeln wäre. Allerdings führen
einige Korrektivpositionen (z. B. die Gewichtung der Nutz-km mit den in einem
300-Meter-Radius um die Haltestelle wohnenden Einwohnern) dazu, dass die
Gemeinde Kall anstatt 5,7 % Anteil nach Nutz-km im Endergebnis 9,0 % zu
tragen hat.
Nach der Auflösung der KVE hat die Verwaltung ihre Bedenken gegen die Verteilung der ÖPNV-Umlage dem Kreis Euskirchen mitgeteilt. Der Kreis Euskirchen
hat die Angelegenheit aufgegriffen und im Mai 2007 einen Arbeitskreis gebildet.
Im Laufe des Jahres 2008 wurden den Kommunen verschiedene Lösungsmodelle vorgestellt. Unterschiedliche Auffassungen zwischen den Kommunen bestehen insbesondere darüber, wieviel Prozent der ÖPNV-Umlage solidarisch über
die Kreisumlagegrundlagen verteilt werden sollen.
Die vom Kreis Euskirchen vorgesehene Modifizierung der ÖPNV-Umlage wird von
der Verwaltung begrüßt, da sie den Forderungen der Gemeinde Kall entspricht.
Die Höhe des prozentualen Anteils, der nach den Kreisumlagegrundlagen verteilt
wird, ist dabei eher unbedeutend. Von größerer Bedeutung ist es, dass die
Modifizierung zum 01.01.2009 in Kraft tritt. Einer 100%igen Verteilung nach den
Kreisumlagegrundlagen sollte allerdings nach Auffassung der Verwaltung trotz
einem derzeitigen finanziellen Vorteil für die Gemeinde Kall widersprochen
werden, weil dies zu einer großen Anzahl von Anträgen auf Ausweitung des
ÖPNV führen würde.
Herr Blindert wird als Vertreter des Kreises Euskirchen die einzelnen Vorschläge erläutern.