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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Öffentlicher Personennahverkehr a) ÖPNV-Standardentwicklung b) Modifizierung der ÖPNV-Umlage)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Datum
16.09.2008
Erstellt
26.01.10, 22:19
Aktualisiert
26.01.10, 22:19
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Öffentlicher Personennahverkehr
a)  ÖPNV-Standardentwicklung
b)  Modifizierung der ÖPNV-Umlage) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Öffentlicher Personennahverkehr
a)  ÖPNV-Standardentwicklung
b)  Modifizierung der ÖPNV-Umlage)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 123/2008 16.09.2008 Federführung: zu a) Fachbereich II zu b) Fachbereich I An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X X FBL: SB: öffentliche Sitzung zu a) Herr Krause zu b) Herr Stoff zu a) Herr Poth zu b) Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2 Öffentlicher Personennahverkehr a) ÖPNV-Standardentwicklung b) Modifizierung der ÖPNV-Umlage Beschlussvorschlag: Zu a) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss nimmt die Mitteilungen des Kreises Euskirchen zustimmend zur Kenntnis. Zu b) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss stimmt der vom Kreis Euskirchen vorgeschlagenen Modifizierung der ÖPNV-Umlage grundsätzlich zu. Der nach den Kreisumlagegrundlagen solidarisch zu verteilende Anteil der ÖPNVUmlage soll maximal 50 % betragen. Die Modifizierung soll zum 01.01.2009 wirksam werden. Einer Verschiebung über diesen Termin hinaus wird ausdrücklich widersprochen. Sachdarstellung: Zu a) Der Kreis Euskirchen hat in 2008 den ÖPNV-Standard in allen Kommunen überprüft. Diese Untersuchung hat ergeben, dass der ÖPNV in der Gemeinde Kall den Standard weitestgehend erfüllt. Lediglich für Kall-Krekel wird eine geringfügige Fahrtenausweitung (1 bis 2 Fahrten) im AST vorgeschlagen. Es handelt sich um Fahrten innerhalb des Bedienungszeitfensters TaxiBus, so dass die Mehrkosten über die ÖPNV-Umlage abgerechnet werden. Vorlagen-Nr. 123/2008 Seite 2 Zu b) Bereits am 26.01.2006 hat die Verwaltung gegenüber der damaligen Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH die Verteilung der ÖPNV-Umlage auf die Kommunen bemängelt. Damals bis heute werden ein Drittel der Umlage verkehrsleistungsunabhängig und zwei Drittel verkehrsleistungsabhängig verteilt. Die verkehrsleistungsunabhängige Umlage wird dabei nach der Finanzkraft der Kommunen verteilt, was grundsätzlich nicht zu bemängeln wäre. Zu bemängeln ist allerdings, dass die Finanzkraft der Kommunen nicht nach den Umlagegrundlagen für die Kreisumlage ermittelt wird, sondern nach der Einwohnerdichte. Die verkehrsleistungsabhängige Umlage wird grundsätzlich nach den Nutz-km verteilt, was ebenfalls grundsätzlich nicht zu bemängeln wäre. Allerdings führen einige Korrektivpositionen (z. B. die Gewichtung der Nutz-km mit den in einem 300-Meter-Radius um die Haltestelle wohnenden Einwohnern) dazu, dass die Gemeinde Kall anstatt 5,7 % Anteil nach Nutz-km im Endergebnis 9,0 % zu tragen hat. Nach der Auflösung der KVE hat die Verwaltung ihre Bedenken gegen die Verteilung der ÖPNV-Umlage dem Kreis Euskirchen mitgeteilt. Der Kreis Euskirchen hat die Angelegenheit aufgegriffen und im Mai 2007 einen Arbeitskreis gebildet. Im Laufe des Jahres 2008 wurden den Kommunen verschiedene Lösungsmodelle vorgestellt. Unterschiedliche Auffassungen zwischen den Kommunen bestehen insbesondere darüber, wieviel Prozent der ÖPNV-Umlage solidarisch über die Kreisumlagegrundlagen verteilt werden sollen. Die vom Kreis Euskirchen vorgesehene Modifizierung der ÖPNV-Umlage wird von der Verwaltung begrüßt, da sie den Forderungen der Gemeinde Kall entspricht. Die Höhe des prozentualen Anteils, der nach den Kreisumlagegrundlagen verteilt wird, ist dabei eher unbedeutend. Von größerer Bedeutung ist es, dass die Modifizierung zum 01.01.2009 in Kraft tritt. Einer 100%igen Verteilung nach den Kreisumlagegrundlagen sollte allerdings nach Auffassung der Verwaltung trotz einem derzeitigen finanziellen Vorteil für die Gemeinde Kall widersprochen werden, weil dies zu einer großen Anzahl von Anträgen auf Ausweitung des ÖPNV führen würde. Herr Blindert wird als Vertreter des Kreises Euskirchen die einzelnen Vorschläge erläutern.