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Beschlusstext (Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
21 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
01.02.13, 06:09
Aktualisiert
01.02.13, 06:09
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Beschluss der Sitzung des Rates am 11.12.2012 27 Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt 379/2012 1. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßen Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Straßen werden für das Geschäftsjahr 2011 (01.01.2011 bis 31.12.2011) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 799.469,17 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 2. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Gartenbau Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Gartenbau werden für das Geschäftsjahr 2011 (01.01.2011 bis 31.12.2011) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 773.760,19 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Friedhöfe Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Friedhöfe werden für das Geschäftsjahr 2011 (01.01.2011 bis 31.12.2011) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 494.198,44 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßenreinigung Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Straßenreinigung werden für das Geschäftsjahr 2011 (01.01.2011 bis 31.12.2011) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresgewinn für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 6.429,30 wird in die Rücklagen eingestellt. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 11.12.2012 Seite 2